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AGB's in vorliegender Form in Ordnung?

  • Tobias P.
  • 4. Juli 2003 um 22:57
  • Tobias P.
    Beiträge
    1.225
    • 4. Juli 2003 um 22:57
    • #1

    Hi!

    Ich hab mich jetzt mal um meine AGB's gekümmert und wollte mal wissen, ob die in der vorliegenden Form in Ordnung sind. Mein Anwalt ist leider gestern in Urlaub gefahren, also kann er sie nicht durchsehen und ich will vor meiner Berlinfahrt nächste Woche noch meine neue Homepage uppen.

    Diese AGB's gelten ab dem 01.01.2003. Der Geltungsbereich umfasst alle von
    Veranstaltungstechnik Tobias Przybilla erbrachten Leistungen.
    Vom Auftraggeber geforderte Bedingungen, die von diesen AGB's abweichen, sind nicht zulässig.


    1. Die Abgabe von Material erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen
    Personalausweises oder - bei Ausländern -
    gegen Vorlage einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung sowie dem
    Nachweis eines festen Wohnsitzes.

    2. Ist der Mieter noch nicht volljährig, ist eine Einwilligung der
    Erziehungsberechtigten zur Materialübergabe
    unbedingt erforderlich.

    3. Der Mieter hat eine Kaution von mindestens 200 Euro zu zahlen, bei
    höheren Mietbeträgen richtet sich
    die Kaution nach dem Materialwert.

    4. Die Begleichung der Rechnung hat innerhalb des vom Verleiher
    festgesetzten Zeitraums zu erfolgen.

    5. Bei verspäteter Rückgabe wird pro Tag das doppelte der normalen
    Tagesmiete berechnet.

    6. Der Mieter hat bei der Materialübergabe das ihm überlassene Material
    auf Schäden zu überprüfen,
    spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

    7. Alle bei Rückgabe auffallenden Schäden werden dem Mieter in
    Rechnung gestellt, sofern sie bei der
    Prüfung bei Erstübergabe nicht dem Verleiher gegenüber kenntlich
    gemacht wurden.

    8. Bei Rückgabe von nicht aufgerollten Kabeln oder verschmutzten
    Geräten oder Kabeln wird ein Zuschlag
    berechnet, der sich nach dem Grat der Verschmutzung richtet bzw. bei
    nicht aufgerollten Kabeln 10 Euro
    beträgt.

    9. Der Mieter hat dem Verleiher gegenüber Angaben in Bezug auf die zur
    Verfügung stehende Stromversorgung
    zu machen, da aufgrund dieser Daten die Dimensionierung der Anlage
    erfolgt.

    10. Der Verleiher übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die durch
    den unsachgemässen
    Gebrauch der verliehenen Anlage entstanden (dies bezieht sich sowohl
    auf Sach - wie auch auf Personenschäden).

    Punkt 9 soll unbedingt rein, ein Kunde hat sich mal geweigert, die Rechnung zu zahlen, weil seine vorhandene Stromveersorgung nicht ausreichte (ich hab ihn vorher deswegen gefragt, er wollte keine Angaben machen).
    Sagt mal, was ihr davon haltet bzw. ob euch noch was einfällt, was unbedingt rein sollte.

    CU, Tobias

    Meine Signatur hat grad Urlaub

  • Audiowerk
    Verifiziert
    Beiträge
    2.757
    • 4. Juli 2003 um 23:41
    • #2

    Mal gucken, was so auf die Schnelle auffällt.

    Zu

    1.: der Terminus "Ausländer" ist irgendwie haarig. Das würd' ich ersetzen.
    2.: ich würd' auf einer schriftlichen Einverständniserklärung bestehen.
    3.: ergänzen würde ich, wann es die Kaution zurück gibt und wann nicht. Das vermeidet Missverständnisse.
    6.: schwierig. Soll der das noch bei der Übergabe vor Ort schnell alles anschließen und durchchecken? Der Mieter hat doch gar nicht den Sachverstand, da ein Urteil drüber abgeben zu können.
    8.: "Grad" schreibt man mit 'd'. Einen Grat mit 't' gibts nur beim Spengler. :)
    9.: würde ich auch ergänzen. Mieter muss selbst sicherstellen, dass erforderliche Stromanschlüsse zur Verfügung stehen

    ...so auf den ersten Blick. :)

  • Tobias P.
    Beiträge
    1.225
    • 5. Juli 2003 um 11:40
    • #3

    Hi!

    Ok, habs nochmal überarbeitet: Das hier ist die aktuelle Version:

    Diese AGB's gelten ab dem 01.01.2003. Der Geltungsbereich umfasst alle von
    Veranstaltungstechnik Tobias Przybilla erbrachten Leistungen.
    Vom Auftraggeber geforderte Bedingungen, die von diesen AGB's abweichen, sind nicht zulässig, Änderungen und Überarbeitungen erfolgen ausschliesslich durch Veranstaltungstechnik Tobias Przybilla.


    1. Die Abgabe von Material erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder - bei Kunden, die
    nicht in Deutschland wohnhaft sind - gegen Vorlage einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung sowie dem Nachweis eines festen
    Wohnsitzes.

    2. Ist der Mieter noch nicht volljährig, ist eine schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten zur Materialübergabe
    unbedingt erforderlich.

    3. Der Mieter hat eine Kaution von mindestens 200 Euro zu zahlen, bei höheren Mietbeträgen richtet sich die Kaution
    nach dem Materialwert. Wird die Anlage in ordnungsgemässem Zustand zurückgegeben, wird die Kaution
    sofort zurückerstattet, für den Fall, dass einige Anlagenteile fehlen oder beschädigt sind,
    wird die Kaution erst bei vollstädiger Rückgabe bzw. nach Entrichtung der Reparaturkosten erstattet.

    4. Die Begleichung der Rechnung hat innerhalb des vom Verleiher festgesetzten Zeitraums zu erfolgen.

    5. Bei verspäteter Rückgabe wird pro Tag das doppelte der normalen Tagesmiete berechnet.

    6. Das dem Mieter überlassene Material wurde vom Verleiher auf Schäden überprüft,
    spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

    7. Alle bei Rückgabe auffallenden Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt, der Mieter hat
    Schäden, die während der Benutzung der Anlage entstanden, sofort dem Verleiher zu melden.

    8. Bei Rückgabe von nicht aufgerollten Kabeln oder verschmutzten Geräten oder Kabeln wird ein Zuschlag
    berechnet, der sich nach dem Grad der Verschmutzung richtet bzw. bei nicht aufgerollten Kabeln 10 Euro
    beträgt.

    9. Der Mieter hat selbstständig sicherzustellen, dass die zur Verfügung stehende Stromversorgung
    für die entliehene Anlage ausreicht. Der Verleiher stellt Informationen zur erforderlichen
    Stromversorgung kostenlos zur Verfügung

    10. Der Verleiher übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die durch den unsachgemässen
    Gebrauch der verliehenen Anlage entstanden (dies bezieht sich sowohl auf Sach - wie auch
    auf Personenschäden).

    So, besser so? Soll ja alles seine Ordnung haben :)

    CU, Tobias

    Meine Signatur hat grad Urlaub

  • logi
    Beiträge
    862
    • 5. Juli 2003 um 14:46
    • #4

    Nur mal flüchtig überflogen.

    Punkt 9 liegt aber nicht bei die, wenn du nicht auch die Planung machst (die dann auch bezahlt wird). Eigentlich reicht da ein Hinweis von dir (netterweise). Genau wie Verkehrssicherungspflichten - obliegen dem Veranstalter.

    Was mir noch auffällt: Du hast keine sog. "Salvatorische Klausel" drin. Die besagt nämlich, wenn ein Punkt nicht gültig ist (z.B. rechtlich unwirksam, von einem Gericht gekippt...), daß dann die anderen Punkte weiterhin bestehen und vertragsverbindlich bleiben. Ansonsten könnte es passieren, daß die gesamten AGB`s kippen.

    Im übrigen, wenn du genaue Punkte regeln willst, mußt du dann alles was wichtig ist, sehr genau und einzeln aufschreiben bzw. regeln.

    Frank

    Gruß Frank

  • logi
    Beiträge
    862
    • 5. Juli 2003 um 14:57
    • #5

    Noch was, Verträge sind auch dann mit Minderjährigen ungültig, wenn eine schriftliche "Einverständniserklärung" vorliegt. Entweder mußt du dann auch regeln was diese dann beinhalten muß oder der Vertrag wird gleich mit den Erziehungsberechtigten geschlossen (was ich für besser halte).
    Denn wenn was passiert, wird es evtl. die Frage geben, warum ausgerechnet dieses Material vermietet wurde, etc.

    Und mit der Mindestkaution von 200 Öcken: Ich würde den Betrag da rauslassen und das Ganze individuell regeln. Im Extremfall, es will sich einer ein xlr Kabel mieten, müßtest du dann auch 200 Kaution nehmen.

    Und wenn du schon Mieter sagst, solltest du auch Vermieter schreiben, nicht Verleiher. Im übrigen kannst du einen Punkt deklarieren, der die später aufgeführten Namen regelt.

    Frank

    Gruß Frank

  • Finelight
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    145
    Beiträge
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    • 6. Juli 2003 um 17:32
    • #6

    zu Punkt 1:

    Jemand der in Deutschland keinen Wohnsitz hat benötigt keine Aufenthaltsgenehmigung....

    Versuch es doch besser über den Ausdruck der Staatsangehörigkeit...


    Gruß

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