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Was tun wenn Polizei die Party räumt ?

  • lichtfürlau
  • 12. Dezember 2007 um 23:50
  • lichtfürlau
    Beiträge
    1.151
    • 12. Dezember 2007 um 23:50
    • #1

    http://www.veranstalterforum.de/phpBB/viewtopic.php?p=2207


    aber hier nochmal zitiert:

    Zitat

    Vor Kurzem ist eine private VA von den Herren und Damen in Grün wegen Lärmbelästigung radikal und brutal geräumt worden.

    Bei solchen Geschichten ist der Ablauf transparent und nicht diskussionswürdig (mehrfache Aufforderung zur Lärmminderung wurde nicht nachgekommen )

    Mir gehts nun nicht um die Prävention um derartige Vorgänge abzuwenden, sondern um die möglichst effektive Art und Weise mit solchen Situationen umzugehen, sozusagen, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist.

    Beispiele:

    30-40 Bereitschaftspolizisten (in voller DEMO-Kluft!!!) dringen gewaltsam in eine Privatwhg. und drängen mit Tritten, Schlägen und sonstigen physischen Provokationen alle Anwesenden aus der Whg aus dem Gebäudekomplex und schliesslich raus auf die Straße.

    Tonanlage wird vollständig beschlagnahmt mit Verweigerung der Ausstellung eines Beleges

    Verweigerung der Herausgabe von Dienstnummern

    Anwendung von Pfefferspray gegen unbewaffnete aber laut protestierende Gäste.


    Gibts da Etwas womit man z.B. dem Einsatzleiter winken kann um von Veranstalterseite möglichst effektiv zu deeskalieren ?


    Hatte vorher nie ne Räumung mitgemacht, nur davon gehört und immer gedacht, daß man mit den Jungs u. Mädels in Grün vernünftig reden kann. Nada, weit gefehlt. In diesem speziellen Fall waren die Mannschaften vorher auf ner DEMO und entsprechend mit Adrenalin geladen. Es gab Typen, die einfach nur gerempelt, getreten und geschlagen haben ohne tatsächlich von den Gästen angegriffen worden zu sein. Verbale Argumente wurden ignoriert und jeder vernünftige Ansatz die Situation friedlich zu klären wurde mit Androhung von Haft und physischer Gewalt beantwortet. Erst nach 30 Minuten war es möglich den diensthabenden Einsatzleiter zu sprechen. Leute sollten in die Treppenhäuser pinkeln, da sie nicht mehr aufs Klo gelassen wurden. Gäste sind in T-Shirts und Schulterfrei rausgeschmissen worden ohne sich warme Jacken holen zu dürfen.

    Alles anzeigen

    Hgrd-Infos:

    Art der VA: private Abschiedsparty und eine Etage höher doppelte Geburtstagsparty
    Ort der VA: 2 private WGs in 2 Fabriketagen (direkt übereinander)
    VA-Größe: jeweils 240m² mit gesamt ca 150-180 Gästen
    Zeit der Räumung: ca 4:00 Uhr morgens
    Dauer der Räumung: ca 1 Std.

    geräumt wurde lediglich die untere der beiden Etagen. Allerdings war Party-Hopping Teil des Konzeptes und mit Räumung brachen ca 70% der Gäste weg.


    Wer kann TIPPs geben oder möglichst objektiv seine Erfahrungen posten?

    ina

    ============================================

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    Einmal editiert, zuletzt von lichtfürlau (13. Dezember 2007 um 13:46)

  • outliner
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    3.031
    • 13. Dezember 2007 um 02:25
    • #2

    mehrfache Aufforderung zur Lärmminderung wurde nicht nachgekommen
    da ham wers.

    irgendwie müssen die damen und herren ja ihre befehlsgewalt durchsetzen.mit softeis werfen und gebete murmeln hat ja eher weniger wirkung bei leuten in partylaune,doch mal an den rest der welt zu denken.
    wenn reden nix hilft gibts aufs maul.
    was ist daran verwunderlich?


    Gibts da Etwas womit man z.B. dem Einsatzleiter winken kann um von Veranstalterseite möglichst effektiv zu deeskalieren

    die chance als veranstalter zu agieren bzw aufzutreten hast du vertan,als du dich vorher über die weisungen der onkels in grün hinweggesetzt hast.
    als veranstalter muss man seine gäste im griff haben,entweder selber oder mit hilfe von security.
    hast du beides nicht auf die reihe bekommen,tja dann...

    Wenn keiner weiß, worum es geht, dann geht es hundertprozentig um Geld.

  • Reini
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    3.225
    • 13. Dezember 2007 um 07:14
    • #3

    ein toller Erfolg für den Überwacxhungsstaat :oops:

    http://www.hifi-reini.de/News.htm

  • heinzerl2000
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    733
    • 13. Dezember 2007 um 08:34
    • #4

    Tja, hab ich in letzter Zeit des öfteren festgestellt, die Staatsmacht zieht an:

    Hier bei uns im Deister wurden am Vatertage Jugendliche eingekesselt , polizeidienstlich behandelt und verhaftet, weil sie im Wald laut Musik gehört haben. :grin:
    ca 100 Beamte, 2 mobile Gefängniswagen, Pferde und das geilste:
    Die jugendlichen wurden einzeln !! nach Hause gefahren, und das alles von unseren Steuergeldern.

    Armes Deutschland.

    wenn die Bullen früher schon so drauf gewesen wären, würde ich meine Haftstrafe wahrscheinlich heute noch absitzen.

    Nichts ist so schlecht, dass es nicht noch als abschreckendes Beispiel dienen kann!

  • Mechwerkandi
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    • 13. Dezember 2007 um 08:52
    • #5

    Die Schilderung der o.g. Räumung ist recht einseitig.
    Der Ablauf an sich nicht zu verifizieren.
    Die Polizei darf selber nichts beschlagnahmen, das darf nur die Staatsanwaltschaft.

    Warum sollte die Tonanlage abtransportiert werden, wenn niemand mehr da ist? :grin:

    Ansonsten ist mit Polizisten gut auskommen, kritischer sind die chronisch zur Selbstüberschätzung neigenden AiA.

  • djobi
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    • 13. Dezember 2007 um 09:34
    • #6

    AiA?

    Die Polizei darf zur Gefahrenabwehr (=Lärmbelästigung) sehr wohl Sachen sicherstellen. Genauso Gegenstände mit denen Straftaten verübt wurden.

    Die Räumung klingt der Schilderung nach unverhältnismäßig.
    Mit Beschlagnahme der Anlage wäre die Lärmbelästigung ja beendet gewesen.
    Warum darüberhinaus noch eine Räumung stattgefunden hat kann ich nicht nachvollziehen.

    Notfalls kannst du natürlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.
    Eine Vorsprache / Beschwerdebrief beim zuständigen Polizeipräsidenten / Landrat kann auch nicht schaden.
    Fotos in der (Lokal-)Presse machen sich auch immer gut.

    Einen Einsatzleiter muss es nicht zwingend geben, Streifenwagen werden z.B. von der Leitstelle angefunkt, ggf. werden auch mehrere zu einem Einsatz gerufen.
    Die "Demo-Kluft" (=Schutzanzug) läßt jeodch auf eine Hundertschaft (o.ä.) schliessen. Die Jungs und Mädels dürften natürlich nicht besonders begeistert gewesen sein mitten in der Nacht rauszumüssen ...

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
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  • DerNub
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    • 13. Dezember 2007 um 11:10
    • #7

    Nee... in Berlin ist das ganz normal, dass die in "Demo Kluft" rumfahren.

    Und in Zeiten in denen Jugendliche in Schwarz mal auf Verdacht
    von der Straße wegverhaftet werden, weil könnt ja jeder zur MG
    gehören... :roll:
    benehmen sich die jungs & mädels oft nicht so fein.

    Allgemein zum Umgang mit der Polizei (wir haben da soetwas
    wie ein Abo :wink: ) wenn man Technik macht am besten
    schon direkt bei den ersten "Besuchen" klarstellen, dass man
    Dienstleister ist und das Mat. nicht dem Veranstalter gehört.
    Wenn dann geräumt wird mit dem Lieferschein o.ä. wedeln und
    deutlich (aber freundlich*) darauf hinweisen, dass man sobald
    alle gäste raus sind abbauen wird (vorher nicht wg. Diebstahl gefahr).

    Keine Ahnung ob das da irgendwelche Rechtlichen Grundlagen
    gibt, aber bisher haben wir auf diese Weise immer unseren Kram mitnehmen können (auch nach räumung etc.).

    Aber beschlagnahmen ohne etwas schriftliches Auszustellen dürfen die
    eigentlich nicht.

    *soweit das möglich ist

  • Ravemaster
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    • 13. Dezember 2007 um 11:26
    • #8

    jetzt mal in dem Fall:
    Anlage wird mitgenommen
    die Herrn wollten keine quittung osä ausstellen


    dann ist das doch eigentlich diebstahl?

  • djobi
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    • 13. Dezember 2007 um 11:37
    • #9

    wie sagt meine Rechtsprofessorin so schön?
    "Ein Blick ins Gesetz schützt vor Geschwätz" :wink:

    http://dejure.org/gesetze/PolG/33.html

    1) Die Polizei kann eine Sache beschlagnahmen, wenn dies erforderlich ist
    1. zum Schutz eines einzelnen oder des Gemeinwesens gegen eine unmittelbar bevorstehende Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung oder zur Beseitigung einer bereits eingetretenen Störung,
    2. zur Verhinderung einer mißbräuchlichen Verwendung durch eine Person, die nach diesem Gesetz oder nach anderen Rechtsvorschriften festgehalten oder in Gewahrsam genommen worden ist.

    (2) Dem Betroffenen sind der Grund der Beschlagnahme und die gegen sie zulässigen Rechtsbehelfe unverzüglich bekanntzugeben. Auf Verlangen ist ihm eine Bescheinigung zu erteilen. § 32 Abs. 3 gilt entsprechend.

    (3) Die Beschlagnahme ist aufzuheben, sobald ihr Zweck erreicht ist. Vorbehaltlich besonderer gesetzlicher Regelung darf die Beschlagnahme nicht länger als sechs Monate aufrechterhalten werden.


    § 31
    Betreten und Durchsuchung von Wohnungen

    (1) Die Polizei kann eine Wohnung gegen den Willen des Inhabers nur betreten, wenn dies zum Schutz eines einzelnen oder des Gemeinwesens gegen dringende Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist. Während der Nachtzeit ist das Betreten nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr oder schweren Gesundheitsgefahr für einzelne Personen zulässig

    => ob eine Ruhestörung eine "dringende Gefahr für die öffentliche Ordnung" ist lasse ich mal dahin gestellt ... wird aber wahrscheinlich so gesehen.

    (2) Die Polizei kann eine Wohnung nur durchsuchen, wenn
    1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sich eine Person in der Wohnung befindet, die
    a) in Gewahrsam genommen werden darf,
    b) widerrechtlich festgehalten wird oder
    c) infolge Hilflosigkeit an Leib oder Leben gefährdet ist, oder
    2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sich eine Sache in der Wohnung befindet, die sichergestellt oder beschlagnahmt werden darf.

    => Durchsuchung also zulässig, da lt. §33 die Anlage auf Grund der Störung beschlagnahmt werden darf ...

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
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    Einmal editiert, zuletzt von djobi (13. Dezember 2007 um 11:46)

  • djobi
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    • 13. Dezember 2007 um 11:44
    • #10

    unklar ist mir jedoch warum die Polizei privaten Wohnungen (WGs) räumt.
    Ich kann doch zu Gast haben wen und wieviel ich will?

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
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  • Ravemaster
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    • 13. Dezember 2007 um 12:19
    • #11
    Zitat

    Auf Verlangen ist ihm eine Bescheinigung zu erteilen. § 32 Abs. 3 gilt entsprechend.


    aber wenn die eben das nicht machen.

  • lichtfürlau
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    • 13. Dezember 2007 um 12:29
    • #12
    Zitat von "djobi"

    unklar ist mir jedoch warum die Polizei privaten Wohnungen (WGs) räumt.
    Ich kann doch zu Gast haben wen und wieviel ich will?

    Genau diese Frage wurde stets den Polizisten gestellt. Fragen stellen und deren Handlungen kommentieren wurde in vielen Fällen nicht geduldet, es wurde als unnötig und den Räumungsablauf störend betrachtet und somit unverhältnismäßig mit körperlicher Gewalt geantwortet.

    Richtig, meine Darstellung ist einseitig und subjektiver Natur. Ich wäre hier auch sehr an einer Stellungnahme des Einsatzleiters interessiert. :grin: So, nun mal was richtig Subjektives: Da ich mich bereits bei drei Polizisten "als lichttechnische Dienstleisterin" durchkauen konnte um nicht rausgeschmissen zu werden stand ich direkt neben dem eben noch mich duldenden Typ, der nun seine lange Stabtaschenlampe dazu benutzte um den rausgeworfenen Gästen den Weg zu zeigen...aber immer so, das er mich mit dem anderen Ende der Lampe an meinem linken Arm erwischte. Er bemerkte dies und verharrte einen kurzen Moment guckte mir in die Augen und machte es dann sofort wieder, nur noch ein wenig heftiger (und schmerzvoller), dann nocheinmal. Ich reagierte bewusst nicht auf sein plumpes und rücksichtloses Verhalten. Erst nach dem vierten Mal lies er ab und machte es so wie er es von Anfang an hätte machen können - ohne körperliche Provokation.

    So ungefähr darf man sich die ganze Geschichte vorstellen. Jeder, de auf Provokation reagierte wurde sofort gewalttätig unterdrückt.

    Die Anlage wurde im Übrigen erst beschlagnahmt als die Etage geräumt war. Die Herausgabe eines ordentlichen Protokolls wurde schlichtweg verweigert. Selbst am nächsten Tag auf der Wache haben sich die Kollegen die Zuständigkeiten gegenseitig zugeschoben (um Nix rausgeben zu müssen?)

    Bei regulär angemeldeten öffentlichen VAs gibts eine für beide Seiten scheinbar verbindlichere Verfahrensweise und die Veranstalter sind alleine schon aus kommerziellen Gründen an einer Abwendung der Räumung interessiert.

    Warum hier mit dieser Härte vorgegangen wurde ? Diese Frage wurde ebenfalls den Einsatzkräften gestellt. Antwort: Hier ist Neukölln! (und wie bereits erwähnt waren die Leutz ein paar Stunden vorher DEMO zerschlagen gewesen)

    ina

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    Einmal editiert, zuletzt von lichtfürlau (13. Dezember 2007 um 12:48)

  • sheepsound
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    • 13. Dezember 2007 um 12:46
    • #13

    So einseitig wie die Geschichte dargestellt wurde... kommen selbst mir beinahe die Tränen.

    Das liest sich ja fast wie... besinnliches Zusammensein der bibelfesten Christen wurde durch amoklaufende Polizisten unterbrochen ...


    Sheep

    http://www.SheepSound.de

  • djobi
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    • 13. Dezember 2007 um 12:49
    • #14

    Gut, bleiben wie üblich die Mittel übrig, die unser Rechtstaat bietet:

    - Dienstaufsichtsbeschwerde (Unverhältnissmäßigkeit, unnötige Gewaltanwendung, Nichtbeachtung von PolG, ..)
    - Anzeige (Körperverletzung, ..)
    - ...

    Sollten Sachen beschädigt oder verloren gegangen sein, macht man Schadensersatz geltend.
    Genau wie für Mietausfall, falls die Sachen nicht rechtzeitig wieder herausgegeben wurden.

    Bleibt die Frage warum die Jungs angerückt sind - irgendjemand muss sich dann ja mehrfach beschwert haben - bedankt euch nett bei den Nachbarn *g

    (dies ist wie üblich eine allgemeine Diskussion und keine Rechtsberatung)

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  • lichtfürlau
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    • 13. Dezember 2007 um 12:56
    • #15
    Zitat von "SheepSound"

    So einseitig wie die Geschichte dargestellt wurde... kommen selbst mir beinahe die Tränen.

    Das liest sich ja fast wie... besinnliches Zusammensein der bibelfesten Christen wurde durch amoklaufende Polizisten unterbrochen ...

    Sheep


    Ochh Sheep,.... :?

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  • Mechwerkandi
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    • 13. Dezember 2007 um 13:12
    • #16

    Es gibt einen rechtlich nicht unerheblichen Unterschied zwischen "beschlagnahmen" und "sicherstellen".

    Ansonsten gilt überall der Rechtsgrundsatz der Verhältnissmässigkeit der Mittel.
    Über den Zusammenhang habe ich mich belehren lassen, als ich einen flüchtigen Einbrecher verfolgen liess.

    Von einem Sauposten Kal. 12... :wink:

  • sheepsound
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    • 13. Dezember 2007 um 13:27
    • #17
    Zitat von "lichtfürlau"

    Ochh Sheep,.... :?

    Ochh HellFürKeinGeld ;)

    ist doch wahr, erst schön die Ordnungshüter ignorieren und provozieren und sich dann ungerecht behandelt fühlen.

    Da ist der Lösungsansatz zu suchen !

    Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, ist es zu spät.

    Die Jungs haben weder Lust noch Zeit sich auf abendfüllende Diskussionen mit Partygästen einzulassen.

    Zu deiner Frage

    Du hast exakt nur 1 Möglichkeit zur Deeskalation:

    Folge den Anweisungen, ohne wenn und aber !

    Machst du das, Eskaliert auch nichts... so einfach ist das.

    Sheep

    http://www.SheepSound.de

  • lichtfürlau
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    • 13. Dezember 2007 um 13:40
    • #18
    Zitat

    ist doch wahr, erst schön die Ordnungshüter ignorieren und provozieren und sich dann ungerecht behandelt fühlen.

    Woher bitte hast Du denn diese Info entnommen ?

    :? :? :? :?:

    Es geht mir nicht um die Ursache. Wie ich bereits im Startbeitrag erwähnte ist dies nicht diskussionswürdig, da der Verursacher klar beim Veranstalter zu finden ist. Er hätte den Weisungen der Zivil-Polizisten nachkommen können und die Mucke leiser, die Fenster geschlossen etc. balabla...

    Bei dieser Räumung "den Weisungen klar folgen" ist ne Phrase, die so klingt wie "friedliche Auflösung einer politischen DEMO". Jedes Individuum spielt hier einen zusätzlichen Faktor ein, der das Gesamtergebnis beeinflussen kann.

    Mir kam die ganze Angelegenheit eher so vor als gäbe es eine klar definierte politische Auseinandersetzung zwischen Executive und linkem studentischem Aufstand. Die Leute haben sich nicht diskussionslos rausschmeissen lassen. Auf verbale nichtbeleidigende und nicht provozierende Argumente von Wenigen wurde mit körperlicher Gewalt gegen Viele reagiert. Dies hatte eine schleichende Eskalation zur Folge und dies Veranstalterseits evtl. beeinflussen zu können ist das Problem, welches ich hier mit Euch erörtern möchte.

    Erste Amtshandlung war Stecker ziehen. Es gab auch das Angebot vom Veranstalter via Mikro zum friedlichen Verlassen der Gäste aufzurufen - wurde ignoriert und mit Härte geräumt. Wenn sowas nicht Anders abgeht oder abgehen kann, dann habe ich diesem Fred auch nichts mehr hinzuzufügen.

    Das eine derartige Aktion nicht bei Kaffee und Kuchen abläuft ist logisch. Kreischende junge Frauen, die im Argumentationsinhalt beharrlich auf Ihre Kleidung bestanden haben und in der Kälte nicht so wie sie waren raus wollten sind mit Pfefferspray direkt in die Augen behandelt worden - das ist wohl doch als unangemessen zu sehen oder sollte ich mich da irren... ?


    ina

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  • Uew
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    • 13. Dezember 2007 um 14:52
    • #19

    Also ich weiß ja nicht... Wenn das tatsächlich nur ansatzweise so geschehen sein sollte wie hier beschrieben, wäre es für mich ein unglaublicher Skandal, wenn das ohne erbliche Folgen für die Täter (ja, das ist in meinen Augen hier die Exekutive) ausgehen würde.

    Es kann doch nicht angehen, daß unsere Gesetzeshüter körperliche Gewalt gegenüber einzelnen ausüben, nur weil vorher jemand anderes(!) ihren Anweisungen nicht gefolgt ist, oder?

    Wäre es von einem Profi (Polizist) denn womöglich zu viel verlangt, kurz und knapp zu überdenken, was getan werden kann, um das Problem zu lösen?

    Also wenn denn schon 100 Mann da sind:

    - 4..5 Mann stellen sich beim Veranstalter vor und erklären ihm, daß diese Veranstaltung jetzt beendet ist.

    - gemensam begibt man sich zum Tonmenschen/DJ und macht die Musik aus bzw macht eine kleine Durchsage, was Sache ist, und daß die Gäste gebeten werden, das Gebäude mit möglichst Nachbarschaftsschonender Geräuschkulisse zu verlassen. Sollte der Veranstalter sich weigern, würde sicherlich auch das vorsprechen der Beamten alleine beim Tonmenschen den gewünschten Erfolg haben.

    - jetzt könnten sich ein paar der übrigen 95 Beamten mal an das Schließen der Fenster machen.

    - Die Gäste, die sich jetzt der tatsächlich gegen Sie persönlich ausgesprochenen Aufforderung die Wohnung zu verlassen, wiedersetzen können jetzt ganz gepflegt von Zweierteams nochmal ganz speziell aufgefordert werden. Natürlich mit der notwendigen Zeit um die Jacke zu holen...
    Wer nicht freiwillig geht, wird halt weniger freundlich rauseskortiert. Aber alles mit der nötigen professionellen Ruhe und Zeit -- schleißlich ist die Musik aus und die Fenster zu; der eigentliche Sinn der Aktion ist also erfüllt.


    Bitte von wem sollte ein junger Mensch denn lernen, daß für Gewalt in unserer Gesellschaft laut der geltenden Gesetze kein Platz ist, wenn das der Gesetzeshüter selber schon nicht verstanden hat?!?

    UWE

  • sheepsound
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    • 13. Dezember 2007 um 15:09
    • #20
    Zitat von "lichtfürlau"

    Woher bitte hast Du denn diese Info entnommen ?

    :? :? :? :?:

    Och bitte... lies dir deine Texte ( oder das was von den Originalen noch da steht ) doch auch einmal durch:

    (mehrfache Aufforderung zur Lärmminderung wurde nicht nachgekommen )

    und die lautstark protestierenden Partygäste hast du bereits aus deinen Texten wegeditiert !!!!!!!!!!!

    Somit ist für mich eine weitere Diskussion darüber sinnlos.

    Viel Spaß noch beim Texte editieren...

    Sheep

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