wenn es denn gelingt nachzuweisen, daß es ein "ernsthaftes"Gewerbe ist haben wir ja auch keine Liebhaberei. Wenn es sich nämlich um einen nach kaufm. Gesichtspunkten eingereichteten Geschäftsbetrieb handelt, bei dem zumindest ein Totalgewinn (also irgend wann mal -spätestens bei Aufgabe) zu erwarten ist, ist die Liebhaberei eine widerlegbare Vermutung.
Aber lass mal gut sein - darum geht´s ja hier auch nicht.
Ich wollte nur darauf hineisen, daß es immer sinnvoll ist, einen fachlichen Rat einzuholen, als nach dem Motto " Ich kenn einen der einen kennt und der hat aber gesagt, dass das auch in der Bäckerzeitung so stand" auf die Nase zu fallen.
Und in diesem Zusammenhang ist die "Scheinselbständigkeitsfrage" möglicherweise wichtiger als eine Liebhabereidiskussion. Hier sollte zur Sicherheit eine Nachfrage bei der zuständigen Kanken (Renten-)versicherung gemacht werden, denn die entscheiden letztlich, ob man selbständig (= nicht sozialversicherungspflichtrig) oder nicht selbständig (=sozialversicherungspflichtig) ist.
Diese Entscheidung (und vor allem eine selbst vorgenommenen falsche Vor-entscheidung) kann oft viel mehr weh tun als die Folgen von Liebhaberei.
Aber bitte - man muß das Ganze im Auge behalten und sollte dabei keinen Fehler machen. (siehe fachlicher Rat!!!).
So, nu laß ich´s wieder...Tschö wa!?