1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. Forum
  3. Hobby Forum
  4. Offenes Brett

Privat Vermietet - Schaden, Wie weitere vorgehensweise

  • scharwe
  • 3. Oktober 2013 um 15:43
  • scharwe
    Beiträge
    137
    • 3. Oktober 2013 um 15:43
    • #1

    Hallo,

    Ich habe mal eine Frage, vielleicht kann mir einer helfen.

    und zwar, ich habe Eine Aktive PA Anlage, privat für einen Tag vermietet ( Dave 12G²)
    Heute zurückbekommen.
    Box ist auf Stativ umgefallen, Stecker am Kabel gebrochen, Buchse an der Box eingedrückt und abgebrochen.
    Beschädigungen / starke Schrammen am Korpus der Box.

    wie sollte ich jetzt weiter vorgehen.

    Welche Frist sollte ich hier gewähren ?
    Was soll ich machen wenn sich nix tut?

    es ist wohl bekannt wer die Box umgeworfen hat.
    was bekomme ich ersetzt ?
    Wiederbeschaffung geht ja nicht Modell gibt es nicht mehr, Nachfolger?
    Zeitwert?
    oder nur Rep.?

    Vielen Dank

  • Polle
    Verifiziert
    Beiträge
    25
    • 3. Oktober 2013 um 15:58
    • #2

    Es gilt §823 BGB.

    Reparieren (lassen) und Rechnung an Verursacher.

  • Tom Wantler
    Reaktionen
    11
    Beiträge
    619
    • 3. Oktober 2013 um 16:21
    • #3
    Zitat

    Aktive PA Anlage, privat für einen Tag vermietet

    Was heist hier "privat"? D
    Sobald Ihr keinen Vertrag aufgesetzt habt und das ganze quasi "unter der Hand" verliehen wurde, kannst du nicht viel machen.
    Ich würde dem Mieter, bzw. dem Verursacher einfach eine Rechnung stellen und abwarten. Eigentlich müsste solche Fälle die Privat-Haftpflichtversicherung des Verursachers übernehmen. Sollte sich denoch nach mehrmaliger Mahnung nichts tun, hast du leider Pech gehabt :(

    Einmal editiert, zuletzt von Tom Wantler (3. Oktober 2013 um 16:29)

  • Audiowerk
    Verifiziert
    Beiträge
    2.757
    • 3. Oktober 2013 um 16:21
    • #4

    Genau - ob der Verursacher das aus eigener Tasche bezahlt oder seine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen möchte, kann dir dabei egal sein. Wer etwas kaputt macht, muss es bezahlen, ist ganz einfach.

  • Dosenfutter
    Verifiziert
    Beiträge
    1.387
    • 3. Oktober 2013 um 16:38
    • #5
    Zitat von "Audiowerk"

    Genau - ob der Verursacher das aus eigener Tasche bezahlt oder seine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen möchte, kann dir dabei egal sein. Wer etwas kaputt macht, muss es bezahlen, ist ganz einfach.

    Die Rechtsschutzversicherung wird gegen ihn vorgehen wollen, es kann ihm also nicht egal sein. Das was Du meinst ist die Privathaftpflichtversicherung, denk ich mal. ;)

    You probably have the right hammer, you've just got to stop hitting your thumb.

  • Polle
    Verifiziert
    Beiträge
    25
    • 3. Oktober 2013 um 17:27
    • #6
    Zitat von "Tom Wantler"

    Was heist hier "privat"? D
    Sobald Ihr keinen Vertrag aufgesetzt habt und das ganze quasi "unter der Hand" verliehen wurde, kannst du nicht viel machen.
    Ich würde dem Mieter, bzw. dem Verursacher einfach eine Rechnung stellen und abwarten. Eigentlich müsste solche Fälle die Privat-Haftpflichtversicherung des Verursachers übernehmen. Sollte sich denoch nach mehrmaliger Mahnung nichts tun, hast du leider Pech gehabt :(

    Nein, warum?
    Anderem einen Schaden = Ersatz verpflichtet. Das hat doch nichts damit zu tun ob ich etwas privat, unter der Hand, oder per Zuruf vermiete. Es ist ja niemandem vom Grunde her verboten sein Material an wen auch immer zu geben. Wenn er ne Gegenleistung verlangt in Form von Geld, dann hat das steuerliche Konsequenzen aber doch keine im Schutz seiner dinglichen Werte.

    Wer etwas kaputt macht muss es bezahlen.

  • Audiowerk
    Verifiziert
    Beiträge
    2.757
    • 3. Oktober 2013 um 21:11
    • #7
    Zitat von "Dosenfutter"

    Die Rechtsschutzversicherung wird gegen ihn vorgehen wollen, es kann ihm also nicht egal sein. Das was Du meinst ist die Privathaftpflichtversicherung, denk ich mal.


    Shyce, ja. Natürlich die Haftpflicht. Diesen Monat hat meine RSV den Jahresbeitrag abgebucht, da war das wohl noch im Hinterkopf. Muss am Wetter liegen :roll:

  • scharwe
    Beiträge
    137
    • 3. Oktober 2013 um 21:49
    • #8

    Super vielen Dank

    Also eine Mietvertrag gibt es.

    Die frage ist Reparatur oder nicht ?
    wer entscheidet das?

    Eigentlich ist Reparatur nicht möglich, da das Holzgehäuse starke Macken hat.
    Den Stecker könnte mann Tauschen.

    Neukauf...
    Modell gibt es ja nicht mehr..
    Nachfolgemodell..

    also was kann ich der Mieterin in Rechnung stellen?
    Den damaligen Neupreis?
    Den Preis des Nachfolgemodells?

  • else
    Beiträge
    212
    • 3. Oktober 2013 um 22:33
    • #9

    privat abgegeben! Mietvertrag gibt es! Nachtigall ick hör dir trap...

    Ick hoff mal die Mieterin zahlt nix!

    Wenn jetzt alle schwarz arbeiten, wer zahlt dann die Infrastruktur?

    http://www.elseaudio.de

  • Polle
    Verifiziert
    Beiträge
    25
    • 3. Oktober 2013 um 22:47
    • #10

    Was hat den ein Mietvertrag mit gewerblich oder privat zu tun? Oder mit dem Anspruch per se?
    Also egal wie es dazu gekommen ist, §823 gilt. Schaden = Ersetzen. In welchem Umfang entscheiden bei Nicht-Einigung die Gerichte.

    Ein Mietvertrag kann man auch Privat schließen, ohne den Staat zu bescheissen. Das liegt ja ganz an der Deklaration des ganzen im Steuerrecht, hat aber mit der Frage nichts zu tun.

  • else
    Beiträge
    212
    • 3. Oktober 2013 um 23:02
    • #11
    Zitat von "Polle"

    Was hat den ein Mietvertrag mit gewerblich oder privat zu tun? Oder mit dem Anspruch per se?
    Also egal wie es dazu gekommen ist, §823 gilt. Schaden = Ersetzen. In welchem Umfang entscheiden bei Nicht-Einigung die Gerichte.

    Ein Mietvertrag kann man auch Privat schließen, ohne den Staat zu bescheissen. Das liegt ja ganz an der Deklaration des ganzen im Steuerrecht, hat aber mit der Frage nichts zu tun.

    Ick würde den § 134 BGB ins Felde führen. So ein Gericht, ist ja schließlich auch nicht mit dem Klammerbeutel gepudert!

    http://www.elseaudio.de

  • else
    Beiträge
    212
    • 3. Oktober 2013 um 23:15
    • #12

    Und Polle, § 823 BGB zieht da in der Regel nicht. Der "Fahrlässigkeitsbegriff" ist regelmäßig der Knackpunkt.

    http://www.elseaudio.de

  • Dosenfutter
    Verifiziert
    Beiträge
    1.387
    • 4. Oktober 2013 um 00:20
    • #13
    Zitat von "Audiowerk"

    Shyce, ja. Natürlich die Haftpflicht. Diesen Monat hat meine RSV den Jahresbeitrag abgebucht, da war das wohl noch im Hinterkopf. Muss am Wetter liegen :roll:

    Nicht weiter wild, kann schon mal passieren. :D

    Zitat von "else"

    Ick würde den § 134 BGB ins Felde führen. So ein Gericht, ist ja schließlich auch nicht mit dem Klammerbeutel gepudert!

    Und was soll das nützen? Der Vertrag selber verstößt nicht gegen ein Gesetz. Allenfalls das nicht abführen der Steuer etc. - was aber auch nicht von hier aus auf keinen Fall absehbar ist! Und selbst das nicht (sollte es tatsächlich so sein) von einer Verantwortung für Schäden befreit. "Ja, Herr Richter, ich hab das fremde Auto mit meinem LKW plattgebügelt, aber ich muß doch nicht zahlen, weil er SCHWARZ gearbeitet hat in der Zeit!" :lol:

    You probably have the right hammer, you've just got to stop hitting your thumb.

  • partymucke
    Verifiziert
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    1.427
    Marktplatz Einträge
    1
    • 4. Oktober 2013 um 00:54
    • #14

    -

    Grüße
    Matthias

    ***
    Meine Beiträge sind in der Regel freundlich, sachlich richtig, ernst gemeint und kompetent sowiso. Ausnahmen dienen zur Bestätigung der Regel.
    ***

  • Dosenfutter
    Verifiziert
    Beiträge
    1.387
    • 4. Oktober 2013 um 01:30
    • #15

    § 134 Gesetzliches Verbot

    Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.

    -> http://dejure.org/gesetze/BGB/134.html


    Nun, um die Frage des §134 abschließend beurteilen zu können, müßte man den Vertrag einsehen. Enthält dieser ungültige Passagen, ist der ganze Vertrag oder Teile davon ungültig. Es wird allerhöchstens bei einer enthaltenen Schadensabwicklung (wieso ist die nicht im Vertrag?) greifen können. Aber selbst, wenn der gesamte Vertrag ungültig werden sollte, besteht immer noch eine Beschädigung fremden Eigentums, für die man - Miete oder nicht - haftbar ist.

    You probably have the right hammer, you've just got to stop hitting your thumb.

  • Audiowerk
    Verifiziert
    Beiträge
    2.757
    • 4. Oktober 2013 um 06:03
    • #16

    Ich würde da jetzt nicht so einen Budenzauber drum machen. Der nette Kollege Scharwe hat auf Freundschaftsbasis seine Boxen einer Bekannten für eine Party geliehen und durfte dafür auch mitfeiern, fertig. Das ist doch nicht verboten, und es braucht auch keine komischen Verträge oder Paragraphen dafür. Es wird die Haftpflicht des Verursachers auch nicht interessieren. Der Verursacher macht Meldung an seine Versicherung und erklärt, dass er auf einer Party war, dort eine Box umgestoßen hat, die jetzt kaputt ist. Das ganze war ein Versehen, kann ja mal passieren, und jetzt möge die Versicherung bitte dem Boxeneigentümer ein paar Kröten überweisen. Unten kommen zwei, drei Fotos von der vermackten Box dran und vom demolierten Anschlussterminal nebst Kontonummer des Eigentümers.

    Dass um solche Kleinigkeiten des Alltagslebens immer gleich so ein Aufhebens gemacht wird... hier muss man nicht mal großartig etwas herbeilügen, um Knete zu kriegen. Für genau solche Fälle, dass man versehentlich von wem anderes was kaputtmacht, hat man eine Haftpflichtversicherung.

    Man könnte natürlich vorab auch mal den Verursacher anrufen und fragen, wie er das Problem denn selber so sieht. Am Ende ist der unerwartet unkompliziert, übernimmt die Verantwortung für seinen Fehler und zückt die Brieftasche, damit das aus der Welt geräumt werden kann - es soll ja auch Leute geben, die noch anständig sind und sich für ihr eigenes Handeln verantwortlich zeigen. Über was reden wir hier? 300 Euro?

  • scharwe
    Beiträge
    137
    • 4. Oktober 2013 um 07:44
    • #17

    Danke Audiowerk.
    Sowas habe ich mir auch gedacht.

    Die Frage ist halt, geht es um 300 Euro, oder um den Preis den ich vor 2 Jahren bezahlt habe?
    naja mal sehen.. was die Versicherung sagt..

    Danke trotzdem an alle.

  • else
    Beiträge
    212
    • 4. Oktober 2013 um 10:39
    • #18
    Zitat von "Dosenfutter"

    Nicht weiter wild, kann schon mal passieren. :D


    Und was soll das nützen? Der Vertrag selber verstößt nicht gegen ein Gesetz. Allenfalls das nicht abführen der Steuer etc. - was aber auch nicht von hier aus auf keinen Fall absehbar ist! Und selbst das nicht (sollte es tatsächlich so sein) von einer Verantwortung für Schäden befreit. "Ja, Herr Richter, ich hab das fremde Auto mit meinem LKW plattgebügelt, aber ich muß doch nicht zahlen, weil er SCHWARZ gearbeitet hat in der Zeit!" :lol:

    Na ja, ein seriöser Vermieter erklärt den Umgang mit den Gerätschaften, weist auf Risiken hin und hält dies auch schriftlich fest. Es ist die Gesamtheit der Vertragsgestaltung zu beachten. Ich gehe davon aus, dass die Mieterin eine Privatperson ist und nicht fachkundig. Eine fachkundige Person kann eine Anlage so aufstellen das nichts passiert. Ob ein Gericht dies bei einer Privatperson, eventuell nicht mal aufgeklärt und über mögliche Versicherungen abgesichert, auch so sieht, darf bezweifelt werden. Man beachte bei der gesetzlichen Regelung den Fahlässigkeitsbegriff. Auf einen Rechtsstreit würde ich da nicht bauen, der geht nämlich garantiert in die Hose. (zumindest bei allem was hier bisher mitgeteilt wurde)

    http://www.elseaudio.de

  • else
    Beiträge
    212
    • 4. Oktober 2013 um 10:42
    • #19
    Zitat von "Audiowerk"

    Ich würde da jetzt nicht so einen Budenzauber drum machen. Der nette Kollege Scharwe hat auf Freundschaftsbasis seine Boxen einer Bekannten für eine Party geliehen und durfte dafür auch mitfeiern, fertig. Das ist doch nicht verboten, und es braucht auch keine komischen Verträge oder Paragraphen dafür. Es wird die Haftpflicht des Verursachers auch nicht interessieren. Der Verursacher macht Meldung an seine Versicherung und erklärt, dass er auf einer Party war, dort eine Box umgestoßen hat, die jetzt kaputt ist. Das ganze war ein Versehen, kann ja mal passieren, und jetzt möge die Versicherung bitte dem Boxeneigentümer ein paar Kröten überweisen. Unten kommen zwei, drei Fotos von der vermackten Box dran und vom demolierten Anschlussterminal nebst Kontonummer des Eigentümers.

    Dass um solche Kleinigkeiten des Alltagslebens immer gleich so ein Aufhebens gemacht wird... hier muss man nicht mal großartig etwas herbeilügen, um Knete zu kriegen. Für genau solche Fälle, dass man versehentlich von wem anderes was kaputtmacht, hat man eine Haftpflichtversicherung.

    Man könnte natürlich vorab auch mal den Verursacher anrufen und fragen, wie er das Problem denn selber so sieht. Am Ende ist der unerwartet unkompliziert, übernimmt die Verantwortung für seinen Fehler und zückt die Brieftasche, damit das aus der Welt geräumt werden kann - es soll ja auch Leute geben, die noch anständig sind und sich für ihr eigenes Handeln verantwortlich zeigen. Über was reden wir hier? 300 Euro?


    na dann ist ja alles gut.

    http://www.elseaudio.de

  • else
    Beiträge
    212
    • 4. Oktober 2013 um 10:45
    • #20
    Zitat von "scharwe"

    Danke Audiowerk.
    Sowas habe ich mir auch gedacht.

    Die Frage ist halt, geht es um 300 Euro, oder um den Preis den ich vor 2 Jahren bezahlt habe?
    naja mal sehen.. was die Versicherung sagt..

    Danke trotzdem an alle.

    immer um den Zeitwert! Auf die Versicherung würde ich dabei auch nicht setzen. Die fragt in der Regel nach "wie so etwas passieren kann"? Versuchen kann man es natürlich.

    http://www.elseaudio.de

Anstehende Termine

  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • Competent Person for Event Rigging according to IGVW SQQ 2 | Level 1 | Munich (English)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Freitag, 23. Oktober 2026
  • Combined seminar for experts in lifting gear and lifting beam systems (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Donnerstag, 15. Oktober 2026

Letzte Themen

  1. Leatcon 2026 Forumstreffen

    skyper
    3. Oktober 2026 um 10:00
  2. Eminence Kappa 15 (LF) Bauvorschläge für Bassreflex oder Horn

    soundralf
    2. Oktober 2026 um 12:44
  3. Kleine PA und nur Fragen!!!

    Alex Bundschuh
    1. Oktober 2026 um 18:47
  4. Welche DI-Box für Laptop/Kopfhörerausgang?

    wusel123
    30. September 2026 um 12:29
  5. Ersatzteilversorgung Lautsprecher (speziell Seeburg A3 MKII)

    Hanseat
    29. September 2026 um 18:25
  6. Neues Online-Simulationstool für Treiber / Gehäuse / Leistung / Filter

    Blancblue
    29. September 2026 um 13:16
  7. Subwoofer 80cm x 40cm x 80cm

    zegi
    28. September 2026 um 17:06
  8. Frontschaum in "Würfeloptik"

    Blancblue
    28. September 2026 um 15:41
  9. ADJ Entour Venue Hazer: Frage zum Heizelement

    skippa
    27. September 2026 um 10:16
  10. EU Cyber Resilience Act (CRA)

    alexanderjoseph
    26. September 2026 um 20:14
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™