Hallo Zusammen,
ich habe mich mal ein bischen durchgelesen und dabei
folgendes gefunden.
DA zu § 33:
Siehe Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz einschließlich zugehörige
Prüfbücher und -bescheinigungen (BG-Grundsatz) „Prüfung von sicherheitstechnischen
und maschinentechnischen Einrichtungen in Veranstaltungs und
Produktionsstätten für szenische Darstellung“ (BGG 912).
und dazu in der BGG 912
Einrichtungen im Geltungsbereich der Maschinen-Richtlinie
Für sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen, die in den
Geltungsbereich der Maschinen-Richtlinie fallen, muss grundsätzlich eine EG-Konformitätserklärung
und notwendigenfalls der Nachweis einer EG-Baumusterprüfung vorliegen.
Das Heist meiner Meinung nach da sich Personen unter dem LA befinden
können ist zumindest die EG Baumusterprüfung zwingend Notwendig.
Gruß Eric