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Download-Flatrate- gibts sowas ? Und wenn ja wo???

  • marcel raus
  • 19. Mai 2010 um 21:27
  • marcel raus
    Beiträge
    191
    • 19. Mai 2010 um 21:27
    • #1

    Hallo,


    ich suche eine download flatrate wo ich pro monat einen bestimmten Betrag zahle und mir dafür alle Songs runterladen kann die ich will.
    Die Titel sollen im MP3-Format sein und auf jeden fall!!! kopier und brennbar sein, da ich musik mit 2 pcs und mehreren cd-playern mache, sie aber auch auf einem usb-stick im auto hören möchte !
    Kann mir einer weiterhelfen ob es so etwas legal gibt und wenn ja wo?

    Danke

    Marcel

  • bassfaceb
    Beiträge
    1.127
    • 20. Mai 2010 um 08:43
    • #2

    Es gibt leider nirgends DIE PERFEKTE Flaterate zum billigpreis

    es gibt derzeit 4 große:

    Musicmonster(9€)
    schneidet Musik aus dem Radio mit-> man bekommt also nicht wirklich das, was man nun genau sucht und dann auchnoch zu einer "Radioqualität"

    musicload
    Livestream mit 128kbit/s WMA ->DSL erforderlich->kein lokales speichern

    Jamba (15€)
    192kBit/sek
    WMA mit Kopierschutz
    ~1,5Mio Songs

    Napster
    192kBit/sek
    Wma mit Kopierschutz
    ~10Mio Songs


    die einzige gute Möglichkeit ist derzeit meiner Meinung nach Napster
    aber auch da gibt es Kopierschutz.
    Wenn man auf Dauer dabei bleiben möchte lohnt sich ein Blick auf das Programm Tunebite->nutzt eine Grauzone aus

    Wichtig dabei ist aber zu bedenken, dass diese WMAs von Napster ein großes Problem mit Windows 7 haben
    mehr als 35 Songs kann man mit Win7 aufgrund von irgendwelchen Treiberproblemen nicht abspielen
    ->dannach muss der Rechner neu gestartet werden

    ........................
    Ich habe vor, ewig zu leben. Bis jetzt klappt's.

  • tufkakok
    Beiträge
    53
    • 20. Mai 2010 um 10:04
    • #3

    Bitte auch §3 Abs. 3 der Napster AGB beachten:

    Zitat

    (3) Der Service, die Musikstücke und/oder das Material (einschließlich irgendwelcher Promotion-Angebote oder Promotion-Codes, die in den Service, die Musikstücke und/oder das Material eingelöst werden können) sind ausschließlich für Ihren persönlichen, nicht-kommerziellen Gebrauch bestimmt und nicht übertragbar (es sei denn, dies wäre ausdrücklich von Napster gestattet).

    Ähnliche Stellen finden sich bei allen Flatrate Anbietern.

    Grüße
    Kai-Ole

  • mike j.
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    2.924
    • 20. Mai 2010 um 10:54
    • #4

    Gabs da nicht vor einiger Zeit so Software, die alle möglichen Webradios nach deinen gesuchten Songs abgrast und die Streams dann aufnimmt? Da kann ich mich noch erinnern ist es auch strittig, ob das Illegal ist (oder gibts da mittlerweile ein Gesetz)?

    Das schönste ist halt immernoch die CD, du zahlst gleich viel wie beim Download (99ct pro Track), hast aber a anständige Quali und ein nettes gedrucktes Booklet... - vorallem du hast was in der Hand ;-).

  • rene classen
    Beiträge
    897
    • 20. Mai 2010 um 14:59
    • #5
    Zitat von "Kai-Ole Kirsten"

    Bitte auch §3 Abs. 3 der Napster AGB beachten:


    Ähnliche Stellen finden sich bei allen Flatrate Anbietern.

    Grüße
    Kai-Ole


    Jede CD die man kauft ist nur für den privaten Gebrauch zugelassen. -> GEMA

  • marcel raus
    Beiträge
    191
    • 20. Mai 2010 um 15:27
    • #6

    Was muss ich denn machen um es lagal zu machen??

  • bassfaceb
    Beiträge
    1.127
    • 20. Mai 2010 um 15:42
    • #7

    auch wenn ich mich damit nun unbeliebt mache und Leute einiges gleich recherchieren und versuchen umzudrehen:

    Zitat von "Marcel Raus"

    Was muss ich denn machen um es lagal zu machen??


    bei öffentlichen VAs muss Gema gezahlt werden. damit darf man solche Musik aufführen(original Tonträger)

    bei privatfeiern interressiert es keinen, da PRIVAT...da hat die Gema nix zu suchen, sofern der Gastgeber JEDEN persönlich kennt und auch eingeladen hat (achtung ab einer gewissen Zahl (über xxx Personen) pauschalisiert die Gema, dass du nicht alle Leute wirklich zu deinem Freundeskreis zählen kannst!)

    mit den WMAs braucht man erstmal garnicht zu arbeiten, da die vor dem abspielen übers Inet gucken wollen, ob du die Dateien benutzen darfst.

    wenn man die Dateien nun in Mp3 umwandelt...:
    genaugenommen darfst du den Kopierschutz der WMA Datei nicht entfernen.
    es ist aber nicht illegal (aber auch nicht ausdrücklich erlaubt) die Musik abzuspielen und wieder aufzunehmen (in echtzeit!)
    nach solchem überspielen gelten genau genommen auch nichtmehr die Sätze des Anbieters


    generell interressiert die Gema aber nicht woher du die Musik hast und hinterfragt erstmal nicht, ob du die Songs gekauft oder illegal bezogen hast. Die wollen bei öffentlichen VAs nur 20% (edit: Bernd hat Recht, es sind 30%) mehr in die Hand haben, wenn du mit MP3 oder Kopien arbeitest.
    das besitzen der Musik ist so nicht strafbar(egal wo man die Titel her hat)...das publizieren ist strafbar!

    ........................
    Ich habe vor, ewig zu leben. Bis jetzt klappt's.

    Einmal editiert, zuletzt von bassfaceb (21. Mai 2010 um 08:00)

  • Bernd Masu
    Beiträge
    1.022
    • 20. Mai 2010 um 18:32
    • #8
    Zitat von "bassfaceb"

    Die (GEMA) wollen bei öffentlichen VAs nur 20 % mehr in die Hand haben, wenn du mit MP3 oder Kopien arbeitest.

    m.W. ist der Zuschlag 30 % ...... ? - wenn nicht von einem Original Tonträger abgespielt wird.

    Zitat von "bassfaceb"

    das besitzen der Musik ist so nicht strafbar(egal wo man die Titel her hat)...das publizieren ist strafbar!

    Es sei denn, die Original-CD die man hat, wäre geklaut. ..... aber wer klaut heutzutage noch CDs ? *prust*

    Eigentlich müßte die GEMA diesen 30 % Zuschlag aufgeben. Denn ein legaler Download ist quasi "original" - aber nicht auf einem Original-Tonträger.
    Außerdem: Wer steckt sich diesen Zuschlag ein ? - Wohl kaum der jeweilige Urheber oder Label ?

    Der Kauf der CD oder Download berechtigt nur zum nicht-kommerziellen Gebrauch.
    Erst die Anmeldung + Zahlung an die GEMA berechtigt auch zum öffentlichen, und kommerziellen Gebrauch, aber ! nur zum angemeldeten Zweck + Zeitraum.
    Wenn z.B. eine Diskothek jeden Tag Musik spielt - können da schon 3000,- Euro monatliche GEMA und mehr anfallen.

    Die Schweizer SUISA machts einfacher. Denen ist es egal, ob Original oder Kopie abgespielt wurde = kein Zuschlag.
    Und die machen auch kein so teures Gedönse = nix mit Quadratmeter etc.
    Wenn die VA rein für wohltätige Zwecke ist - dann wirds billiger.
    Machte die VA keinen Gewinn, oder gar Verluste, dann kostets den Mindestbeitrag von 50 sFr.

    "Lärm"-aber meinen Fans gefällts :grin:

  • marcel raus
    Beiträge
    191
    • 20. Mai 2010 um 19:59
    • #9

    Wer muss denn die GEMA bezahlen??
    Ich als DJ oder der Veranstalter ? :?
    Darf ich also auch illegal bezogene Musik spielen?? :o :o :?

  • bassfaceb
    Beiträge
    1.127
    • 20. Mai 2010 um 21:20
    • #10

    schreib das am besten in deinen Vertrag oder AGB rin, dass sich der Veranstalter drum kümmern muss.
    bei Privatfeiern natürlich keine Gema(s.o.)


    genau genommen ist das beziehen von Musik selbst bei den "bösen Tauschbörsen" nicht illegal...
    -> wenn du illegal Musik beziehen möchtest musst du schon meim Media Markt materiell (Tonträger) klauen gehen...selbst dann könntest du für das benutzen nicht haftbar gemacht werden...nur für das klauen selber

    das runterladen von Songs ist nicht strafbar/illegal(ausgenommen rechtsradikalem und kinderpornos und co)

    ........................
    Ich habe vor, ewig zu leben. Bis jetzt klappt's.

  • rene classen
    Beiträge
    897
    • 21. Mai 2010 um 07:41
    • #11

    Gema ist Veranstaltersache! Man kann ihn natürlich freundlich darauf hinweisen und ihm klarmachen, dass man Kopien/mp3s nutzt.

    Aufschlag ist 20%. (Zumindest in den Tarifen die ich kenne)

    Aber Leute denkt daran -> Copy kills music!

    Von gekauften Liedern bekommen die Künstler eingige wenige cents und haben somit einen Ansporn weiter gute Musik zu produzieren. Die Veranstaltungs-Gema-Gebühren gehen zu Teilen für die Gema selbst drauf und der Rest wird nach speziellen Schlüsseln verteilt.

  • bassfaceb
    Beiträge
    1.127
    • 21. Mai 2010 um 07:53
    • #12
    Zitat von "Bernd Masu"

    m.W. ist der Zuschlag 30 % ...... ? - wenn nicht von einem Original Tonträger abgespielt wird.

    hab´s grade auf der gema Seite nachgelesen
    30% Zuschlag ist korrekt...ich hatte da wohl ne falsche Zahl im Kopf. Du hast Recht!

    edit:Quelle:http://www.gema.de/musiknutzer/musiknutzer-information/
    zu finden unter
    ->Disc-Jockeys
    ->Darf ein DJ Sicherheitskopien oder eigene Sampler von CDs anfertigen und öffentlich einsetzen?

    ........................
    Ich habe vor, ewig zu leben. Bis jetzt klappt's.

  • Eike Mache
    Beiträge
    739
    • 2. Juli 2010 um 18:57
    • #13

    Wollte nicht extra nen neuen Thread aufmachen

    Bin da auf was gestoßen:

    http://www. ... .ch/

    Kann das legal sein?
    (falls nicht bitte löschen liebe Mods)


    Edit: sorry, nicht legal. Link gelöscht.


    Haben ist besser als brauchen

pro-silentium.de

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