Beiträge von stb

    Genau das hab ich doch gemeint! Da trennt sich doch der Spreu vom Weizen oder?


    Ich glaub übrigens das diejenigen, die ich eigendlich ansprechen wollte entweder noch nachdenken oder es gar nicht gemerkt haben...
    und mit "studiert" meinte ich nicht unbedingt ein Hochschulstudium, aber "richtige Partituren lesen", da reicht m.E. kein bloßer Klavierunterricht.


    Sorry Werner, wollte aber keinem auf die Füße treten, war nur so ´ne launige Idee auf die Du mich da gebracht hattest.


    stb

    Jau, den will ich sehen. Ein Toni, der Partituren lesen kann, wo doch die wenigsten Kunden/ Musiker nur Noten lesen können!


    (Ich weiß, in der klassischen Ausbildung der Tonmeister ist das Pflichtprogramm, genau wie Klavier spielen - deshalb hab ich mich damals ja auch dann doch für einen anderen Beruf entschieden)


    Aber das gibt doch zu denken, wenn ein "studierter" Toni schon für 300,00 EURO zu buchen ist. Vielleicht sind dann die Vorstellungen der "nichtstudierten" Tonis hier im Forum teilweise etwas überzogen?


    Oder ist das jetzt wieder ein neuer Fall von Preisdumping, diesmal in der Profiliga - wenn das die Gewerkschaft hört... :D


    Ok, ist ein wenig OT, aber konnte es mir nicht verkneifen, diesen LESERBEITRAG hier zu schreiben.


    Schönen Tag noch.


    stb

    Hallöle,


    blöde Frage: gibt´s denn brauchbare 10er Coaxe? Würd mich interessieren, denn dann könnte man da ja prima kompakte Wedges draus basteln.;-)


    Ist übrigens ´ne ernst gemeinte Frage.


    stb

    TACH!


    Nur mal so, damit sich da keine falschen Vorstellungen festsetzen:


    Ein Steuerberater rechnet (zwingend) nach der Steuerberatergebührenverordnung ab. Deshalb kann der Preis für den Jahresbschluß (Bilanz/GuV/Anhang) heftig differieren; je nach Bilanzsumme und Umsatz (aus denen sich der Gegenstandswert berechnet).


    Also merke: Das Honorar für den Jahresabschluss ist NICHT abhängig von der Qualität des Steuerberaters. Vor allem ist die Qualität NICHT UMGEKEHRT PROPORTIONAL zum Honorar!!


    Aber wem sagt ich das, schließlich ist ja auch nicht das billigste Beschallungsangebot das qualitativ beste, oder? (siehe umfangreiche Diskussionen hier im Forum)


    Schönen Tag noch (jau, hier scheint nämlich die Sonne- wird doch bald Frühling)


    stb

    ...und wie ist das mir der Nachschußpflicht?
    und wie war das noch gleich mit den verdeckten Gewinnausschüttungen?


    AUA!! Fragen über Fragen...


    Und im Übrigen vermag ich den Sinn dieser "doppelstöckigen" Geschellschaft hier nicht zu erkennen. Ich hoffe für Euch, daß euer Steuerberater und euer Anwalt das alles im Griff hat.


    stb

    GEANU SO!


    Man muß doch nicht erst auf die Fresse fallen, um festzustellen, daß man nicht laufen kann, oder?


    Natürlich kann man das auch OHNE Steuerberater, aber nur wenn man´s kann sollte man es auch tun. Ich kann (theoretisch) auch meine Stromleitungen selbstverlegen und anklemmen oder meine Gasheizung repariern oder meine Bremsbelege wechseln. Aber was passiert wenn ich es dann doch nicht so richtig gut kann?... eben!
    Und genau da liegt der Hase im Pfeffer: Mir schient der Fagesteller nicht genug autodidaktisch vorgebildet zu sein, um das doch recht komplexe Thema "Lohnabrechnung/ Minijob" selbständig zu beherrschen. Deshalb mein Rat: Such Dir fachlich kompetente Hilfe (muß übrigens nicht unbedingt ein Steuerberater sein, hier kommen auch andere Dienstleister in Frage Bilanzbuchhalter oder so).


    Aber wie elch schon sagte: Ein fachlicher Rat muß nicht unbedingt unerschwinglich sein.


    Letztlich muß aber jeder selbst entscheiden was er tut.


    Gute Nacht
    stb

    Jaja, ich seh schon - Du brauchst keinen Steuerberater, das schaffst Du schon alleine. Nur vielleicht solltest Du dich schin mal nach ´nem guten Strafverteidiger umsehen. Und die "Kollegen", die da immer so tolle Tips drauf haben auch ;-))


    Nix für ungut Jungs, konnte ich mir nicht vekneifen, aber wenn ein Steuerberater mal ´ne Beschallung braucht, wen glaubt Ihr sollte er dann fragen? Dr. Sommer von der Bravo oder die Telekom .. Denkt da mal drüber nach...


    stb

    Tja,
    auf die Idee bin ich auch schon gekommen;-) aber dann hab ich festgestellt, daß ich zum Zollstock auch noch ´ne Kreissäge bräuchte...


    mit anderen Worten: Das Horn (incl. Druckkammer) ist so kompliziert gebaut, daß es eben nicht so leicht auszumessen ist (mit Zollstock), weil nach dem Aufschrauben eben nicht alles einzusehen ist :-(.


    Das ist das Problem...sonst hätte ich ja nicht so blöd gefragt, nicht?


    Trotzdem Danke!


    Vielleicht kann mir ja doch jemand helfen.


    stb

    Hallo liebe Gemeinde!


    Ich bräuchte da mal Eure Hilfe.


    Hat jemand einen Plan von/für die alten FOHHN FB4 (ohne Weiche und mit 15" RCF L15P200AK rearloaded).


    Oder hat jemand ´ne Idee wie ich an die Pläne komme. Ich will mir nämlich zu zwei schon vorhandnen (und für gut befundenen) Subs noch zwei Stück bauen (baugleich wegen korrektem Stacking und so).


    Vielen Dank schon mal.


    stb


    p.s. : IS EILIG!

    Na das würde mich aber auch mal interessieren!! Wer kommt denn auf sowas?


    Selbstverständlich kannst Du Technikerkosten und Helfer separat in der Rechnung/ Angebot ausweisen. Wenn diese wiederum Freelancer sind (also Gewerbetreibende mit allem drum und dran) stellen sie Dir das ja auch in Rechnung. Das ist dann Teil Deiner Kalkulation und hat nix mit Arbeitnehmerüberlassung zu tun. Das Thema ist übrigens etwas komplexer und würde den hier gebotenen Rahmen sprengen.


    Über das Thema Berufgenossenschaft sollte man aber in der Tat mal nachdenken. Aber Du hast ja meine Nummer ...;-)


    stb

    Mist! Jetzt hab ich so´ne schöne lange Stellungnahme zum Thema geschrieben - da stürzt der ganz Mist ab. Na ja,


    hier nochmal die Kurzfassung:


    Sachgründung - grds. mgl. aber teuerer da Sachgründungsbericht (durch Wirtschaftsprüfer) erforderlich. Dann in der Folge werden die Sacheinlagen ja immer weniger Wert, so daß Nachschußpflicht besteht.


    VORSICHT: Stammkpital "nur zeigen" ist verboten! Also nicht mal eben leihen -einzahlen- und dann wieder rausnehmen. Nix da - is pfui!


    mringhoff hat Recht mit dem was er sagt. Darüber hinaus gibt keine Bank einer Minimal GmbH ein Darlehn oder auch nur eine Überziehung, ohne sich beim Gesellschafter zusätzlich abzusichern. Also was bringt´s dann? OK - ab einer gewissen Summe (deutlcih mehr als 25.000,--) mach es natürlich doch Sinn mal über eine andere Rechtsform als Einzelfirma oder GbR nachzudenken. Aber bitte nicht ohne VORHERIGEN fachlichen Rat (Steuerberater, Rechtsanwalt etc.)


    Gute Nacht



    stb

    Hallo zusammen,
    das Thema "englische ltd." hatten wir schon. Wenn ch nun wüßte wie das geht mit den Einfügen von LInks würd ich´s machen. Aber leider bin ich zu doof ;) :oops:


    Aber trotzdem: Thread hieß: Sinn und unsinn der Ltd. (oder so ähnlich).


    Tenor: UNSINN!! Laßt bloß die Finger davon. Details im vorgenannten Thread.


    Also erstmal den Steuerberater eures Vertrauens aufsuchen und dann weitermachen. NIEMALS andersherum.



    In diesem Sinne


    stb

    MAM hat da was. Ich hab da so´n 4 Kanal-teil: XLR + Klinke input Phantom, BAss-Treble, Eff. Pan pro kanal. Master mit Sendret. alles in 1 HE. Ist ganz ok für den Preis.


    Wenn´s was Edles sein soll mal Nachfragen bei Otztronics, Sevelener Str. 13, 47647 Kerken oder unter http://www.Otz.com. das wäre dann eine Spezialanfertigung, genau so wie Du es haben willst.


    Gruß


    stb

    wenn es denn gelingt nachzuweisen, daß es ein "ernsthaftes"Gewerbe ist haben wir ja auch keine Liebhaberei. Wenn es sich nämlich um einen nach kaufm. Gesichtspunkten eingereichteten Geschäftsbetrieb handelt, bei dem zumindest ein Totalgewinn (also irgend wann mal -spätestens bei Aufgabe) zu erwarten ist, ist die Liebhaberei eine widerlegbare Vermutung.


    Aber lass mal gut sein - darum geht´s ja hier auch nicht.


    Ich wollte nur darauf hineisen, daß es immer sinnvoll ist, einen fachlichen Rat einzuholen, als nach dem Motto " Ich kenn einen der einen kennt und der hat aber gesagt, dass das auch in der Bäckerzeitung so stand" auf die Nase zu fallen.


    Und in diesem Zusammenhang ist die "Scheinselbständigkeitsfrage" möglicherweise wichtiger als eine Liebhabereidiskussion. Hier sollte zur Sicherheit eine Nachfrage bei der zuständigen Kanken (Renten-)versicherung gemacht werden, denn die entscheiden letztlich, ob man selbständig (= nicht sozialversicherungspflichtrig) oder nicht selbständig (=sozialversicherungspflichtig) ist.


    Diese Entscheidung (und vor allem eine selbst vorgenommenen falsche Vor-entscheidung) kann oft viel mehr weh tun als die Folgen von Liebhaberei.


    Aber bitte - man muß das Ganze im Auge behalten und sollte dabei keinen Fehler machen. (siehe fachlicher Rat!!!).


    So, nu laß ich´s wieder...Tschö wa!?

    na ja,
    liebhaberei kann ich aber nicht vertuschen. Wie denn auch sinnvollerweise? Entweder ich "erfinde" Einnahmen oder ich lass Ausgaben weg (bei der steuerlichen Gewinnermittlung). Das scheint mir aber nicht zum gewünschten Ziel (=Verlustverrechnung) zu führen.


    Der Eigenverbrauch muß nicht unbedingt im Verhältnis zu den Einnahmen oder dem Gewinn stehen. Was ich meinet, ist der "finale" Eigenverbrauch, also die Überführung des Materials ins Privatvermögen (bei Aufgabe der Tätigkeit) mit dem Teilwert!


    Aber grundsätzlich hast Du natürlich recht: es gibt schon böse Menschen auf der Welt...

    Hallo zusammen,


    vorsicht, vorsicht. Damit da nix durcheinander kommt: Liehaberei ist ein "Begriff" aus den Ertragsteuerrecht (insb. ESt) und bezieht sich zunächst nur auf die Möglichkeit Verluste dauerhaft zu verrechnen.


    Mit Umsatzseuer ( bzw. Vorsteuerüberhängen = Erstattung) hat das nichts zu tun!


    Man unterscheidet nämlich zwischen der Gewinnerzielungsabsicht (ESt) und der Einnahmenerzielungsabsicht (USt).


    Es ist also möglich einerseits "Liebhaberei" zu betreiben ( wichtig für die ESt) und trotzdem umsatzsteuerlicher Unternehmer zu sein. Das bedeutet dann MWST-Ausweis und Abführung sowie Vorsteuerabzug andererseits.


    Aber Obacht: wer jetzt meint, daß er dann "ungestraft" und hemmungslos Vorsteuerüberschüsse vom FA zurückverlangen kann, irrt. Im Umsatzsteuerrecht gibt es nämlich eine gemeine Korrekturvorschrift (im Übrigen die meißt mißachtete), die letztlich dafür sorgt, daß Vater Staat nicht zuviel erstatten muß. Außerdem muß ich ja auch wieder Ust berec hnen und Abführen, wenn ich das Material wieder verkaufe.
    Und letztlich sorgen die "eigenverbrauchsähnlichen Tatbestände" für eine gewisse ausgleichende Gerechtigkeit.


    Warum jetzt diese Klugscheisserei? Ganz einfach, weil diese Aspekte in eine betreibswirtschaftliche Betrachtung einfließen müssen und dann u.U. die "Vorteile" schnell schrumpfen. Es ist eben nicht alles schwarz oder weiß und zwischen laut und leise/ hell und dunkel gibt es ja auch noch so´n paar Zwischenstufen...



    Gruß


    Stb

    Am besten ist es natürlich immer einen Steuerberater seines Vetrtrauens hinzuzuziehen. Der kann anhand der individuellen Situation am besten beurteilen wie das so ist und wie man es am besten gestalten kann.


    Grundsätzlich bist Du aber kein Freiberufler im Sinne des Gewerbe- bzw. Steuerrechts, sondern Gewerbetreibender (deshalb auch Gewerbeschein!!!). Diesen wirst Du mit Sicherheit erhalten, wenn dem nicht andere Gründe entgegenstehen (z.B. eine Gewerbeuntersagung).


    Mit diesem Schein in der Tasche kannst Du nun Dein Gewerbe ausüben und solange Du dann artig Deine Steuern zahlst ist alles o.k.!


    Aber wenn Du nach er Gewerbeanmeldung den Unternehmesfragebogen von Finanzamt bekommst: siehe oben!!!


    Viel Erfolg!


    stb

    Mechwerkandi: Das ist ja auch eine gute Frage, aber ich glaube er hat das auch so schon richtig verstanden.


    Allerding ist zu beachten, daß sich die Frage der Künstlereigenschaft nicht immer für das Sozialversicherungsrecht und das Steuerrecht gleich beantworten läßt. Will heißen: Künstler im Sinne der Künstlersozialkasse ist unabhängig von der steuerrechtlichen Einkunftsart (bei der ESt). Und Künstler im Sinne des UStG muß nicht gleich Künstler nach EStG sein. und nicht nach Künstlersoz-Kasse ... na, is schon verwirrend nicht?;-) Deshalb: Achtung, Augen auf. Oder einen entsprechenden Fachmann seines Vertrauens hinzuziehen, bevor man da übel auf die Nase fällt.


    So long


    stb