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Wo legal Musik downloaden

  • darkdevildeath
  • 23. September 2010 um 16:39
  • darkdevildeath
    Beiträge
    183
    • 23. September 2010 um 16:39
    • #1

    Hallo!

    Ich bin immoment auf der Suche nach einer Seite wo ich legal Musik downloaden (kaufen) kann. Bei allen Seiten steht aber bei das man die Musik nicht öffentlich vorführen darf. Wie wird das geregelt ist das grundsätzlich auch bei CDS der Fall und wird das dann über die Gema geregelt oder wo habt ihr eure Musik her?

    lg

  • bassfaceb
    Beiträge
    1.127
    • 23. September 2010 um 17:23
    • #2

    du darfst (fast) keine Musiktitel öffentlich vorführen!

    wenn du jedoch Gema bezahlst, erkaufst du dir die umgehung dieses Verbots und darfst Musik öffentlich vorführen

    wo downloaden?
    wenn du jeden Titel einzeln kaufen möchtest finde ich persönlich musicload und napster am besten (da man mp3s rausbekommt)musicload hat davon aber definitiv die größere auswahl

    itunes hat zwar die beste auswahl, aber da bekommt man nur klackformate(m4p oda so)

    ........................
    Ich habe vor, ewig zu leben. Bis jetzt klappt's.

  • darkdevildeath
    Beiträge
    183
    • 23. September 2010 um 18:02
    • #3

    Ok also wenn ich das richtig verstehe kann ich mir bei Amazon, Musicload, Saturn etc. Musik runter laden und durch die Gema erkaufe ich mir das Recht für die Veranstaltung die Musik öffentlich vorzuführen. Habe ich das jetzt richtig verstanden?

    lg

  • DaWo
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    588
    • 23. September 2010 um 18:16
    • #4

    Hast du teilweise verstanden.
    Du als DJ brauchst dich eigentlich weniger um die GEMA zu kümmern. Dies wird nur interessant, falls du der Veranstalter eine öffentlichen Party bist. Dann musst du die GEMA Gebühren entrichten, die sich dann auch noch nach diversen Punkten richten (Anzahl Besucher, Größe des Raumes, Eintrittspreis, Musik als Orginal CD oder MP3 etc.)

    die GEMA Seite http://www.gema.de ist eigentlich sehr informativ, dort kannst du dir auch einen Leitfaden runterladen für DJs

  • ewok
    Reaktionen
    7
    Beiträge
    2.541
    • 24. September 2010 um 10:06
    • #5

    Einige Anbieter schreiben auf ihren Seiten auch was davon, dass eine "gewerbliche Nutzung" der Musik nicht gestattet ist. Ich habe mir mal vor einiger Zeit die Arbeit gemacht, verschiedene Anbieter anzuschreiben und die Frage zu stellen, ob ich als DJ die online gekaufte Musik nutzen darf. Die Antworten lasen sich durch die Bank weg wie "Wir haben keine Ahnung". Einige haben nicht einmal die Frage verstanden und mir gesagt, ich soll bei der GEMA nachfragen...

    Tom

    http://www.partyontour.de

  • Marco Maribello
    Verifiziert
    Beiträge
    849
    • 24. September 2010 um 13:41
    • #6

    Ich glaube mit "gewerblicher Nutzung" ist viel mehr die Nutzung für kommerzielle Veröffentlichung gemeint. Also ertragsbringende Weitergabe mit dem Zweck an genau diesem Titel Geld zu verdienen. Ich glaube nicht, dass damit die gewerbliche Aufführung, Sendung, Nutzung im Rahmen einer bezahlten DJ Tätigkeit gemeint ist, denn da wird (wie schon geschrieben) die Nutzung durch die GEMA-Gebühren ausgeglichen.

    vg, Marco

  • ewok
    Reaktionen
    7
    Beiträge
    2.541
    • 24. September 2010 um 13:49
    • #7

    ja, "glauben" tu ich das auch, nur schriftlich konnte mir das kein Anbieter geben.

    Tom

    http://www.partyontour.de

  • sven heinze
    Beiträge
    1.368
    • 24. September 2010 um 14:11
    • #8

    ich tu meine musik bei djtunes runterladen

    hallo ich bin neu würde mich gerne hier mal erkundigen

  • Bernd Masu
    Beiträge
    1.022
    • 24. September 2010 um 15:42
    • #9

    >Wo legal Musik downloaden
    Grob gesagt: Dort, wo es Geld kostet UND bei der GEMA dafür lizenziert ist. Oder wo Künstler es direkt anbieten, weil sie nicht GEMA-Mitglied sind.

    Auf den allermeisten CDs etc. steht (kreisrund am Rand) drauf, was man Alles mit dieser Musik NICHT ! machen darf.
    u.a. keine öff. Aufführung (also egal ob kommerziell, oder nicht). Das Gleiche gilt auch, wenn auf der CD GEMA drauf steht.
    Das Gleiche gilt auch für Downloads -> siehe dessen Geschäfsbedingungen.

    Mit dem Kauf von Musik bekommt man nur die Musik, ggf. Tonträger, und eine stark begrenzte Erlaubnis, was man mit dieser Musik machen darf, z.B. persönlich abspielen + anhören.
    Das Gesetz erlaubt außerdem persönliche Kopien, sofern kein Kopierschutz umgangen wird, und sogar (stark begrenzt) Kopien an persönliche Freunde u.ä.

    Die GEMA hat vom Staat den gesetzlichen ! Auftrag, das Urheberrecht für die Musik zu verwalten = Staat + Urheber geben die ganze Verwaltung an die GEMA.
    Gilt aber nur, wenn der Urheber bzw. Rechte-Inhaber bei der GEMA angemeldet ist.

    Alles, was Einem nicht ausdrücklich mit dieser Musik erlaubt ist - ist ihm verboten.
    Wenn man mehr machen will, z.B. öffentlich aufführen/abspielen, muß man dafür eine extra Erlaubnis holen.

    Ein deutscher DJ habe mal über 150 Musik"fetzen" zu einem Mix zusammengestellt, und wollte Diesen auf CD veröffentlichen. Also brauchte er von allen Urhebern die extra Erlaubnis = Lizenz dafür.
    Nach geschätzt ca. zwei Jahren, und erst 80 Antworten - gab er auf. (Quelle: Zeitschrift Grooves)

    Madonna kaufte von Abba die Lizenz = Erlaubnis, ein paar Takte Abba-Musik in ihrem Song "Hung up" zu verwenden.
    Im Interview sagte sie, daß das sehr, sehr teuer war.

    Manche unbekannte Künstler bieten an, ihre Musik legal und kostenlos herunter zu laden - um bekannt zu werden.
    Wer mehr Nutzungsrechte haben möchte,als nur persönlich anhören, kann direkt via Internet bei den Urhebern nachfragen, und Angebote dazu machen.
    Darüber gibt es sogar eigene Homepages, die solche Dienste für versch. Künstler anbieten. Vorteil: Direkt-Vermarktung ohne GEMA etc.

    "Lärm"-aber meinen Fans gefällts :grin:

  • hias.h
    Beiträge
    1.192
    • 24. September 2010 um 17:26
    • #10
    Zitat

    Einige haben nicht einmal die Frage verstanden und mir gesagt, ich soll bei der GEMA nachfragen...


    Das waren dann aber die, die die Frage richtig verstanden haben....

  • ewok
    Reaktionen
    7
    Beiträge
    2.541
    • 24. September 2010 um 19:16
    • #11

    nein, ich habe explizit gefragt, was genau man unter dem in den AGB enthaltenen Verbot der "gewerblichen Nutzung" verstehen soll, sprich: ob ich als DJ die Musik nicht benutzen darf, wenn ich damit Geld verdiene - die Sache mit den Nutzungsrechten für eine öffentlichen Aufführung habe ich da ausdrücklich ausgeklammert => Das ist ganz klar Sache der Gema.

    Auf einer CD steht bekanntlich drauf "öffentliche Aufführung verboten" => Man kauft sich das Recht bei der Gema
    Bei den Downloads steht häufig "gewerbliche Nutzung verboten" => Andere Baustelle

    http://www.partyontour.de

  • mike j.
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    2.924
    • 25. September 2010 um 10:05
    • #12

    Wo ist eigentlich der Unterschied zwischen "öffentlich" und "gewerblich"? Wenn ich öffentlich was mache muss es ja schon fast gewerblich sein oder nicht?

    Ist es eigentlich nicht so, dass die GEMA eigentlich mit den Künstlern zusammenhängt. Wo die Tracks her sind (sofern legal bezogen) ist doch dann relativ egal.

  • Bernd Masu
    Beiträge
    1.022
    • 25. September 2010 um 15:01
    • #13
    Zitat von "Mike J."

    Wo ist eigentlich der Unterschied zwischen "öffentlich" und "gewerblich"? Wenn ich öffentlich was mache muss es ja schon fast gewerblich sein oder nicht?

    Nein - muß es nicht.
    Öffentlich + GEMA genehmigungs- und geührenpflichtig kann es auch werden, wenn es nicht gewerblich ist.
    Evtl. sogar eine private Feier.

    Zitat von "Mike J."

    Ist es eigentlich nicht so, dass die GEMA eigentlich mit den Künstlern zusammenhängt.

    Richtig - sofern die Künstler bei der GEMA angemeldet sind.
    Viele Künstler und Veranstalter sind mit der GEMA trotzdem unzufrieden - Petition = mehr als 100.000 Unterschriften = Rekord.

    Zitat von "Mike J."

    Wo die Tracks her sind (sofern legal bezogen) ist doch dann relativ egal.

    Nicht ganz.
    Wenn die Tracks auf "original Tonträger" z.B. CD, dann GEMA-Gebühr billiger, als wenn Tracks ohne "original Tonträger", z.B. Download.

    Tja, daß ist Urheberrecht in Dtl. - z.B. in der Schweiz (SUISA) ist es m.E. viel einfacher und billiger.
    http://www.suisa.ch/

    "Lärm"-aber meinen Fans gefällts :grin:

  • Marco Maribello
    Verifiziert
    Beiträge
    849
    • 12. Oktober 2010 um 13:39
    • #14

    Hat hierzu schon jemand weitere Erkenntnisse?

    Mich interessiert konkret folgendes:

    1.) Wer muss was bezahlen oder anmelden, wenn ich legal erworbene MP3 (itunes, Musikload etc...) gewerblich (also gegen Honorar) als DJ nutze, aufführe?
    1.1) Auf Hochzeiten, die größtenteils "nicht öffentlich" sind.
    1.2) Auf Events, die öffentlich sind.

    zu 1.1: konnte mir bis heute niemand erklären.
    zu 1.2: ergibt sich aus der korrekten GEMA Anmeldung des Veranstalters.

    Einmal editiert, zuletzt von Marco Maribello (12. Oktober 2010 um 13:43)

  • bassfaceb
    Beiträge
    1.127
    • 12. Oktober 2010 um 13:41
    • #15

    gab es noch offene Fragen?

    ........................
    Ich habe vor, ewig zu leben. Bis jetzt klappt's.

  • Marco Maribello
    Verifiziert
    Beiträge
    849
    • 12. Oktober 2010 um 16:36
    • #16

    Ja, für mich schon. Den angeführten Punkt 1.1) zum Beispiel.

  • bassfaceb
    Beiträge
    1.127
    • 12. Oktober 2010 um 17:00
    • #17

    Zitat von mir selbst / meiner unveröffentlichen Page:

    Zitat

    Gema-Gebühren

    Bei Privatfeiern muss generell KEINE Gema bezahlt werden, sofern Sie jeden Gast einladen und auch persönlich kennen.

    Bei öffentlichen Feiern muss diese Gema-Gebühr entrichtet werden. Ich berate Sie gerne, wie dies abläuft und helfe Ihnen beim Ausfüllen der Unterlagen. Sprechen Sie bitte auch mit Ihrem Gastwirt oder Location-Betreiber, denn einige Restaurants zahlen eine jährliche Pauschale an die Gema, so dass diese Gebühren für Sie entfallen können.

    Der DJ muss NIX anmelden und der Gema ist völlig egal, woher du deine Songs hast, sofern x0% mehr bezahlt werden
    (keine Ahnung ob es 20% oder 30% sind^^)

    ........................
    Ich habe vor, ewig zu leben. Bis jetzt klappt's.

  • Bernd Masu
    Beiträge
    1.022
    • 12. Oktober 2010 um 17:29
    • #18
    Zitat von "bassfaceb"

    Der DJ muss NIX anmelden und der Gema ist völlig egal, woher du deine Songs hast, sofern x0% mehr bezahlt werden. (keine Ahnung ob es 20% oder 30% sind^^)

    Man muß 30 % Aufschlag auf die GEMA-Gebühr bei der GEMA mit anmelden, wenn man nicht von Original-Tonträgern abspielt.

    " Kopien von CDs sind für den privaten Gebrauch erlaubt. Werden allerdings solche Kopien oder selbst zusammengestellte Sampler öffentlich.... aufgeführt, muss das Vervielfältigungsrecht der CD vom Diskothekenbetreiber zusätzlich zum Wiedergaberecht erworben werden. In diesen Fällen erhöht sich der Tarif für die Wiedergabe um 30 Prozent."
    "Für die öffentliche Wiedergabe muss die Lizenz für die Vervielfältigung zusätzlich erworben werden."
    (Anm. Gilt auch fürs abspielen von MP3-Dateien u.ä.)

    Daß ist die Abgabe und Lizenzierung für die GVL.
    "Die Abkürzung GVL steht für die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH. Sie nimmt die Rechte der Interpreten und Tonträger- bzw. Bildtonträgerhersteller wahr. Die GEMA wurde von der GVL beauftragt, die ihr zustehenden Ansprüche geltend zu machen."

    Quellen:http://www.gema.de/musiknutzer/musiknutzer-information/

    Der Veranstalter muß also noch mehr an die GEMA blechen, wenn auch nur ein DJ auch nur eine Kopie abspielt.
    Da ist es naheliegend, daß der Veranstalter gleich den 30% Zuschlag einkalkuliert und bezahlt ?

    "Lärm"-aber meinen Fans gefällts :grin:

  • Marco Maribello
    Verifiziert
    Beiträge
    849
    • 13. Oktober 2010 um 11:09
    • #19

    Ok, ich frage dann mal anders.

    Auf einer Hochzeitsfeier bin ich gewerblich mit meiner DJ Dienstleistung unterwegs, aber im Rahmen einer privaten, geschlossenen Veranstaltung. Wie ist dort das Handling mit legalen MP3 geregelt?

    Ich sehe hier einen Stolperstein. Zum einen ist es eine geschlossene, private Veranstaltung = GEMA frei. Das Brautpaar muss nichts anmelden.
    Aber auf der anderen Seite ist meine Dienstleistung als DJ gewerblich. Und genau dazu muss es doch auch eine Art Abgabe (and ie GEMA? an wen anders?) geben, oder?

    vg, Marco

  • bassfaceb
    Beiträge
    1.127
    • 13. Oktober 2010 um 11:29
    • #20

    naja...was du willst ist keine Meinung(Forum) sondern eine Rechtsberatung (Anwalt/Urheber)

    selbst wenn hier dir jemand was sagt kannst du dich eh nicht drauf berufen!

    Daher: schreib ne Mail an die Gema und lass dir deine Antwort schriftlich geben. Auf diesen Schrieb kannst du dich dann im Falle eines Falles berufen. Alles andere wird dir nicht weiterhelfen

    ........................
    Ich habe vor, ewig zu leben. Bis jetzt klappt's.

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