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Pyrotechnik

  • Bassfan
  • 15. März 2007 um 15:25
  • Geschlossen
  • Bassfan
    Beiträge
    770
    • 15. März 2007 um 15:25
    • #1

    Tach auch,

    jetzt mal ein ganz neues Thema von mir, welches mich doch schon ein wenig interessiert. PYROTECHNIK (nur T1)

    Meine Frage nun:

    Kann ich jedes elektrische Zündpult mit den Zündern (von zB. LeMaitre) verwenden? Worauf muss ich da achten?


    mfG Sven

    NEU --> http://www.dj-sven-kiel.de <-- NEU

  • yves
    Beiträge
    1.090
    • 15. März 2007 um 16:01
    • #2

    Nicht jeder dahergelaufene darf sich in Germany mit Pyrotechnik austoben! Also informiere dich erstmal im Schwesterforum bevor du dich und deine Gäste in die Luft sprengst! :shock:

  • Bassfan
    Beiträge
    770
    • 15. März 2007 um 16:04
    • #3

    Tach auch,

    es ist mir schon klar, dass das nicht jeder darf. Soweit ich allerdings informiert bin, darf jeder über 18 T1-Feuerwerk zünden. Dabei geht es mir eigentlich nur um Konfettikanonen und Theaterblitze sowie Fontänen.

    mfG Sven

    NEU --> http://www.dj-sven-kiel.de <-- NEU

  • eraser
    Verifiziert
    Beiträge
    4.185
    • 15. März 2007 um 16:06
    • #4
    Zitat

    Feuerwerkskörper der Klasse T1

    dürfen das ganze Jahr über an Personen über 18 Jahre abgegeben und von diesen auch verwendet werden. Die Gegenstände dürfen nur im gewerblichen Bereich bzw. für technische Zwecke entsprechend den Gebrauchshinweisen verwendet werden. Der Vertrieb an den Endverbraucher ist nur gegen schriftlichen Auftrag mit Angabe des vorgesehenen Verwendungszweckes erlaubt. Die Hinweise auf dem Gegenstand bzw. der Verpackung sind zu beachten!

    Achtung: Das illegale Abbrennen von Pyrotechnik im Fußball-Stadion oder bei anderen öffentlichen Veranstaltungen wird als versuchte gefährliche Körperverletzung eingestuft, unabhängig davon, ob auf Anhieb Verletzte oder sonstige Geschädigte festzustellen sind (siehe auch § 23 1.SprengV und § 35 (2) der VStättVO ). Gegen die Personen werden neben einer entsprechenden Strafe mehrjährige bundesweite Stadionverbote verhängt! Seit 01.04.2003 wird das Mitführen von Rauchpulver oder Bengalfackeln nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat geahndet.

    Die Zulassung nach T1 bezieht sich auf einen bestimmten Personenkreis und auf eine bestimmungsgemäße Verwendung. Für Stadionbesucher oder Besucher öffentlicher Veranstaltungen bedeutet dies, dass er solche Gegenstände zu diesem Zweck nicht erwerben, nicht mit sich führen oder gar abbrennen darf. Auch hier ist die Zulassung verknüpft mit dem technischen Verwendungszweck. Geht der Stadionbesucher mit solchen Gegenständen um, ist zweifelsfrei von einem Vergnügungszeck auszugehen. Somit liegt für den entsprechenden Gegenstand keine Zulassung vor, die befreienden Vorschriften nach der 1.SprengV sind nicht anzuwenden und das SprengG findet im vollen Umfang Anwendung.

    Der Vertrieb von Feuerwerkskörpern wie z.B. Rauchpulver, Bengalfeuer oder Warnfackeln über eBay ist in Deutschland verboten. Es ist sogar mit eine kostenpflichtigen Abmahnung möglich!

  • DJheini
    Moderator
    Reaktionen
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    Beiträge
    13.788
    Marktplatz Einträge
    4
    • 15. März 2007 um 17:35
    • #5
    Zitat von &quot;Yves&quot;

    Nicht jeder dahergelaufene darf sich in Germany mit Pyrotechnik austoben! Also informiere dich erstmal im Schwesterforum bevor du dich und deine Gäste in die Luft sprengst! :shock:

    Das sehe ich genauso. Ich finde dieses Thema sollte im Pa-Forum, im
    dazu eingerichteten Brett diskutiert werden. Da gibt es dann auch die
    Profis, die Auskunft erteilen können.
    Ähnlich wie bei den immer wieder auftretenden Laser- Diskussionen.

    Geschlossen.

    MfG Heini

    (Lasst euch von dem DJ nicht verwirren. ;))

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