Wer kann mir mal ein bissschen aus dem § dschungel helfen :grin:
Hab mir nen Double Tunnel Laser (laserklasse2)günstig ergattert und hab mal ein bissel im Netz rumgesurft von wegen BGV usw.
Kann man so einen Laser vermietem oder haftet der Vermieter mit ?
Kann ich so ein Laser auf Privaten Parties einsetzten , ohne Laserschutzbeauftragten ?
Natürlich Sicherheits Abstände müssen eingehalten werden , das ist mir klar.
Wäre für Antworten dankbar :wink: