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Vertrag mit Kunden über Defekte?

  • JanSchmöe
  • 30. Dezember 2011 um 07:16
  • JanSchmöe
    Beiträge
    23
    • 30. Dezember 2011 um 07:16
    • #1

    Hi,
    wollte mal fragen wie ihr das mit den Kunden händelt, wenn irgw gemieteteskaputt geht.
    Habt ihr da Verträge?
    Wie sehen die aus?


    Danke im Vorraus

  • andreas fuchs
    Beiträge
    89
    • 30. Dezember 2011 um 10:55
    • #2

    versicherung ??

    ich mein es gibt zwar firmen die stellen kunden defekte leuchtmittel in rechnung aber das ist was anderes ^^

    ansonsten mutwillig zerstörtes material zahlt der kunde ...
    und verschleiss oder andere defekte ohne fremdverschulden trägt der vermieter

  • JanSchmöe
    Beiträge
    23
    • 30. Dezember 2011 um 11:53
    • #3

    ok danke. das leucchtmittel mal kaputt gehen oder mal ein kabel kaputt geht wies ich. ich mente wenn z.b. eine lichtanlage verliehen wirird und alles kaputt geht.

  • andreas fuchs
    Beiträge
    89
    • 30. Dezember 2011 um 12:02
    • #4

    ja was ist denn alles ?? welche ursache ?

    wie gesagt bei fremdverschulden haftet der verursacher ...

    das sollte zumindest in den vermiet agb's festgehalten sein

  • JanSchmöe
    Beiträge
    23
    • 30. Dezember 2011 um 12:37
    • #5

    also wenn die sscheinwerfer als beispiel kaputt gehen.
    ich habe hier mal die bedingungen. sind die so ok? oder muss ich was ergänzen?


    Mietbedingungen:
    1. Der Gesamtbetrag ist am Aufbautag zu zahlen.
    2. Für Schäden am Equipment haftet ausschließlich der Mieter
    nach Maßgabe des BGB, auch wenn sie durch Dritte oder höhere
    Gewalt verursacht wurden.
    3. Der Mieter verpflichtet sich, Schäden oder Defekte dem Vermieter
    sofort, spätestens jedoch bei der Rückgabe anzuzeigen.
    4. Wird der Rückgabetermin überschritten, so wird der Tagesmietpreis
    mit der Anzahl der überschrittenen Tage multipliziert.
    5. Der Vermieter haftet weder für die Folgen eines Gerätedefekts, noch
    sind irgendwelche Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
    6. Der Mieter verpflichtet sich, die Geräte mit der gebührenden Sorgfalt
    zu behandeln und sie nicht übermäßiger Feuchtigkeit auszusetzen.
    7. Das Equipment ist im gleichen sauberen Zustand zurückzugeben,
    wie sie der Mieter vom Vermieter erhalten hat.

    Wir weisen darauf hin, dass öffentliche Veranstaltungen bei der zuständigen Gemeinde, sowie bei der GEMA anzumelden sind.

  • andreas fuchs
    Beiträge
    89
    • 30. Dezember 2011 um 12:49
    • #6

    kannste knicken

    schäden durch höhere gewallt kannst du keinem auflasten ... entweder ist dein krempel gegen sowas versichert oder du hast pech gehabt

    schäden durch vermiet geräte entstanden sind vom vermieter zu tragen...

  • JanSchmöe
    Beiträge
    23
    • 30. Dezember 2011 um 13:15
    • #7

    ok. danke

  • ewok
    Reaktionen
    7
    Beiträge
    2.541
    • 30. Dezember 2011 um 15:31
    • #8
    Zitat

    schäden durch höhere gewallt kannst du keinem auflasten


    Andreas: Worauf begründest du diese Aussage?

    Beispiel: Ein Mieter veranstaltet eine Open-Air-Party, ein Unwetter zieht auf, die Anlage wird geduscht. Nimmst du die tropfenden Überreste deiner Anlage freudig entgegen? 8)

    http://www.partyontour.de

  • andreas fuchs
    Beiträge
    89
    • 30. Dezember 2011 um 19:34
    • #9

    das ist keine höhere gewallt wenn deine anlage nicht outdoor tauglich ist dann ist das unsachgemäse handhabung ;)

    steht übrigens in unserer agb equipment ist vor wettereinflüssen zu schützen

    höhere gewallt währe in blitzeinschlag wenn nicht speziel eine versicherung vorliegt hat der mieter nicht dafür zu haften..

    höhere gewallt währe auch ein fremdverschuldeter unfall beim transport, ist der unfall verursacher nicht versichert oder kann nicht dafür haftbar gemacht werden bleibt der vermieter auf seinem schaden sitzen...

    es gibt bestimmt noch andere situationen ...

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