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Unter 18 ?

  • ReMiX
  • 9. Februar 2006 um 21:41
  • ReMiX
    Beiträge
    8
    • 9. Februar 2006 um 21:41
    • #1

    Nabend :D

    Ich wollt ma fragen wie ihr das macht :
    Ihr seit unter 18 legt aber bis nach 0uhr auf , das darf mach ja vom jugendschutzgesetz aus nicht.

    Gibts da irgendwas, was die Eltern unterschreiben können, dass man das länger machen darf?
    Denn ich bin erst 16 und lege auch bis nach 0 uhr auf ....
    Dann muss ja ein erziehungsberechtigter dabei sein und ich darf danach nichts mehr verdienen ....

  • >>zeppi<<
    Beiträge
    683
    • 9. Februar 2006 um 21:45
    • #2

    selbes problem, bin der Lj vom Team!!

    man könnte ja nur bis 12 bezahlen lassen und dafür mehr verlangen

    und danach is gratis!

  • ReMiX
    Beiträge
    8
    • 9. Februar 2006 um 22:09
    • #3
    Zitat von &quot;&gt;&gt;ZePPi&lt;&lt;&quot;

    selbes problem, bin der Lj vom Team!!

    man könnte ja nur bis 12 bezahlen lassen und dafür mehr verlangen

    und danach is gratis!

    so wie ichs gesagt habe

    Auf der Rechnung steht von 19-0 uhr oder so, aber man nimmt bis 12 uhr mehr pro stunde und hat das wieder raus ....


    Trotzdem musst du um 0uhr zu hause sein esseidenn Mami is dabei ;)

  • ADMIN
    Administrator
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    1
    • 9. Februar 2006 um 22:13
    • #4

    siehe auch das, was ich hier geschrieben habe:

    http://www.veranstalterforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=329&highlight=

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • >>zeppi<<
    Beiträge
    683
    • 9. Februar 2006 um 22:33
    • #5

    danke, das hat schonmal geholfen, jedoch mit dem geld verdienen nist das nicht geklärt.

    Also nen "Erziehungsberechtigten" kriegen wa hin,

    aber Geld verdienen dürfen wir dann trotzdem nicht mehr oder?

  • uaewg
    Beiträge
    1.367
    • 9. Februar 2006 um 23:03
    • #6

    siehe JArbSchG:
    §14 - nachtruhe
    ( http://bundesrecht.juris.de/jarbschg/BJNR0…E003002308.html )

    Zitat

    (1) Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden.

    (2) Jugendliche über 16 Jahre dürfen
    1.
    im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr,

    2.
    in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr,

    3.
    in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr,

    4.
    in Bäckereien und Konditoreien ab 5 Uhr

    beschäftigt werden.

    Alles anzeigen
    Zitat

    (7) Jugendliche dürfen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen, bei Aufnahmen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), auf Ton- und Bildträger sowie bei Film- und Fotoaufnahmen bis 23 Uhr gestaltend mitwirken. Eine Mitwirkung ist nicht zulässig bei Veranstaltungen, Schaustellungen oder Darbietungen, bei denen die Anwesenheit Jugendlicher nach den Vorschriften des Jugendschutzgesetzes verboten ist. Nach Beendigung der Tätigkeit dürfen Jugendliche nicht vor Ablauf einer ununterbrochenen Freizeit von mindestens 14 Stunden beschäftigt werden.

    der §5 des jugendschutzgesetzes ist euch ja schon bekannt.

    p.s.: fragt eure sozialkundelehrer in der schule.
    die wissen sowas!

    user auf eigenen Wunsch gelöscht

  • ReMiX
    Beiträge
    8
    • 10. Februar 2006 um 14:53
    • #7

    gibts da nich nen wisch den meine eltern unterschreiben damit ich das darf ??
    wenn ichn gewerbe anmelde werde ich ja "wie ien volljähriger" angesehen.
    Was verträge angeht aufjedenfall.
    Dann müsste das doch an der Stelle genauso sein ....

  • uaewg
    Beiträge
    1.367
    • 10. Februar 2006 um 15:16
    • #8
    Zitat von &quot;ReMiX&quot;

    gibts da nich nen wisch den meine eltern unterschreiben damit ich das darf ??


    würde mich wundern, wenn ein "wisch" erzieherisch zu handeln in der lage wäre :lol: !
    ganz klar nein, deine eltern sind aufsichtspflichtig.
    zu diesem zweck können sie zwar einen geeigneten "platzhalter" (großer bruder....) einsetzen, mehr aber nicht.

    Zitat von &quot;ReMiX&quot;

    wenn ichn gewerbe anmelde werde ich ja "wie ien volljähriger" angesehen.
    Was verträge angeht aufjedenfall.


    wenn du volljährig wärst, könntest du ein gewerbe anmelden.
    voll geschäftsfähig bist du erst mit 18 jahren (ich wüßte nicht, was du jetzt meinst).

    Zitat von &quot;ReMiX&quot;

    Dann müsste das doch an der Stelle genauso sein ....


    ganz merkwürdiger schluß :? :lol: .
    frag deinen sozialkundelehrer.

    user auf eigenen Wunsch gelöscht

  • >>zeppi<<
    Beiträge
    683
    • 10. Februar 2006 um 16:17
    • #9

    Sozialkundlehrer, auf welcher schule gibts denn sowas.

    ich denke so lange es privatfeiern sind geht das in ordnung,

    für alles andre müsste man sich jetzt genau erkundigen!

  • ReMiX
    Beiträge
    8
    • 10. Februar 2006 um 17:25
    • #10

    les mal hier die ersten zeilen :
    http://www.jex-treme.de/forum/archive/17258/thread.html

    da steht dass ich ein gewerbe mit erlaubnis anmelden darf ...
    und da steht auch ich werde als VOLLJÄHRIGER angesehen ..

    also kann ich arbeiten wie und wann ich will oder nicht !?

  • nachwuchslichtler
    Beiträge
    651
    • 10. Februar 2006 um 18:17
    • #11

    Du wirst nur im Geschäftlichen Sinne als Volljährig angesehen. D.h. du darfst Rechnungen stellen und Verträge. Aber das Jugendschutzgesetz setzt das nicht außer Kraft. Du solltest aber vor allem eins beachten: Wenn es private Feiern sind, darfst du auch die ganze Nacht auflegen. Du darfst ja auch bei einem Freund übernachten. Das ist rechtlích die selbe Situation. Aber, da du ja auch etwas einnimmst, müsstest du trotzdem ein Gewerbe anmelden, damit das versteuert wird. Bei einer öffentlichen VA müsstest du dann aber um 0:00 Uhr gehen(Wenn du älter als 16 bist).

    Gruß, Alex Haneke

  • ReMiX
    Beiträge
    8
    • 11. Februar 2006 um 15:53
    • #12

    genau das is ja das problem , wollten halt auch öffentlich was machen...
    ja bin 16 , so wie ich das verstanden habe darf ich aber nur bis 23 uhr arbeiten nicht bis 0 uhr ;) und ab 0 uhr nach hause ....
    anonsten könnte man auch nur ne rechnung bis 23 uhr stellen und angeblich danach kostenlos auflegen, aber vorher höheren stundenlohn ....

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