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Welche Kosten dürfen angesetzt werden?

  • Florian Siegel
  • 8. Oktober 2013 um 13:09
  • Florian Siegel
    Beiträge
    379
    • 8. Oktober 2013 um 13:09
    • #1

    Wie schaut es mit Dingen aus, die im Privatbesitz sind, jedoch teilweise oder auch ausschließlich nur für das Gewerbe genutzt werden? Dürfen diese als Kosten in der Jahresabrechnung angesetzt werden? Mal konkret ein paar Punkte:

    1. Anhänger im Privatbestitz, jedoch ausschließlich für PA genutzt. Darf ich die Versicherung / Steuer / TÜV-Kosten absetzen?
    2. Wohnraum: Eine privat gemietete Wohnung, wo ein Raum ausschließlich zur Lagerung für PA genutzt wird?
    3. PKW, welcher anteilig privat und gewerblich genutzt wird (Steuer, TÜV etc).

  • waldschrad99
    Verifiziert
    Beiträge
    2.401
    • 8. Oktober 2013 um 13:40
    • #2

    Sehr gerne bieten wir älteren Kollegen hier im Party-PA-Forum vollumfängliche Rechtsberatung, detailierte Sonder-Auskünfte zu allen steuerlichen Besonderheiten und natürlich auch Unternehmensberatung für jederman an.
    Selbstverständlich machen wir dies hier absolut gratis / kostenlos (machmal sogar umsonst).
    Schließlich sind wir alle ja durchweg ehrenamtlich hier, kennen uns mit alles und jedem aus und freuen uns, daß es soooviel Nachwuchs-Talente gibt, die wir sehr gerne fördern und immer behilflich sind.
    Denn alleine mit technischen Fragen zu handelsüblichen Licht- und Tonanlagen + Zubehör, und mit allerlei diversen Eigenbauten, Prototypen, elektrischen Selbstversuchen, ... ist das hiesige Beratungsgremium ja nicht ausgelastet.
    Erweiterer Service bedeutet, daß wir die jungen und motivierten Kollegen intensiv bei allen Vorhaben unterstützen, rund um die Uhr - auch wenn die Fragestellung noch so befremdlich klingt.
    Am Gernsten sind die dem permanenten Wandel unterlegenen Steuer-Fragen hier gesehen.
    Wir Dienstleister können die Fragen zum Steuerrecht natürlich viel besser und glaubhafter erörtern, als es das dafür zuständige Amt kann.

    Pustekuchen!, besuche den örtlichen Steuerverräter Deines Vertrauens. :wink:

  • tobias kammerer
    Verifiziert
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    1
    • 8. Oktober 2013 um 15:44
    • #3

    Hallo,

    in kurz Form Ja, Ja, und Ja. Allerdings, scheinst Du momentan so wenig Ahnung von der Materie zu haben, dass der Gang zum Steuerberater eigentlich unabdingbar ist. Der erklärt Dir dann die jeweiligen Modalitäten. Und: Bei Steuerprüfungen sind das die ersten Dinge, die auf den Kopf gestellt werden. Da sollte man sich keine Fehler aus Unwissenheit erlauben, sonst wird es teuer.

    waldschrad99: Kannst Du eigentlich auch irgendwas normal formulieren und ohne Sonderzeichen-/Farben-/ Schriftstile??? Die Fragen sind doch OK. Ein Hinweis auf den Steuerberater ist richtig, aber immer dieser Gewaltsarkasmus... strapaziert das Forum schon sehr.

    Viele Grüße
    Tobias Kammerer

  • else
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    212
    • 8. Oktober 2013 um 16:16
    • #4

    So einfach wie bisher mit "ja" beantwortet, ist die Frage NICHT zu beantworten. Schließlich kommt es auf die Rechtsform der Unternehmung bzw. Firma an. Für eine Einzelfirma und/oder GbR gilt "ja". Ansonsten sieht das schon anders aus.
    Da braucht man schon mehr Infos um Waldschrad-gemäß vollumfänglich "helfen" zu können.
    Der Tip mit dem Steuerberater ist aber schon mal goldrichtig.

    http://www.elseaudio.de

  • Florian Siegel
    Beiträge
    379
    • 8. Oktober 2013 um 16:29
    • #5

    Deshalb habe ich ja exemplarisch einfach mal 3 Punkte rausgesucht um abzuklären, ob überhaupt eine Möglichkeit besteht.
    Das ich hier keine genaue Auflistung bekomme, welche Kosten ich in welcher Höhe ansetzen darf, ist mir wohl bewusst.
    Und richtig, ich hab davon keinen blassen Schimmer. Wie auch? :grin:
    Ging nur erstmal darum, ob ich mich mit dem Thema weiter befassen kann, oder nicht.
    Ich denke zudem, dass auch steuerrechtliche Fragen zum Thema PA gehören und nicht nur die Technik. OK, einige Kollegen handhaben das vielleicht anders :?

  • else
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    212
    • 8. Oktober 2013 um 16:33
    • #6
    Zitat von "Florian Siegel"

    Deshalb habe ich ja exemplarisch einfach mal 3 Punkte rausgesucht um abzuklären, ob überhaupt eine Möglichkeit besteht.
    Das ich hier keine genaue Auflistung bekomme, welche Kosten ich in welcher Höhe ansetzen darf, ist mir wohl bewusst.
    Und richtig, ich hab davon keinen blassen Schimmer. Wie auch? :grin:
    Ging nur erstmal darum, ob ich mich mit dem Thema weiter befassen kann, oder nicht.
    Ich denke zudem, dass auch steuerrechtliche Fragen zum Thema PA gehören und nicht nur die Technik. OK, einige Kollegen handhaben das vielleicht anders :?

    ich geh mal davon aus, dass du kleinunternehmer bist. dann alle fragen mit ja beantwortbar. es muss fürs finanzamt nachvollziehbar und logisch sein. kleines rechenbeispiel anstellen, eigenquittung - fertig

    http://www.elseaudio.de

  • Kracky
    Profi
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    • 9. Oktober 2013 um 22:48
    • #7

    Also das mit dem Anhänger (Fahrzeug?) weiß bestimmt dein Steuerberater, bei privaten KFZ kann ich dir sagen bekommst du ne Kilometerpuschale und fertig. Beim Wohnraum müsstest du diesen als Lagerraum ausweisen und an dein Firma vermieten. Kann aber sein das man dir das abspricht weil du nicht einfach aus Wohnraum Lagerraum machen darfst. Aber auch das kann dir dein Steuerberater genau erklären.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • kurzschluss_meister
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    • 10. Oktober 2013 um 09:25
    • #8

    ... und dann kannst du in deinem Mietvertrag in 90% der Fälle nachlesen, dass eine Nutzung des Wohnraums zu gewerblichen Zwecken nicht gestattet ist.


    Wie wäre es mit einem Steuer-Hilfe Forum, oder einem IHK Lehrgang und einem guten Buch? Ein wenig Arbeitsaufwand muss man schon investieren, wenn man seine Steuer- und Finanzbuchhaltung selber erledigt.

    "Erfolg besteht darin, dass man genau die Fähigkeiten hat, die im Moment gefragt sind."
    "Wer aufhört zu werben, um Geld zu sparen, kann ebenso seine Uhr anhalten, um Zeit zu sparen."
    Henry Ford

  • hell&dunkel
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    • 10. Oktober 2013 um 09:47
    • #9

    Zu 1: Stichwort "gewillkürtes Betriebsvermögen".

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • Jochen Schmeing
    Verifiziert
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    • 10. Oktober 2013 um 13:26
    • #10
    Zitat von "Daniel_Heide"

    ... und dann kannst du in deinem Mietvertrag in 90% der Fälle nachlesen, dass eine Nutzung des Wohnraums zu gewerblichen Zwecken nicht gestattet ist.

    Wobei es hier um die vorrangige Nutzung geht. Klar darfst Du in Deiner privaten Wohnung ein Büro einrichten, CD-Player lagern oder auch Reißverschlüsse in Heimarbeit sortieren. ;)

    Was das KFZ angeht, kannst Du die gewerblich genutzten Kilometer geltend machen.

    Der Gang zum Steuerberater ist jedoch in jedem Fall empfehlenswert.

    Beste Grüße

    Jochen

  • Kracky
    Profi
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    • 10. Oktober 2013 um 22:40
    • #11

    Ach noch was, das geschäftlich genutzte private KFZ mit Radio nötigt dich dazu den GEZ Mindestsatz zu bezahlen.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

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  • MRspeaker
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    • 19. Oktober 2013 um 11:49
    • #12

    Anhänger:
    Einfach auf die Firma umschreiben.

    Wohnung:
    Meine Frau und ich haben beispielsweise eine Grundstücksgemeinschaft die Büroräume des Hauses an meine Firma vermietet.
    So transferieren wir Geld vom Geschäfts zum Privatkonto aber das Geld bleibt schön bei uns. g**

    Auto:
    Geht anteilig, Kilometerpauschale etc...


    Alles in allem macht das bei uns auch alles ein Steuerberater / Wirtschaftsprüfer.

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

  • else
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    • 19. Oktober 2013 um 12:59
    • #13
    Zitat von "MRspeaker"

    Anhänger:
    Einfach auf die Firma umschreiben.

    Wohnung:
    Meine Frau und ich haben beispielsweise eine Grundstücksgemeinschaft die Büroräume des Hauses an meine Firma vermietet.
    So transferieren wir Geld vom Geschäfts zum Privatkonto aber das Geld bleibt schön bei uns. g**

    Auto:
    Geht anteilig, Kilometerpauschale etc...


    Alles in allem macht das bei uns auch alles ein Steuerberater / Wirtschaftsprüfer.

    das mit wohnung und büro ist in der größenordnung praktisch "linke tasche, rechte tasche". schließlich sind es auch private einnahmen und steigern das einkommen im sinne der einkommensteuer. macht nur sinn wenn man gewerbesteuer mindern will, die aber im obigen falle eh vernachlassbar scheinen.

    den anhänger zu aktivieren bedeutet ihn zukünftig auch anlagenmäßig zu erfassen und abzuschreiben. wieder a weng mehr arbeit im buchhalterischen, wo es eh schon am durchbilick dafür mangelt. halte ich in der konstellation für ebenso überflüssig. aber es gibt der möglichkeiten viele...

    http://www.elseaudio.de

  • hell&dunkel
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    • 19. Oktober 2013 um 16:34
    • #14

    Die Abschreibungsfrist für Anhänger beträgt 11 Jahre.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • tobias kammerer
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    • 20. Oktober 2013 um 19:16
    • #15
    Zitat von "hell&dunkel"

    Die Abschreibungsfrist für Anhänger beträgt 11 Jahre.

    Bei Neukauf!

  • hell&dunkel
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    • 14. Dezember 2013 um 22:21
    • #16
    Zitat

    Bei Neukauf!


    Und bei Gebrauchtkauf?

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • else
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    • 14. Dezember 2013 um 23:40
    • #17

    bei gebraucht? die geschätzte und nachvollziehbare restnutzungsdauer.

    http://www.elseaudio.de

  • hell&dunkel
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    • 15. Dezember 2013 um 12:16
    • #18

    Das interessante dabei ist: Wo steht das so?

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • else
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    • 15. Dezember 2013 um 16:39
    • #19

    (BMF-Schreiben vom 28. Mai 1993, BStBl. 1993 I S. 483 Tz. 2)

    im Zweifel würde ich immer mit meiner/nem zuständigen Sachbearbeiter/in im FA sprechen. Hat sich so bewährt! ;)

    http://www.elseaudio.de

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