Beiträge von jakobus

    Hier meldet sich jetzt mal der "technische Hausmeister" zu Wort:
    Also es gibt auch positive Beispiele! Ich bin Hausverwalter an einer Waldorfschule( http://www.Freie-Georgenschule.de ). Unser Theatersaal fasst 578 feste (Kinositze) Besucherplätze und kann auf 600 aufgestuhlt werden. die Szenenfläche ist 197m" groß, der Saal unterliegt folglich der VstättV. Es gibt jede Menge Unterrichtsaktivitäten (Proben, Aufführungen etc..) im Saal. Ich spreche jetzt mal nur von den internen Geschichten (nicht von den Vermietungen): Bei jeder Probe ohne Auf-/Umbau und ohne Eisatz von VA-technik ist immer eine als"sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten an Schulen" (GUV-Lehrgang in unserem Saal/auch "SAP"genannt) fortgebildete Person anwesend. Licht, Ton und Bühnentechnik wird ausschließlich von mir betreut (Fachkraft für Veranstaltungstechnik mit mind.3Jahren Berufserfahrung). Ich habe zur Zeit 4 Schüler im Beleuchtungspraktikum (2xKlasse9 2xKlasse11), welche unter meiner Anleitung und in meiner Anwesenheit Beleuchten dürfen (Also Lampen hängen,einstellen, Lichtpult programmieren und während der Veranstaltung bedienen). Grundsätzlich bin ich bei allen Veranstaltungen und technischen Proben als TL anwesend. Außerdem werde ich noch von unserem Brandschutzbeauftragten unterstützt, welcher auch diese o.G. Fortbildung zum SAP absolviert hat. In Wirklichkeit wäre der Saal sogar eine Großbühne (wg.Portalhöhe + Obermaschinerie) aber das Baurechtsamt hat uns, wegen der Sorgfalt mit der wir daran gehen, vor dieser Einstufung verschont. Auf der Homepage gibts bei den Fotos einen Bilderlink zum Saal(Rundgang). Eine "technische Daten"- und Bilderseite ist in Arbeit (für Fremdveranstalter). Es gibt noch andere Waldorfschulen in Deutschland mit großen Bühnenhäusern, dabei dürfte höchsten ein viertel schon mal was von der VStättV gehört haben; jedoch gibts in BW schon einige Schulen mit Fachkräften on Board, die das Thema ernst nehmen.


    Grüße von Jakobus,
    Wer Fragen hat kann sie hier loswerden.

    Hallo nikita.


    Selbstverständlich ist die VBG zuständig! Sag denen dass ihr ein Fachbetrieb für Veranstaltungstechnik seit. Sämtliche Berufsgenossenschaftlichen Veröffentlichungen zu unserem Berufsfeld stammen von der VBG, z.B. die Sicherheits-CD "Bühne und Studio".


    Also, lass dich nicht abwimmeln,


    Grüße von Jakobus

    Also ich habe neben meinem job auf der Halle auch ein wenig mit den Gastrosachen bei uns zu tun, da diese von mir als Tech betreut werden.
    Achtung: Schon mal was vom Gesundheitsamt gehört?
    Die kommen nähmlich regelmäßig vorbei, und checken das Zeug.
    Da gibt es genau so einen Haufen Vorschriften und Sicherheitsrelevante Themen , wie in der VA-Technik.
    Ich bin froh, das ich nur für elektrische, bzw sanitäre Probleme zuständig bin, das andere (Hygene und so) regelt nähmlich unser amtlich geprüfter Küchenmeister.


    Stell Dir mal vor, Du stellst so ne Gastroeinrichtung, und in der gleichen Nacht werden 700 Besucher mit Salmonellenerkrankung o.ä. auf die nächsten Kreiskrankenhäuser verteilt? Und das alles nur, weil deine Spülmaschine den ganzen Abend mit dem gleichen Wasser gearbeitet hat???



    Jakobus Stützel, Reutlingen

    Hallo Karl-Heinz.


    Ich bin Fachkr.f. Vernst.Techn. und außerdem hab ich den Meisterbrief im Zimmererhandwerk.
    Also: erstmal hört sich der Balkenquerschnitt 16/24 gar nicht so übel an.


    Aber: ohne die Spannweite und die Achsabstände der Balken, kann man überhaupt keine Aussage machen.
    Undsowieso??? Warum sind die Balken nicht verkeidet? (Brandschutz!!!)
    Und dann: Was der Admin fragt, nämlich die Verkehrslasten auf der Decke bzw, wenns nen Dach ist, die gesamte Flächenlast, welche vorhanden ist (über den Sparren)???
    Und:Willst Du das Truss an einem Sparren aufhängen, oder über mehrere Felder spannen?
    Hattest Du vor von unten mit Schlüsselschrauben dranzugehen oder weisst Du in welcher Höhe Du bohren musst (und mit welchem Querschnitt), wenn Du mit Bolzen und großen Schäkeln arbeitest?




    Also, mach bloß nichts in Eigenregie; sag deinem Auftraggeber, das ein Statiker den ganzen Krempel rechnen muss, denn Du kannst die Verantwortung dafür überhaupt nicht übernehmen.



    Grüße von Jakobus Stützel, Reutlingen

    Hallo, ich bin neu hier. Ich habe zusammen mit Peter Jehle die Prüfung abgelegt. Unser Vorbereitungskurs hat insgesamt besch.. abgeschnitten.
    Liegt Teils auch an Mangelnder Vorbereitung durch die "Europäische" Event-Akademie. Wir haben folgenden Text für den Prüfungsausschuss
    vorbereitet:


    Vorname Name Prüflingsnummer (wenn bekannt)
    Straße PLZ Wohnort Telefon, Fax, e-mail




    An den Prüfungsausschuss der
    Externenprüfung „Fachkraft für Veranstaltungstechnik“
    (Prüfung Winter 05, Baden – Baden) bei der


    IHK – Karlsruhe
    Postfach 3440


    76020 Karlsruhe


    Beschwerde über Prüfungsbedingungen bei der Winterprüfung der Externenprüfung
    „Fachkraft für Veranstaltungstechnik“ am 6.12.2005 in Baden – Baden.


    Sehr geehrte Mitglieder des Prüfungsausschusses.
    Ich möchte mich bei Ihnen über erschwerende Bedingungen bei der schriftlichen Prüfung am 6.12.2005 in den Räumen der Gewerbeschule Baden – Baden beschweren:


    1. Während der schriftlichen Prüfung wurde wegen einer bauseitig vorhandenen fehlerbehafteten
    Elektroinstallation, durch Bedienung eines Tasters im Flur/Treppenhaus immer wieder, in unregelmäßigen Abständen das Licht im Prüfungssaal ausgeschaltet, um dann von der Aufsichtsperson wieder eingeschaltet zu werden. Das alleine hat schon für eine zusätzliche
    Belastung in der Prüfungssituation gesorgt.


    2. Während der letzten 40 Minuten des Prüfungsteils „Veranstaltungstechnik/Elektrotechnik“ kam
    es zu einer Störung eines Batteriebetriebenen Automatikrauchmelders. Im Abstand von 60 sec.
    gab das Gerät einen kurzen, 85 Dezibel (so laut sind diese Geräte mindestens; „siehe Brandverhütungsvorschriften“) lauten Warnton ab. Sie können sich sicherlich vorstellen, wie Nervenaufreibend so etwas in einer Prüfung ist. Auf wiederholtes Bitten der Prüflinge doch diesen Zustand abzustellen (z. B. Batterie herausnehmen) reagierte die Aufsichtsperson nicht. Wir mussten also bis zum Ende der Prüfung dieses schreckliche Gepiepse ertragen.


    3. Im Prüfungsteil „Veranstaltungstechnik“ kam eine Frage vor, bei der Biegespannungen berechnet werden mussten. In dem bei der DTHG veröffentlichtem Ausbildungsrahmenplan wird das Berechnen von Kräften und Lasten erwähnt, Biegespannungen aber nicht; diese gehören aber wahrscheinlich auch eher in den Prüfungsbereich der Meister und Ingenieure. Insgesamt scheint hier die Messlatte für Fachkräfte ja gewaltig angestiegen zu sein. Weder in unserem Vorbereitungskurs (der Europäischen Medien- und Event- Akademie in Baden-Baden) noch in unseren Aufzeichnungen und Unterlagen ist etwas über Biegespannungen erwähnt.


    4. Für den elektrotechnischen Teil der Prüfung scheint wohl auch zu gelten, dass mit der Fachkraft für Veranstaltungstechnik, zukünftig ernstzunehmende Konkurrenten der Elektromeister auftreten.
    Der erste Teil der Aufgaben war in einer unfairen Art und Weise auf einander aufgebaut und formuliert.


    Ich weiß nicht, wie die Prüfung insgesamt in der Bundesrepublik abgelegt wurde, aber bei uns in Baden-Baden dürfte das Prüfungsergebnis im Schnitt deutlich unter denen der Vorjahre liegen.



    Wegen der unter 1. und 2. erwähnten Erschwernisse bitte ich Sie um Aufwertung der Ergebnisse aller Beteiligten Prüflinge;
    bitte setzen Sie sich doch wegen der Punkte 3. und 4. auch mit den anderen deutschen Prüfungsausschüssen in Verbindung.


    Ich würde mich über eine Antwort von Ihnen freuen.
    Mit freundlichen Grüßen