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Licht Equipment versichern ?!

  • timmsen_rs
  • 4. Februar 2007 um 23:21
  • timmsen_rs
    Beiträge
    89
    • 4. Februar 2007 um 23:21
    • #1

    Guten Abend.

    Ich habe eine Frage, und zwar geht es darum unser Licht Equipment zu versichern, also wenn etwas auf Veranstaltungen kaputt oder zu Bruch geht, dass wir das nicht direkt neu kaufen müssen.

    Hat jemand eine Ahnung ob sowas von nöten ist?!

    Danke und Gruss

    Tim

  • eraser
    Verifiziert
    Beiträge
    4.185
    • 5. Februar 2007 um 06:14
    • #2
    Zitat

    Sofern durch den Mieter oder eine an der Veranstaltung teilnehmende Person Schaden oder Verlust an den angemieteten Geräten entsteht, so gehen die Kosten hierfür voll zu Lasten des Mieters, zahlbar in Bar sofort nach Erhalt einer Ersatz- oder Reparaturrechnung.
    Der Veranstallter hat für meine und des Equipments Sicherheit zu sorgen, kommt er dem nicht nach, bin ich berechtigt, meine Dienstleistung bei voller Bezahlung abzubrechen.
    Alle Geräte befinden sich in ordentlichem, funktionsfähigem Zustand und sind technisch
    Einwandfrei. Sie werden im gleichen Zustand zurück erwartet.
    Technische Ausfälle liegen im Bereich des Möglichen und sind kein Grund zur
    Mietminderung.

    Lass dir das unterschreiben und alles wird gut....

  • morgen_meister
    Beiträge
    1.235
    • 5. Februar 2007 um 07:21
    • #3
    Zitat von "Eraser"

    Lass dir das unterschreiben und alles wird gut....

    was ist jetzt eigentlich, wenn das zum beispiel was im freien ist und irgendwelche kinder, die nicht an der VA teilnehmen, mit wasser z.B rumspielen und es passiert was?
    dan ist das eine person, die nicht an der VA teilnimmt und somit trifft den mieter keine schuld und man bleibt selbst auf dem schaden sitzen.

    http://www.partysound-light.de

  • eraser
    Verifiziert
    Beiträge
    4.185
    • 5. Februar 2007 um 07:25
    • #4
    Zitat von "morgen_meister"

    was ist jetzt eigentlich, wenn das zum beispiel was im freien ist und irgendwelche kinder, die nicht an der VA teilnehmen, mit wasser z.B rumspielen und es passiert was?
    dan ist das eine person, die nicht an der VA teilnimmt und somit trifft den mieter keine schuld und man bleibt selbst auf dem schaden sitzen.

    öhm....da muss ich mich nochmal schlau machen...

    Guter Einwand ;) Thx

  • morgen_meister
    Beiträge
    1.235
    • 5. Februar 2007 um 07:29
    • #5
    Zitat

    Sofern durch den Mieter oder eine andere Person Schaden oder Verlust an den angemieteten Geräten entsteht, so gehen die Kosten hierfür voll zu Lasten des Mieters, zahlbar in Bar sofort nach Erhalt einer Ersatz- oder Reparaturrechnung.

    so müsste es doch dann passen, oder?

    http://www.partysound-light.de

  • eraser
    Verifiziert
    Beiträge
    4.185
    • 5. Februar 2007 um 07:32
    • #6
    Zitat von "morgen_meister"

    so müsste es doch dann passen, oder?

    Frage ist ob das so zulässig ist.....da muss man eben mal schauen ob man da so pauschal schreiben darf...

    bzw. ist nicht jede Person die auf einem VA-Gelände herumturnt im Sinne des gesetzes eine Teilnehmende?

  • morgen_meister
    Beiträge
    1.235
    • 5. Februar 2007 um 07:38
    • #7

    situation:
    kleine VA,
    Mann feiert 50 Geburtstag mit ca. 30 Gästen im Sommer im größeren Garten.
    Nachbarn regen sich auf, weil es zu laut ist.
    Sie sagen zu den Kindern, ärgert die mal bisschen.
    Kinder nehmen den Gartenschlauch, spritzen über den zaun.
    --> Kurzschluss, ganze technik ist kaputt.

    so, jetzt sind die Kinder nicht teilnehmer an der VA.
    Wie soll man sonst gegen sowas reagieren?

    http://www.partysound-light.de

  • eraser
    Verifiziert
    Beiträge
    4.185
    • 5. Februar 2007 um 07:52
    • #8
    Zitat von "morgen_meister"

    situation:
    kleine VA,
    Mann feiert 50 Geburtstag mit ca. 30 Gästen im Sommer im größeren Garten.
    Nachbarn regen sich auf, weil es zu laut ist.
    Sie sagen zu den Kindern, ärgert die mal bisschen.
    Kinder nehmen den Gartenschlauch, spritzen über den zaun.
    --> Kurzschluss, ganze technik ist kaputt.

    so, jetzt sind die Kinder nicht teilnehmer an der VA.
    Wie soll man sonst gegen sowas reagieren?

    Alles anzeigen

    Na das ist dann ganz klar eine mutwillige Sachbeschädigung der Nachbarn die meiner Meinung nach nur mit einer Anzeige zu ahnden ist.

    [edith] Ob die Anzeige nur der Mieter oder der Vermieter tätigen muss ist wieder eine andere frage....würde aber mal behaupten wollen das ich selbst die Anzeige erstatten muss.

  • morgen_meister
    Beiträge
    1.235
    • 5. Februar 2007 um 08:00
    • #9

    ich würde sagen, das ist eine sau blöde situation. sowohl in der theorie als auch in der praxis.
    am sichersten wäre es echt, wenn man es so schreiben könnte, wie ich es schon erwähnt habe. aber wie es da mit dem rechtlichen aussieht, weiß ich nicht. aber ich wüsste auch nicht, was dagegen sprechen sollte.

    http://www.partysound-light.de

  • LightFaden
    Profi
    Beiträge
    626
    • 5. Februar 2007 um 10:05
    • #10

    Hier entsteht überhaupt kein Problem, da ja unabhängig vom Vertrag auch noch das BGB gilt, in dem ganz klar die Schadenzersatzpflicht geklärt ist (siehe z.B. §823BGB). Der Vertrag zwischen Mieter und Vermieter soll lediglich klären, wer für den Mietzeitraum für die Technik verantwortlich ist - also welche Seite eine Equipmentversicherung abgeschlossen haben sollte.

    Liebe Grüße
    Mathias Burger

  • tamaris-pa / mts
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    • 5. Februar 2007 um 10:21
    • #11
    Zitat von "Eraser"

    Lass dir das unterschreiben und alles wird gut....

    ......das klappt in der Praxis oft nicht. Wir sitzen im Moment auf 1500e EK defektmaterial, das keiner bezahlen will. Versicherung übernimmt das!

  • lichtfürlau
    Beiträge
    1.151
    • 5. Februar 2007 um 17:49
    • #12

    hier findest Du Infos:


    http://www.paforum.de/phpBB/viewforum.php?f=30

    ina

    ============================================

    ***LICHTfürLAU***LICHTfürLAU***LICHTfürLAU***
    ****Lichttechnik für alle guten Parties in Berlin****
    ============================================

  • timmsen_rs
    Beiträge
    89
    • 5. Februar 2007 um 18:02
    • #13
    Zitat von "Tamaris-PA / MTS"

    ......das klappt in der Praxis oft nicht. Wir sitzen im Moment auf 1500e EK defektmaterial, das keiner bezahlen will. Versicherung übernimmt das!

    Hi !

    Wie hast du das versichert?

    Mir geht es darum, will das über das Internet verleihen, ja genau bei dem größten Online Verleih Haus.

    Also noch mal ne extra Versicherung abschließen ?!

  • tamaris-pa / mts
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    • 5. Februar 2007 um 18:09
    • #14

    VDMV, die bezahlen das und holen sich das Geld dann beim Schuldner wieder.

  • trible b
    Beiträge
    51
    • 6. Februar 2007 um 09:30
    • #15

    @ morgen meister

    situation:
    kleine VA,
    Mann feiert 50 Geburtstag mit ca. 30 Gästen im Sommer im größeren Garten.
    Nachbarn regen sich auf, weil es zu laut ist.
    Sie sagen zu den Kindern, ärgert die mal bisschen.
    Kinder nehmen den Gartenschlauch, spritzen über den zaun.
    --> Kurzschluss, ganze technik ist kaputt.

    so, jetzt sind die Kinder nicht teilnehmer an der VA.
    Wie soll man sonst gegen sowas reagieren?

    Antwort: Eltern haften für Ihre Kinder: " Aufsichtspflicht" !!!!!!!
    ( In diesem Fall sogar über die Privathapflicht möglich )
    Gruß
    Trible B

    Was die Ausfallsicherheit angeht, hab ich festgestellt, das im Prinzip alles ohne Konsequenzen Kaputtgeht

  • DerNub
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    Beiträge
    353
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    1
    • 6. Februar 2007 um 12:15
    • #16

    http://www.sam-versicherung.de
    bieten für Verleih auch eine s.g. Regressverzichtsklausel an, womit
    es dann möglich ist, dass Kunden den gesamten Schutz geniessen - ohne
    einen Firmentechniker vor Ort.

  • M.B.
    Beiträge
    903
    • 6. Februar 2007 um 12:52
    • #17

    Wie wärs hier mit?:

    Zitat

    Der Vertragsnehmer haftet für jegliche Art der Beschädigung an technischen Gerätschaften der Firma XXX durch Ihn, seiner Mitarbeiter oder dritten.


    Das steht in unserer AGB.

    Gruss Manuel

  • Mnyut
    Beiträge
    2.329
    • 6. Februar 2007 um 13:06
    • #18
    Zitat von "Manuel Boss"

    Das steht in unserer AGB.

    Da kann viel drin stehen :grin:
    Wichtig ist, ob es rechtlich zulässig ist und das kann für den speziellen Fall nur Anwalt bzw. bei Bedarf das Gericht sagen.

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