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SILVERSTAR EL-40G 40mW Grünlicht Laser

  • Stefan Graschi
  • 24. Januar 2007 um 04:24
  • Geschlossen
  • Stefan Graschi
    Beiträge
    42
    • 24. Januar 2007 um 04:24
    • #1

    Hallo Leute

    Ich hätte eine frage ob ich die
    "SILVERSTAR EL-40G 40mW Grünlicht Laser" auch an offiziellen veranstalltungen verwenden kann ohne irgend welche probleme!

    danke schon mal

    mfg stef

  • eraser
    Verifiziert
    Beiträge
    4.185
    • 24. Januar 2007 um 04:52
    • #2
    Zitat

    die projektionen gegen die wand darf man sich nicht ansehen.zb.der kreis hat nichts mit einen kreis zu tun

    Zitat

    Nach 1 Monat erste Mängel:

    Spielgel gehen langsam kaputt

    Zitat

    Leider erfüllt er die Anforderungen des "Gesetz über Technische Arbeitsmittel" für einen Laser der Klasse 3b nicht (z.B. hat er keinen Schlüsselschalter, die vorgeschriebenen Warnschilder sind nicht vorhanden und auch die erforderliche Strahlüberwachung fehlt), so daß er keine Genehmigung für einen Betrieb auf öffentlichen Veranstaltungen bekommt (eine TÜV-Abnahme ist dafür zwingend notwendig).

    Das letztere gilt für alle billiglaser....Hoffe geholfen zu haben ;)

  • >>zeppi<<
    Beiträge
    683
    • 24. Januar 2007 um 14:16
    • #3

    http://www.mediazero-shop.de/catalog/produc…roducts_id/4855

    .... alle Laser, die in diesem Shop verfügbar sind entsprechen den Anforderungen und sind zugelassen und vor allem geprüft


    allgemein immer der selbe Spruch:

    wenn schon Laser, dann Spooky Blue

  • eraser
    Verifiziert
    Beiträge
    4.185
    • 24. Januar 2007 um 15:04
    • #4
    Zitat von &quot;&gt;&gt;ZePPi&lt;&lt;&quot;

    .... alle Laser, die in diesem Shop verfügbar sind entsprechen den Anforderungen und sind zugelassen und vor allem geprüft

    öhm nein definitiv nicht^^
    Ich hatte mal einen von denen hier^^ Und die haben nix um sie öffentlich zu betreiben^^
    Stehende Strahlen sind keine seltenheit....

    Zitat

    Leider erfüllt er die Anforderungen des "Gesetz über Technische Arbeitsmittel" für einen Laser der Klasse 3b nicht (z.B. hat er keinen Schlüsselschalter, die vorgeschriebenen Warnschilder sind nicht vorhanden und auch die erforderliche Strahlüberwachung fehlt), so daß er keine Genehmigung für einen Betrieb auf öffentlichen Veranstaltungen bekommt (eine TÜV-Abnahme ist dafür zwingend notwendig).


    Das hier ist aus einer produktbewertung bei einem der MZ-laser....also nix mit zugelasen^^

    Greez Marcel

  • spitfire2xlc
    Beiträge
    97
    • 24. Januar 2007 um 17:45
    • #5
    Zitat von &quot;Eraser&quot;


    Stehende Strahlen sind keine seltenheit....

    eieiei, schau mal in die Produktbewertung:


    Zitat von &quot;http://www.mediazero-shop.de/catalog/product_reviews_info.php/cPath/60_203/products_id/4855/reviews_id/355&quot;


    DMX kanäle:
    1. einfacher strahl, automatisch modus
    [...]
    4. geschwindig keit des lasers (auf er die einzelnen punkte schnell oder langasm abfahren soll
    [...]
    sollte nur ein einfacher strahl gewält werden, ohne ein muster bei kanal 2, so lässt sich der laser punkt auch mit kanal 3 und 4 bewegen ( Pan, Tilt) auch mit dem joystik z.B.
    [...]

    Alles anzeigen

    ist doch schon grob fahrlässig sowas überhaupt herzustellen!!! :evil:

    Grüße
    Spitfire2xlc

  • eraser
    Verifiziert
    Beiträge
    4.185
    • 24. Januar 2007 um 17:48
    • #6

    Sieht doch aber so cool aus :twisted:

    Deshalb hatt ich meinen ja auch gekauft :roll:
    Naja aus Fehlern wird man klug :wink:

  • Stefan Graschi
    Beiträge
    42
    • 24. Januar 2007 um 19:18
    • #7

    Hallo

    Hehe

    Danke erst ma für die antworten!

    Habs mir eh gedacht für was bitte kann ich diese laser dann einsetzen ?
    Im Wohnzimmer ?

    so ein blödsinn soetwas zu verkaufen die leute die es nicht wissen fahren voll ein!

    Dann wirds wol ein spooky blue werden!
    Gibts sonst noch andere möglichkeiten bis max 600 € ? dah wir eben 2 laser brauchen

    danke
    mfg
    stef

  • eraser
    Verifiziert
    Beiträge
    4.185
    • 24. Januar 2007 um 19:25
    • #8
    Zitat von &quot;Stefan Graschi&quot;

    Habs mir eh gedacht für was bitte kann ich diese laser dann einsetzen ?
    Im Wohnzimmer ?

    Wohnzimmer, Kinderzimmer, Küche, Bad, Garage, Keller...usw usw :grin:

  • Stefan Graschi
    Beiträge
    42
    • 24. Januar 2007 um 19:34
    • #9

    super !!


    tolle sache

  • Fischback
    Beiträge
    1.387
    • 24. Januar 2007 um 19:54
    • #10

    so is das eben.
    laser is auch das letzte was ich auf ner VA einsetzen würde.
    grade wegen der ganzen auflagen und bla das lohnt nur für nen Club fest einbauen und fertig

    Schreibfehler sind absicht und dienen der allgemeinen Brettunterhaltung

    mfg maTze

  • eraser
    Verifiziert
    Beiträge
    4.185
    • 24. Januar 2007 um 19:56
    • #11
    Zitat von &quot;Fischback&quot;

    so is das eben.
    laser is auch das letzte was ich auf ner VA einsetzen würde.
    grade wegen der ganzen auflagen und bla das lohnt nur für nen Club fest einbauen und fertig

    oder eben für teuer geld ne Firma beauftragen die nix anderes macht ;)

  • prodigy
    Beiträge
    267
    • 24. Januar 2007 um 20:51
    • #12

    ja so ist das halt mit den schönen lasern. amtlich ist teuer und alles andere ist nicht zugelassen (es sei denn der laser ist kleiner/gleich 5 mw). wobei ich auch schon von firmen gehört hab, die keine tüv-abnahme brauchen, da keiner für laser in der nähe ist. die mussten den dann 1 mal abnehmen lassen und danach wurde dann auf die fähigkeiten deren LSB vertraut. muss da dann aber auch immer der selbe LSB sein, und ob man so eine genehmigung bekommt ist auch reine glückssache. manche tüv´s bestehen auch drauf, dass man ihn immer antanzen lässt, und wenn der dafür an die 100km fahren muss würds erst recht unbezahlbar. daher ist es für die meisten wohl definitiv das beste, sich das alte thema "laser" endgültig aus dem kopf zu schlagen.

  • Stefan Graschi
    Beiträge
    42
    • 24. Januar 2007 um 21:40
    • #13

    super

    dass heißt wenn ich eine spooky blue mit 75mw klaufe brauche ich erst wieder eine abnahme und ich kann das teil nicht einfach aufbauen !


    mfg
    stef

  • prodigy
    Beiträge
    267
    • 24. Januar 2007 um 22:15
    • #14

    bei spooky blue´s gibt´s so ne art pseudo-zertifikat, dass einen angeblich von der tüv-pflicht befreien soll. das ist aber auch von tüv zu tüv unterschiedlich, ob die dieses akzeptieren oder nicht. am besten bei dem für dich zuständigen tüv vor dem kauf informieren, dann gibts nachher keine überraschungen.

  • matzepa
    Beiträge
    872
    • 24. Januar 2007 um 22:45
    • #15

    dieses Zretifikat ist definitiv KEIN Freifahrtschein!

    es besagt im prinzip nur, dass der Laser diverse Einrichtungen hat, die diversen Ereignissen (stehende Strahlen zB) vorbeugen. Nicht mehr und nicht weniger!

    Ihr solltet euch lieber einmal ein bisschen in diese Thematik einlesen, dann wisst ihr, dass es Sicherheitsvorkehrungen (Abschaltung bei stehendem Strahl, genereller Not-Aus Schalter, LSB Pflicht) gibt, die man einzuhalten hat! Schließlich glaube ich nicht, dass es sich auch nur einer hier im Forum leisten kann, jemandem eine verbrannte Netzhaut Schmerzensgeld- und Langzeittechnisch zu finanzieren. Darüber muss man sich klar werden!

    und jetzt noch einmal ganz im Ernst: Diese Laser sind nichts wirklich tolles .. man kann oft nur bestimmte Muster abfahren und das wars. 4 Wochen später liegt das Teil in der Ecke und man braucht was neues.
    Und ich habe es bis jetzt immer geschafft, mit konventionellem Licht (mit und ohne Movings) eine Show zu schaffen, die so manchen Hobby-Multieffekt-Derbyschlacht-Laserfreak-DJ locker in den Schatten stellt. Punkt. aus.

  • DJheini
    Moderator
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    4
    • 24. Januar 2007 um 22:49
    • #16
    Zitat von &quot;MatzePA&quot;


    Ihr solltet euch lieber einmal ein bisschen in diese Thematik einlesen, dann wisst ihr, dass es Sicherheitsvorkehrungen (Abschaltung bei stehendem Strahl, genereller Not-Aus Schalter, LSB Pflicht) gibt, die man einzuhalten hat!

    Ganz genau. Im übrigen gab es diese Diskussion schon mehrmals.
    Also: Suchfunktion!

    Geschlossen.

    MfG Heini

    (Lasst euch von dem DJ nicht verwirren. ;))

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