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Legal einmalig Musik auflegen

  • darkdevildeath
  • 12. September 2011 um 22:17
  • darkdevildeath
    Beiträge
    183
    • 12. September 2011 um 22:17
    • #1

    Hallo!

    Ich habe zwar schon etwas im Forum und Google gesucht aber leider nicht passendes gefunden. Ich habe über einen Bekannten eine Anfrage für eine kleine Hochzeit bekommen. Die Sache ist die, ich bin noch in der Ausbildung und mein Chef verbietet mir ein Gewerbe anzumelden aber meint ich soll alles schwarz machen was ich natürlich nicht möchte. Gut habe mir im Laufe der Zeit meine PA zusammengespart und möchte diese auch nutzen, also wird nächstes Jahr nach der Ausbildung ein Gewerbe angemeldet. Damals habe ich meine PA nur privat für gelegentliche Partys unter freunden genutzt und habe es mir bis jetzt verkniffen Anfragen anzunehmen und somit schwarz zu arbeiten. Jedoch würde ich gerne diese eine Hochzeit machen und das legal.
    Gibt es irgendeine Möglichkeit für diesen einen Tag das Geld was ich bekomme anzumelden oder sowas in der Art? Es sind durch Freundschaft nur 250 Euro die ich bekomme wovon einiges an Sprit, Leuchtmitteln neue Kabel etc draufgeht.

    Kann ich es irgendwie legal machen?

    lg

  • deltamax
    Beiträge
    1.394
    • 12. September 2011 um 22:25
    • #2

    machs doch einfach, stell nicht soviel fragen und gut....wegen einer mugge, wos mal paar flocken auf die hand gibt...sorry..nicht mal das finanzamt wird dich deswegen anstubsen. wie sollens sies auch mitbekommen...deine ausgaben für die mugge übersteigen doch die einnamen eh fast schon.

    ist jetzt nicht der sauberste tipp aber, ich würds einfach machen und gut. jetzt werden wieder alle rumbrüllen das das ja garnicht geht - in wahrheit hat doch jeder schonmal für cash auf die kralle da und dort mal nen kleinen job gemacht. wird jetzt nur keiner zugeben:)

  • tufkamar
    Gast
    • 12. September 2011 um 22:29
    • #3

    Ansonsten kannst Du immer noch auf privater Basis eine Rechnung ausstellen.

  • darkdevildeath
    Beiträge
    183
    • 12. September 2011 um 22:32
    • #4

    Ja gut ansich bin ich eigentlich einer der es auch machen würde jedoch habe ich schon mehrfach gelesen das das richtig Stress geben KANN. Vorallem solls wohl so laufen das wenn einer eine eigene PA hat damit auch Geld verdienen will was ich ja im Prinzip auch will nur erst nächstes Jahr mit Gewerbe. Nur wenn dann mal ein falscher das sehen sollte das ich das schwarz mache habe ich keinen Bock das dann schon wer ein Auge auf mich wirft.

  • deltamax
    Beiträge
    1.394
    • 12. September 2011 um 22:35
    • #5

    wer sieht denn, das du das schwarz machst, also geld bekommst? wer sieht, das jmd heimlich hinter der tür zuhaus nen dicken dübel raucht? seine frau mal mit ner anderen betrügt...weisst du, worauf ich hinaus will? du musst's ja nicht an nen zeppelin schreiben..."hallo hier ich-->schwarzgeld"
    edit:ausserdem: siehe marce...

  • darkdevildeath
    Beiträge
    183
    • 12. September 2011 um 22:44
    • #6

    Ja gut eine Rechnung könnte ich erstellen. Wäre dies denn dann legal? Tut mir leid habe davon noch nicht viel Ahnung und habe weniger Lust mich strafbar zu machen auch wenn es unwahrscheinlich ist erwischt zu werden.

  • waldschrad99
    Verifiziert
    Beiträge
    2.401
    • 12. September 2011 um 22:53
    • #7

    Flugbanner an Zeppelin sind toll. :lol:

    Wenn der Themenstarter jetzt den Titel um_benennt in *Bitte löschen* und alle Texte entfernt, kümmert sich vielleicht ein Moderator darum.

    Betreff Strafbare Handlungen:
    Die Schande nimmt ab - je größer die Sünde ist !
    (das gilt auch für globale wirtschaftliche u. militärische Initiativen mit enormen sozialen u. polit. Folgen für Leib & Leben)
    --> also mach Dir wegen ner Hochzeit nicht ins Hemd und lass Dir die Kohle nicht gerade vor Augen aller Gäste hinblättern.

  • Reinald Kirchner
    Beiträge
    126
    • 13. September 2011 um 07:56
    • #8

    Ahh, mach es doch nicht so kompliziert.

    a) Es ist eine private, geschlossene Veranstaltung. Also kannste mal Gema und Gedönskirchen vergessen
    b) Du handelst nicht in Gewinnerzielungsabsicht, also interessiert es das Finanzamt nicht. Die Ausgaben/Investitionen für Dein Hobby übersteigen Deine Einnahmen bei weitem.
    c) Du kannst natürlich privat eine Rechnung stellen, Du kannst nur keine Umsatzsteuer ausweisen da Du keine Umsatzsteuer anmeldest und abführst. Aber warum solltest Du eine Rechnung stellen?

    my 2 cents,
    Reinald

  • Bernd Masu
    Beiträge
    1.022
    • 13. September 2011 um 08:25
    • #9
    Zitat

    Die Sache ist die, ich bin noch in der Ausbildung und mein Chef verbietet mir ein Gewerbe anzumelden

    Was für eine Ausbildung ?
    Hat die was mit Veranstaltungen etc. zu tun ? Steht man mit dem Gewerbe dann in Konkurrenz zum Ausbildugsbetrieb ?
    Oder hat der Chef nur Angst, daß man verschläft, oder müde herum hängt, weil man VAs gemacht hat ?

    Wir haben gesetzliche Gewerbefreiheit. Da darf der Arbeitgeber/Ausbilder nur ein Gewerbe verbieten, wenn er im besonderen Maße davon betroffen wäre.

    Legale Alternative. Man schreibt dem Finanzamt einen Brief, und meldet eine freiberufliche Tätigkeit als Conférencier, Moderator und Disc Jockey an.
    (Alle drei Begriffe in der Anmeldung wichtig)
    http://de.wikipedia.org/wiki/Conf%C3%A9rencier

    Ganz wichtig dabei melden: Kreativ eigene Texte und Gestaltung des Programmes.
    Damit gilt man als freiberuflicher Künstler.

    Der zu seiner Ausübung Mikrofon, Verstärker, Boxen, Licht, etc. braucht. Und zur Untermalung auch Licht und Musik.

    Es gibt ein Gerichtsurteil (erstritten von der Mayday Gmbh Berlin), wonach auch Disc Jockeys als Künstler gelten.
    Weil sie kreativ das Musikprogramm gestalten, und das Publikum ihnen zugewandt ist.

    Deren Grund: Sie wollten ihre VAs als künstlerische VAs anerkennen lassen = nur 7 % MWSt. auf die Tickets.

    Also freiberufliche Tätigkeit - anstatt Gewerbeanmeldung

    Wieviel man dann an der VA ins Mikrofon spricht, oder nicht - wen interessiert es ?
    Wobei z.B. an einer Hochzeit auch viel zu sprechen/moderieren gäbe.

    Damit hat man die Tätigkeit angemeldet = legal - aber eben nicht als Gewerbe.

    Aber damit auch die gleichen Pflichten, wie ein Gewerbetreibender. z.B. jährliche Steuererklärung.

    Tipp: Bei der Anmeldung gleich die IST-Versteuerung mit anmelden.
    = man muß nur die Einnahmen versteuern, die man auch wirklich bekommen hat.
    Sonst gilt automatisch die SOLL-Versteuerung = man muß die in Rechnung gestellten Beträge versteuern, auch wenn man sie nicht bekommt.

    Ob man dabei Vorsteuer-berechtigt sein will - oder darauf verzichtet (§ 19 EStG)
    halte ich mal offen.

    Interessant ist der ganze Aufwand nur, wenn man lfd. VAs machen wolle.
    Nur wegen einer einzigen VA, ist das selbst für das Finanzamt "blöde".

    Ansonsten könnte man den eimaligen ! Job dem Finanzamt vorher als freiberufliche Tätigkeit (s.o.) melden, und die Einnahmen contra geschätzte Ausgaben anmelden.
    (z.B. Fahrtkosten 30 Cent/km - auch für das Vorgespräch. Sowie Telefonkosten, etc.).
    Dabei auch die Ausbildungsvergütung sowie Kosten (z.B. Fahrtkosten, ggf. Arbeitskleidung, etc.) mit angeben.

    Dann könnte m.E. das Finanzamt einen Bescheid erteilen, daß es wegen Geringfügigkeit auf Weiteres verzichtet.
    Somit hat mans schriftlich, und es ist legal.

    "Lärm"-aber meinen Fans gefällts :grin:

  • skyworker
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    • 13. September 2011 um 10:19
    • #10

    Neben dem ganzen Unfug, der hier schon geschrieben steht, ist das der größte:

    Zitat

    Tipp: Bei der Anmeldung gleich die IST-Versteuerung mit anmelden.
    = man muß nur die Einnahmen versteuern, die man auch wirklich bekommen hat.
    Sonst gilt automatisch die SOLL-Versteuerung = man muß die in Rechnung gestellten Beträge versteuern, auch wenn man sie nicht bekommt.

    Bei der IST-Versteuerung ist die Umsatzsteuer ans Finanzamt zu demTermin fällig, der als Zahlungsziel auf der Rechnung angegeben ist. Bei der SOLL-Versteuerung wird zum Rechnungsdatum abgeführt.

    Wäre es so, wie Bernd schreibt, dann würde das Finanzamt zum Inkassounternehmen - weil wenn dein Kunde nicht zahlt, sieht das Finanzamt keine Steuern. Wer findet den Fehler?

    SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • Bernd Masu
    Beiträge
    1.022
    • 13. September 2011 um 10:51
    • #11
    Zitat

    Bei der IST-Versteuerung ist die Umsatzsteuer ans Finanzamt zu demTermin fällig, der als Zahlungsziel auf der Rechnung angegeben ist. Bei der SOLL-Versteuerung wird zum Rechnungsdatum abgeführt.

    OK - danke für den Hinweis. :D

    "Lärm"-aber meinen Fans gefällts :grin:

  • Volker
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    • 14. September 2011 um 21:31
    • #12

    bei des "Ist"-Versteuerung ist die Umsatzsteuer fällig wenn man das Geld bekommen hat, egal was auf der Rechnung steht (-> "vereinnahmte" Entgelte ,nicht z.B. "fällig gestellte" Entgelte ).
    Bei der Sollversteuerung (der Normalfall, sofern man keinen Antrag stellt) entsteht die Steuer theoretisch mit Erbringung der Leistung, die Erstellung der Rechnung ist unerheblich...
    Und genau hier liegt das Problem, dass man schon ans Finanzamt zahlen muss, obwohl man im Zweifel das Geld für den Auftrag noch garnicht erhalten hat. Dafür kann man aber auch die Vorsteuer ziehen, ohne gezahlt zu haben (sofern die Leistung erbracht ist)...

    Für die hier dargestellte Nummer würde ich aber von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Ob sich das örtlich zuständige Finanzamt dafür interessiert oder nicht lasse ich mal dahingestellt. Da es jetzt öfter betrieben werden soll könnte schon ein Totalgewinn dabei rauskommen und es nicht unter Liebhaberei (=Hobby) fallen.
    Wenn man für die Veranstaltung(en) eine Quittung ausstellt, den Jahresüberschuss(oder Verlust) ermittelt und im Rahmen der Steuererklärung kundtut, hat man zumindest steuerlich alles richtig gemacht.

    Wann gewerberechtlich die Notwendigkeit einer Anmeldung besteht, vor allem wenn eine Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht noch gar nicht so sicher ist, weiss ich nicht. Da man aber mit den Umsätzen meilenweit von einer Gewerbesteuerpflicht entfernt ist... Randprobleme wie IHK gibt es ja ggfs. auch noch...

    VG

  • Mechwerkandi
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    • 15. September 2011 um 08:33
    • #13
    Zitat von "Bernd Masu"


    Da darf der Arbeitgeber/Ausbilder nur ein Gewerbe verbieten, wenn er im besonderen Maße davon betroffen wäre.


    Leider falsch.
    Aus dem Ausbildungs-/Arbeitsvertrag heraus ergeben sich juristisch definierte Pflichten des Auszubildenden/Arbeitnehmers.
    Fallweise kann eine Verletzung dieser Pflichten zur Abmahnung, im Wiederholungsfall zur Kündigung führen.
    Die Aufnahme eines Gewerbebetriebs neben einer versicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung zieht einiges an Formalien nach sich.

    Was sagt der den Versicherungsträger dazu?

  • Kracky
    Profi
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    • 15. September 2011 um 14:29
    • #14

    Wenn du so ehrlich sein möchtest denke ich es würde ohne viel Gerede reichen wenn du diese einmalige Mehreinnahme beim Lohnsteuerjahresausgleich als zusätzliche Einnahme mit angibst und gut ist.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Bernd Masu
    Beiträge
    1.022
    • 15. September 2011 um 17:14
    • #15
    Zitat von "Mechwerkandi"

    Aus dem Ausbildungs-/Arbeitsvertrag heraus ergeben sich juristisch definierte Pflichten des Auszubildenden/Arbeitnehmers.
    Fallweise kann eine Verletzung dieser Pflichten zur Abmahnung, im Wiederholungsfall zur Kündigung führen.

    Das gilt generell - egal ob zusätzlich mit Selbständigkeit oder nicht.

    Aber auch Loyalität zum Arbeit-/Ausbildungsgeber, darin z.B. Konkurrenzverbot.
    Es kommt darauf an: Welcher Job, contra welche Selbständigkeit ?

    Wer seine vertraglichen Pflichten voll erfüllt, und in seiner Freizeit "Party, bis zum umfallen"
    egal ob als Partygast oder Selbständiger - warum nicht ?

    Zitat

    Die Aufnahme eines Gewerbebetriebs neben einer versicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung zieht einiges an Formalien nach sich.

    Meinst Du vielleicht Gedönse mit den Sozialversicherungen, - weil man mehr Einkommen hat ?

    "Lärm"-aber meinen Fans gefällts :grin:

  • Reinald Kirchner
    Beiträge
    126
    • 16. September 2011 um 18:37
    • #16
    Zitat von "Kracky"

    Wenn du so ehrlich sein möchtest denke ich es würde ohne viel Gerede reichen wenn du diese einmalige Mehreinnahme beim Lohnsteuerjahresausgleich als zusätzliche Einnahme mit angibst und gut ist.

    Richtig, wenn man es unbeding gaaaanz richtig machen will, wäre das die richtige Variante.
    Und da wir für eine einzelne Veranstaltung vermutlich um einen niedrigen dreistelligen Betrag reden, ist das selbst dem Finanzminister völlig schnuppe. Das fällt doch noch unter Nachbarschaftshilfe!

    Man kann es sich auch unnötig kompliziert machen...

    my 2 cents,
    Reinald

  • Fritz Führmann
    Beiträge
    198
    • 17. September 2011 um 12:35
    • #17

    Solange Du niemandem großartig erzählst, ob und wieviel Kohle Du damit verdienst, ist alles in Butter. Sag einfach, es ist eine reine Gefälligkeit und Schluss! Ansonsten:

    Take the money and run!


    :D:D:D:D:D:D:D:D:D

    DRÜCKEN muss das!

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