hi,
ein wichtiger hinweis an diser stelle: viele privathapftpflichtversicherungen zahlen nicht bei GELIEHENEN oder GEMIETETEN Gegenständen.
also bitte vorher mal das kleingedruckte der php durchgehen, bevor man die versicherung kontaktiert...
hi,
ein wichtiger hinweis an diser stelle: viele privathapftpflichtversicherungen zahlen nicht bei GELIEHENEN oder GEMIETETEN Gegenständen.
also bitte vorher mal das kleingedruckte der php durchgehen, bevor man die versicherung kontaktiert...
Ich denke mal, dass unser Threadstarter kein Gewerbetreibender ist. Wenn er also für seinen Verleih da ein paar Mark fuffzich bekommen hat, wird das schwarz geflossen sein. Das ist völlig okay und für die Sache unrelevant. Aber egal ob nun ein bisschen Kohle im Spiel war oder nicht - irgendein Fremder hat da eine Box kaputtgemacht, und die wird dann auch von dessen Haftpflicht oder direkt aus der Brieftasche bezahlt. Geliehen oder nicht ist wurst, denn nicht der Schädigende hat hier etwas ausgeliehen und zerstört, sondern ganz wer anderes.
Wenn ich beim Besuch von Tante Lisbeth dort eine Vase kaputtmache, diese allerdings eine Leihgabe von der besten Freundin wiederum war, muss ich trotzdem den Schaden bezahlen. Oder eben meine Versicherung anrufen, damit die das begleichen. Ich hatte das oben schon geschrieben: die Haftpflicht zahlt, wenn man Eigentum anderer beschädigt. Und genau das ist hier der Fall. Ob das nun etwas Ausgeliehenes war oder nicht, dürfte keine Rolle spielen. Das ist allenfalls interessant, wenn der Schädigende selbst etwas geliehen hatte - zum Beispiel die Bohrmaschine des Nachbarn. Geht das Ding dann kaputt, bleibt er auf dem Schaden sitzen.
Ich weiß aber auch gar nicht, warum das diskutiert werden muss. Wenn der Typ seine Versicherung anruft und sagt, er habe auf einer Party versehentlich eine Box kaputtgemacht, dann ist es doch egal, ob die Box einem Privatmann, einem Gewerbetreibenden, einem Lungenarzt oder dem Papst gehört hat. Ist die Sache klar und das Ganze war unabsichtliches Versehen, muss und wird die Versicherung löhnen - zumal bei so einem Kleckerchensbetrag jede Nachforschung unnütz kostenintensiv wäre.
Zitat von "Audiowerk"Ich denke mal, dass unser Threadstarter kein Gewerbetreibender ist. Wenn er also für seinen Verleih da ein paar Mark fuffzich bekommen hat, wird das schwarz geflossen sein. Das ist völlig okay und für die Sache unrelevant.
aha, auch ne Meinung!
Zitat von "Audiowerk"Aber egal ob nun ein bisschen Kohle im Spiel war oder nicht - irgendein Fremder hat da eine Box kaputtgemacht, und die wird dann auch von dessen Haftpflicht oder direkt aus der Brieftasche bezahlt. Geliehen oder nicht ist wurst, denn nicht der Schädigende hat hier etwas ausgeliehen und zerstört, sondern ganz wer anderes.
das ist falsch wie murks!
Zitat von "Audiowerk"Wenn ich beim Besuch von Tante Lisbeth dort eine Vase kaputtmache, diese allerdings eine Leihgabe von der besten Freundin wiederum war, muss ich trotzdem den Schaden bezahlen.
Wenn die Vase dumm im Weg stand - NICHT!
Zitat von "Audiowerk"Oder eben meine Versicherung anrufen, damit die das begleichen. Ich hatte das oben schon geschrieben: die Haftpflicht zahlt, wenn man Eigentum anderer beschädigt. Und genau das ist hier der Fall. Ob das nun etwas Ausgeliehenes war oder nicht, dürfte keine Rolle spielen. Das ist allenfalls interessant, wenn der Schädigende selbst etwas geliehen hatte - zum Beispiel die Bohrmaschine des Nachbarn. Geht das Ding dann kaputt, bleibt er auf dem Schaden sitzen.
Na deine Zuversicht in die Versicherungsbranche möchte ich haben. Aber so läuft das (meist) nicht, schließlich will die Versicherung verdienen und nicht pleite gehen ob unberechtigter Ansprüche.
Zitat von "Audiowerk"Ich weiß aber auch gar nicht, warum das diskutiert werden muss. Wenn der Typ seine Versicherung anruft und sagt, er habe auf einer Party versehentlich eine Box kaputtgemacht, dann ist es doch egal, ob die Box einem Privatmann, einem Gewerbetreibenden, einem Lungenarzt oder dem Papst gehört hat.
na ja, wenn sie (die Box) halt nicht blöd rumgestanden hat, was sie ja scheinbar auch tat. Ist das so schwer zu verstehen?
Zitat von "Audiowerk"Ist die Sache klar und das Ganze war unabsichtliches Versehen, muss und wird die Versicherung löhnen - zumal bei so einem Kleckerchensbetrag jede Nachforschung unnütz kostenintensiv wäre.
Kleckerbeträge summieren sich für die Versicherungen. Und ganz ehrlich, ich bin es leid steuern zahlen zu müssen wo sich andere drücken (!) und auch noch höhere Versicherungsprämien für Leute die ihre Technik nicht im Griff haben und das auf andere abwälzen. Da kann derjenige noch so nett sein.
Zitat von "else"Na ja, ein seriöser Vermieter erklärt den Umgang mit den Gerätschaften, weist auf Risiken hin und hält dies auch schriftlich fest. Es ist die Gesamtheit der Vertragsgestaltung zu beachten. Ich gehe davon aus, dass die Mieterin eine Privatperson ist und nicht fachkundig. Eine fachkundige Person kann eine Anlage so aufstellen das nichts passiert.
Lies mal den ersten Beitrag. Die Lautsprecher standen auf einem Stativ. Und nein, man kann ein Stativ niemals so aufbauen, daß man mit 100%iger Sicherheit ausschließen kann, daß nicht doch noch irgendwas passieren kann (und wenn es ein Gast ist, der sich den großen Zeh dran stößt, einer versucht, das Stativ hochzuklettern oder der Blitz einschlägt). Und was passiert, wenn eine Einweisung erfolgt und sich derjenige nicht dran hält? Es zählt des weiteren auch der gesunde Menschenverstand. Wir sind nicht in Amerika, wo man erklären muß, daß man nicht rückwärts mit dem geliehenen Auto gegen einen Baum fahren darf, weil dann das Auto kaputtgehen kann oder man die Katze nicht in die Microwelle packen darf.
Zitat von "else"das ist falsch wie murks!
Meinetwegen - hast du Recht und ich meine Ruhe. Am Ende wird man sehen, ob deine pädagogischen Ratschläge und die Erziehung zum guten Menschen, der auf seine Ansprüche auch gerne verzichtet, beim Autor gefruchtet haben... oder ob der sich seine Kohle abholen geht, von der Versicherung oder wem auch immer. Muss er selber wissen, ich bin mal gespannt, was hier am Ende berichtet wird. An sich ist's mir aber auch wurst, so lange die Versicherungen sich immer noch die Glaspaläste hinstellen, wird's denen schon nicht so schlecht gehen. Und hier geht's um berechtigte Ansprüche, ich bleibe dabei. Wer auf Freundschaftsbasis Boxen verleihen will, der darf das tun, auch wenn es dir nicht in dein Weltbild passt.
Ab jetzt werd' ich hier bloß noch lesend den Fortgang verfolgen - wer zuletzt lacht... :lol:
Wo ist den das Problem?
Der Threatstarter gab an, einen Mietvertrag mit dem Schuldner zu haben.
Dort wird dieser Fall doch geregelt sein.
Daher versteh ich den Sinn des Threats nicht oder der Vertrag ist undurchsichtig.
Versicherungen zahlen den Zeitwert, und wenn die Haftpflicht günstig ist, zahlt sie eventuell garnicht weil Miet- oder Leihgeschäfte ausgeschlossen sind. Das interessiert den Gläubiger aber überhaupt nicht von wem er sein Geld bekommt.
Ob die Box reparabel ist oder der Zeitwert in € ausgeglichen wird, sollte der Gläubiger wenn er solche Geräte einsetzt auch selbst feststellen können und sich mit dem Schuldner einigen, alles andere ist doch quatsch bei solch kleinen Beträgen.
Wenn die Box aus Holz ist, ab zum Schreiner, die Ecken kitten und neu lackieren, Stecker ersetzen fertig. Eine 10 Jahre alte Box hat nunmal Gebrauchtspuren.
Wenn man das Risko einer Zerstörung umgehen will darf man seine Sachen halt nicht ausleihen oder vermieten. Wir haben alle Klamotten mindestens doppelt auf Lager und defektes Material wird dann in Ruhe instandgesetzt oder neu beschafft. Versicherungsschäden können sich über Monate mit Gutachten usw. hinziehen. Ich sprech aus Erfahrung, versicherungstechnisch und gerichtlich.-
Kauf dir zwei neue Dave, lass die anderen beiden alten für Gammelpartys und gut is...
Wenn das Geld dazu fehlt, lass das mit dem ausleihen oder vermieten sein. Das bringt nur Ärger der sich finanziell kein bischen lohnt.
Zur zentralen Frage was du an Geld bekommst;
Meine Vermutung:
undurchsichtiger Vertrag: 0€
Gerichtsverfahren: vermutlich Leihvertrag mit bestimmungsgemäßer Verwendung: 0€ - Gerichtskosten
Individuelle Einigung mit dem Schuldner: 50€ für eine Speakonbuchse, Kitt, Leim, Lack...
Absolut richtig, insbesondere was die letzten drei Sätze betrifft!