Beiträge von stb

    Was sind denn "Boxen mit moderner Lasertechnik"?


    btw: Der Herr P. hört sich doch schon immer so an wie ein Eichhörnchen... scnr!!! :D

    Kabel für´s Overhead ? Wieso? Ich denk, die haben Phantomspeisung! :o


    Nee, im Ernst. Was hat Du denn erwartet, Stefan?


    ...und den Bassisten find ich gar nicht soo schlimm, den hört man, im Gegensatz zum Sänger, wenigstens nicht. :D

    Der Fall einer "Lieferung" wurde hier aber nicht angefragt.
    Eine Lieferung im USt-lichen Sinne ist die sogn. "Verschaffung der Verfügungsmacht" , zivilrechtlich also eine Eigentumsübertragung. Ganz platt gesagt: Ich verkaufe einen Gegenstand an jemanden.


    Es wird aber unterschieden in "Lieferungen" und "sonstige Leistungen", wobei "sonstige Leistungen" alles Leistungen sind, die keine Lieferungen sind. Klingt komisch, ist aber so.


    Bei Lieferungen ist der Ort der Lieferung entscheidend (u.a.), also der Ort an dem sich der Gegenstand der Lieferung im Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet. (Grds.). Für EG-Lieferungen gelten aber Sonderregelungen (hierbei u.a. maßgebend auch Liefer- und Erwerbsschwelle). Insofern sind die Ausführungen von Tobias schon mal nicht falsch.


    Da wir es aber mit einer "sonstigen Leistung" zu tun haben, gelten meine oben gemachten Ausführungen. Die diesbezüglichen Regelungen zum Ort der Sonstigen Leistung haben sich auch gerade erst in 2010 geändert. Deshalb Vorsicht beim Wissensstand von dem 01.07.2010, da war´s nämilch z.T. genau anders. Aber das führt jetzt hier zu weit.


    Der beste Rat kommt von Labian: Einen Steuerberater aufsuchen und konkret beraten lassen.


    Ach so, zur FRage von mringhoff: In der USt gilt der Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung d.h. wenn das Material von untergeordneter Bedeutung ist => sonstge Leistung (alles)


    Bsp.: das verbrauchte Gaffa (Material) ist eine Nebenleistung und braucht nicht extra abgerechnet zu werden.


    Materialvermietung und Technikerleistung sind beides "sonstige Leistungen", deshalb wäre eine getrennte abrechnung wenig hifreich (es sei denn aus kalkulatorischen/betriebswirtschaftlichen Gründen).
    Bei dem Materialverkauf ist zu trennen, da es ja , wie oben gezeigt, zu unterschiedlichen steuerlichen Folgen führen kann (nicht muß).



    stb


    (b.t.w. : "Leistungen" kann man nicht "liefern".)

    Na dann will ich mal:


    Es handelt sich hier wohl um eine "sonstige Leistung". Der Ort der sonstigen Leistung bestimmt sich nach §3a UStG.


    Da es um eine Leistung von einem Unternehmer an einen Unternehmer geht, gilt §3a Abs.2 UStG -> Ort , wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt, also Spanien.


    Somit ist der Umsatz in Deutschland nicht steuerbar (aber ggf. in Spanien, Stichwort Reversed charge - aber nicht unser Problem).


    Evtl. fällt allerdings die Leistung unter die Ausnahme des § 3a Abs.3 Nr. 3a UStG, das sind Kuturelle, künstlerische o.ä. Leistungen UND damit zusammenhängende Leistungen (z.B Ton- oder Lichttechnische Leistungen), dann wäre der Ort dort, wo die Leistung überwiegend ausgeführt wird, also Inland/ Deutschland.
    Die reine Materialvermietung dürfte aber nicht hierzu zählen.


    Fazit: Herr Anhäuser und Herr Ringhoff - richtig erkannt!



    Grüsse von z.Zt. sonnigen Niederrhein

    Danke für die Antwort.
    Was heißt "von vorne reingeschoben"? Muß ich da was lösen oder nur vorsichtig rausziehen? Ich dachte, die sind verklebt.


    Soweit ich das erkennen konnte, wackelt der XLR-Einsatz (deshalb wohl das Schnarren). Bei shure-Micros (sm58/57 z.b.) kann man den ja von außen festschrauben. Bei den 504ern gibt es eben keine Schraube, oder ist da was innen?


    Na ja, werde morgen mal versuchen das Teil zu öffnen.

    Hallo zusammen,


    ich habe folgendes Problem festgestellt und suche Rat:


    bei einem/zwei meiner BF 504 treten seit einiger Zeit immer stärkere Nebengeräusche (rappeln, zerren, surren oder so ähnlich) auf. Festgestellt habe ich das bei mikrofonierten Toms. Der Effekt ist im inear gut zu hören. Nach einiger Fehlersuche (Kabel getauscht, Kanalgetauscht etc.) bin ih darauf gestoßen, das wohl der XLR-Einsatz im Mikro selbst "wackelt" also mitvibriert (das tapen des Steckers mit dem Mikro zu "einer Einheit" und die Nicht-Weiter-Verwendung des Kabelklemmnippels der 504 Halterung brachte Abhilfe. Das ist aber ja kein Zustand.


    Frage: Kann man/ich diesen Einsatz irgendwie wieder fixieren (außer mit Heißleber oder so) oder ist das Ding einfach "auf"?


    Wer kann helfen?


    Danke



    stb

    Falsch!
    Die Umsatzsteuer entsteht NICHT durch Rechnungsschreibung, sondern durch Verwirklichung des Tatbestands. (Es sei denn bei der Ist-Versteuerung, da erst mit Vereinnahmung)


    Also: Egal, ob Rechnung oder nicht, es ist ein USt-barer und pflichtiger Umsatz in Höhe von 1.000,-- EURO ausgeführt worden und die USt ist abzuführen.


    Wenn jetzt eine Spende in Höhe von 1.190,-- erfolgt, zahlt der Unternehmer die USt trotzdem (aus seiner Tasche).
    Deshalb besser (aus Unternehmersicht): Spende in Höhe von 1.000,-- EURO. Dann muss der Verein allerdings 190,00 EURO zahlen. (was unter dem Strich ja wohl trotzdem ein Schnapper ist!). Es sei denn, die Leistung erfolgte an den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Vereins und dieser (Teil) ist vorsteuerabzugsberechtigt. Dann hat er sogar KEINE wirtschaftliche Belastung.


    Wenn ich übrigens die Leistung nicht berechne und trotzdem unentgeltlich tätig werde, liegt ein "einer Lieferung/Leistung gegen Entgelt gleichgestellter Umsatz" (früher: Eigenverbrauch) vor, der widerum für sich genommen Ust auslöst. Bemessungsgrundlage sind die entstandenen Kosten. Hierzugehören u.a. die Abschreibung für Material und Personalkosten. Mach ich den Job als Unternehmer höchstpersönlich gehört meine Arbeitsleitung nicht dazu.... usw.


    Also aus der Nummer kommt man nicht raus...


    ABER ZUM THEMA:
    Nutzungen und Leistungen können nach § 9 Abs.2 Satz 2 KStG nicht zugewendet werden. Hmmm schöne Sch...- aber wenn Du Vereinsmitglied bist und der Erstattungsanspruch für den Aufwand satzungsgemäß verankert ist, kannst Du auf den Ersatz verzichten (wie z.B. Übungsleitervergütumg bei Sportvereinen). Das wäre dann Deine Spende.


    Klingt komisch, ist aber so.


    Deshalb ist wahrscheinlich nur eine Geldspende möglich/sinnvoll.


    stb

    ...ähhmmm....


    XLR-Stecker (eine Seite male/ andere Seite female) direkt ans Kabel löten (Spleiss) wär doch ´ne Option. Müßte mit dem Quantum doch auch gehen. Und dann bämbeln beim Aufwickeln auch keine Stageböxchen am Ende rum.


    Hab ich so als Unterverteilung mit 5er Cores gemacht. Kann man dann in beiden Richtungen ohne Patches nutzen (notfalls mit sexchanger).


    Micromann: Das ist auch ´ne geniale Lösung!


    Oder noch besser: an beiden Enden Neutrik GenderchangerStecker dran und fertig. Finde ich zumindest.

    Dies ist zwar etwas off topic, aber lustig:


    Da wollte der Gitarrist einer von mir betreuten Band den Gig mit DREI Amps (Clean, crunch und solo) fahren. Nachdem ich ihn überredet hatte das Ganze auf 2 Amps zu reduzieren ist dann bei Soundcheck sein Netzteil des Umschalters abgeraucht und wir haben´s ganz konventionell mit EINEM Amp und EINEM Micro auf EINEM Kanal gemacht. Hat gar keiner gemerkt... :P Außerdem gibt´s in der Band ja noch einen zweiten Gitarristen...


    Aber im Ernst: Ich hab´s mal mit dem simplen C300 Comp. von tc im Gitarrenkanal probiert. Durch die Parallelkompression (oder so) wird das schon etwas fetter. Versuchs mal damit. Ist allerdings nicht wirklich "doppeln".


    Gute Nacht
    stb

    Na dann will ich mal...


    1. Ich sehe das genauso wie Volker.
    2. Klaus hat Recht, wenn er sagt, dass es unterschiedliche Regelungen für unterschiedliche Tätigkeiten gibt und deshalb siehe 1. !
    3. Klaus hat auch Recht mit seiner zweiten Aussage... :D


    Grüsse vom Niederrhein


    stb

    toadie: Das kannst Du nicht plausibel machen, weil es nicht plausibel ist.


    Aber es ist DEINE Meinung und die ist Dir unbenommen. Ich kann diesen sozialistischen Grundgedanken sogar nachvollziehen, dennoch verstöß er gegen MEIN Gerechtigkeitsempfinden (wobei der Gesetzgeber offensichtlich ein ähnliches hat).


    Du sagst ja selbst, dass Du Deine "Erfindungen/ Entwicklungen" auch gegen Entgelt vermarkten würdest, wenn auch vielleicht zu einem möglichst geringen Preis, was Dich dann vielleicht von den "Heuschrecken" unterscheiden würde. Darüber hinaus bist Du offensichtlich bereit, die Früchte Deiner "Denkarbeit" für private Zwecke oder Einzelfälle unentgeltlich zu überlassen. Auch das ist sehr edel. Aber bitte akzeptiere einfach, dass es auch Menschen gibt, die dies eben soo nicht machen würden oder wollen. Und deshalb kann man denen auch nicht einfach ihr geistiges Eigentum wegnehmen.


    Das würde nach meiner Meinung letztlich dazu führen, dass überhaupt keiner mehr nachdenkt und etwas entwickelt, weil es sich ja eh nicht lohnt.


    Den Nuhr kannst Du behalten und über den Humboldt würd ich an Deiner Stelle nochmal nachdenken.


    Noch´n Zitat: " Handle stets so, dass die Maxime deines Handeln jederzeit zum Prinzip erhoben werden kann." Immanuel Kant (kategorischer Imperativ)


    So - Peace now!

    ...öh!? :shock:


    Ich musste jetzt grad mal echt nachsehen, ob ich im PartyPA gelandet bin.


    Mann, Mann, Mann...das meint Ihr doch wohl nicht ernst. Geistiges Eigentum ist Allgemeingut?? Das ist ja schon ein Widerspruch in sich: EIGENtum <> ALLGEMEINheit


    toadie: bring mir doch bitte mal Dein Material vorbei, ich brauch das mal für ´n paar Jobs. Kann auch sein, dass ich es einfach verkaufe, wenn ich die Kohle brauche. Das ganze natürlich unentgeltlich. Ist ja egal, denn Eigentum ist ja Diebstahl und Diebstahl ist eine Straftat. Ich zeig Dich dann an und Du gehst in den Knast... Boah ey, was für´n Schwachsinn.


    Zum Thema "Befähigungsnachweis": Grundsätzlich dient so etwas dem Verbraucherschutz. Mir ist es lieber wenn der Arzt, der mich operiert, so einen Nachweis erbringen kann, als jemand der solch eine OP auch mal bei Stern-TV gesehen hat...


    So, und nu kann ich mich wieder abregen. Mann, Mann, Mann...

    Zitat

    Ich Geschäftsführer einer GmbH bin, die ist in der Insolvenz.
    Ich habe noch ein Einzelunternehmung und diese bekommt kostenlose Hilfe von Angestellten der GmbH und die GmbH schiebt mir Jobs rüber??


    ... dann frag mal den Insolvenzverwalter, was der davon hält. Im Zweifel wird der Dir die Aufträge "verkaufen" und unentgeltlich wird er Dir die Arbeitnehmer eh nicht überlassen, da er sonst die Masse schädigt und sich selbst haftbar macht.


    Wenn die GmbH noch Arbeitnehmer hat, die NACH Insolvenzeröffnung weiterbeschäftigt werden, MUß die Gesellschaft wohl noch Geld verdienen, sonst macht´s keinen Sinn. Dann sollte der IV aber die Jobs mit den Arbeitnehmern selber machen. Sofern sich dies nicht rechnet (oder einer Sanierung dient = anderes Thema) könnte er für bei Insolvenzeröffnung vorhandnen Aufträge den Nichteintritt erklären. Damit wäre der Auftraggeber frei diese neu zu vergeben. Dies wird der IV immer tun, wenn er nicht erfüllen kann oder will (wenn´s sich nicht lohnt).


    Falls das Insolvenzverfahren aber noch nicht eröffnet ist und wir uns im Antragsverfahren befinden (= Zeitraum zwischen Insolvenzantrag und Insolvenzeröffnung), bist DU als Geschäftsführer noch VOLL in der Pflicht. Das "Verschieben" von Jobs unter Zuhilfenahme der Arbeitnehmer (ohne Entgelt an die GmbH) dürfte dann eine unzuässige Vermögenverschiebung darstellen (Betrug, Unterschlagung, Vorenthalten von Arbeitsentgelt und /oder Sozialabgaben, Steuerhinterziehung etc. -such Dir was aus!). Auf jeden Fall ist´s eine Insolvenzstraftat und der spätere Insolventverwalter wird den Wert zur Masse zurückfordern und Du hast ein Date mit dem Staatsanwalt...(gilt abernur für den Fall des sogenannten "schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters".)

    ... da ist man mal eine Zeit lang nicht auf Sendung, und dann das! :D


    Sorry, daß ich da ein wenig widersprechen muß.
    Die Behörden haben da nix zu interpretieren. Man muß (leider) die ertragsteuerliche und die umsatzsteuerliche Definition unterscheiden:
    EST: Gewerbebetrieb - wenn u.a. die GEWINNerzielungsabsicht vorliegt
    UST: Unternehmer - gewerbliche Tätigkeit = mit EINNAHMENerzielungsabsicht


    deshalb kann zwar USt-lich ein Unternemen vorliegen - also mit Umsatzsteuererhebungs- und abführungspflicht (oder eben auch Kleinstunternhmer), ESt-lich aber eben keine Gewinnerzielungsabsicht gegeben sein und deshalb sogn. "Liebhaberei" vorliegen. (Klingt komisch - is aber so).


    So - genug geklugscheissert. Wie immer mein Rat an den Threatstarter:


    Such dir einen kompetenten Steuerberater und investier die paar EURO (bitte jetzt keine Diskussion über Seuerberaterhonorare etc. - Danke) für eine vernünftige Beratung. Glaube mir, Du sparst möglicherweise viel Geld (und Nerven).


    Gruß


    stb

    Zitat

    In eine Artemide Tolomeo passt garantiert keine ESL oder LED.
    Das sind Design Klassiker für die gilt das, was auch für Fahrzeuge mit H Kennzeichen gilt.


    :shock: Da hast Du aber Recht: DAS SÄHE SCHEISSE AUS!!!


    ...., dann muss ich schnell mal zum Baumarkt!! Obwohl ich hab immer nur 75er drin... :)