Hier einmal ein Text, der das Thema Vertragsrecht in Hinblick auf den Dienstvertrag zwischen Veranstalter und Künstler (DJ/Musiker/...) unter die Lupe nimmt:
ZitatVeranstaltungsrecht : Die rechtlichen Beziehungen zwischen Veranstalter und DJ Teil 1: Die erfolglose Veranstaltung
Veranstalter und DJ haben einen telefonisch einen mündlichen Vertrag über ein Set am Abend der Veranstaltung geschlossen. Am Abend erscheinen deutlich weniger Besucher als vom Veranstalter erwartet. Der Veranstalter ruft daraufhin den DJ an, der sich bereits auf dem Weg zur Veranstaltung befindet und sagt diesem den Auftritt ab
Bekommt der DJ seine Gage?