Weil ein Kunde nach Sonder-Fluggeschirr (Aufhängebügel) für seine CA V-15 gefragt hat und ich ein gründlicher Mensch bin, habe ich diese vieldiskutierte TÜV-Nummer mal aufgegriffen und durchexerziert, mit erstaunlichem Ergebnis.
Vorweg: Es gab eine Skizze der Aufhänge-Vorrichtung und eine überschlägige statische Berechnung.
Ich also mit der ganzen Geschichte zum TÜV-Nord, nach telefonischer Voranmeldung, ein sehr höflicher und offenbar sachkenntlicher Mensch.
"Klar, so eine Festigkeitsprüfung, das können wir machen, Preis muss ich kalkulieren, hat in einem ähnlichen Fall bei 2.500 € gekostet."
>> Na gut, Preis ist kein Problem, ich berechne es ja weiter, Hauptsache, ich bin dann auf der sicheren Seite...
"Jaja, neinein, halthalt, sooo ist das nicht: (Achtung, jetzt kommt's..) Aus unserem Gutachten kann keine weitergehende Haftung für den TÜV abgeleitet werden, da wir die Herstellung und den Einsatz des Produktes nicht überwachen können!"
>> Achso... Naja, vielen Dank erstmal...
Mit der so gewonnenen Erkenntnis bin ich dann beim zuständigen Wirtschafts- und Ordnungsamt vorstellig geworden und habe denen die Angelegenheit "unter die Nase gehalten".
Auskunft dort:
" Ja, der Zusammenhang ist uns bekannt. (Aha, ich war also nicht der erste...) Wir machen das so: Wenn Sie eine für sachkundige Dritte nachvollziehbare statische Berechnung vorhalten und einschlägige Sicherheiten (Überlast etc.) sowie eine dokumentierte Fertigung einhalten, ist das für uns o.k., so auch die anhängige Rechtsprechung."
Fazit:
Für diesen lokalen Bereich ist eine TÜV-Abnahme einer solchen Aufhänge-Vorrichtung praktisch wertlos.
Jeder sachkundige Handwerksbetrieb kann solche Vorrichtungen erstellen, die notwendigen Berechnungen müssen nicht mal mitgeliefert werden, es ist ausreichend, wenn sie bei Nachfrage zur Verfügung gestellt werden können.
Ist zwar nur eine örtliche Betrachtung, aber immerhin.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen?