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Anzahlung bei Auftrag

  • merbe
  • 21. Dezember 2014 um 17:12
  • DJ-JAJA
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    Beiträge
    4.137
    • 28. Dezember 2014 um 17:06
    • #21

    sabbelbacke
    das ist IMHO die falsche Frage.

    Wann ist eine Willenserklärung abgegeben worden? Falls bereits durch den Kunden vor einem "Angebot" geschehen, dann kann das Angebot per Definition bereits den Vertrag auslösen, sofern nicht freibleibend. Nicht verwechseln mit "Invitatio ad offerndum". Umgangssprach sind wir da nicht so genau wie die Juristen. Die Willenserklärung kann auch mündlich erfolgt sein und wird unter Kaufleuten schecht strittig zu machen sein.


    Anzahlung kann ja auch über eine Anzahlungsgarantie einer Bank laufen.
    Ist das Zeug erst mal beim Kunden (auch vermietet) wird das nicht einfach es wieder zu bekommen. (Erfahrungswerte)

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
    _____________________________________
    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
    OHNE BÜROKRATENABBAU -
    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

  • sabbelbacke
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    5.171
    • 28. Dezember 2014 um 18:13
    • #22

    Ja, da muss man genau sein, da hast Du schon absolut Recht. Danke für die Ergänzung.

    Wenn ich schreibe: "Nicht Annahme eines Angebotes", schliesst dass das mündliche Angebot und die mündliche Annahme desselben (=Willenserklärung) natürlich ein. Das wäre dann der Fall, wenn man im Vorgespräch vom Kunden bereits die Zusage bekommen hat, den Auftrag zu erhalten.

    Das Problem im Streitfall dabei: Es steht meist Aussage gegen Aussage. Sobald etwas schriftlich fixiert wurde, eine Unterschrift irgendwo drunter ist oder ein Schriftverkehr nachweisbar, hat man wesentlich bessere Handhabe.

    Denn mündliche Vorgespräche sind ja oft auch noch zielsuchend und erst mal "grob drüber reden, was man da so machen kann"... Da kommt so mancher Laie, der dann Kunde ist, schon mal auf lustige Ideen, die er dann mit "ja toll, dass machen wir" kommentiert... Ist das jetzt schon die Willenserklärung? Wenn er eine Woche später, nachdem er dann mit den anderen Beteiligten des Projektes nochmal gesprochen hat, diese tolle Idee wieder verwirft, empfindet er das nicht unbedingt als Stornierung eines AUftrages - wenn man selber aus dem "toll, das machen wir" aber schon intern einen Auftrag generiert hat, Matzerial besorgt, in Vorleistung gegangen usw... ist... dann hat man ein Problem.

    Kunden/Laien sind selten so fit in kaufmänischem Juragefilden, dass sie da exakt unterscheiden. Und um diese Unsicherheit (die evtl. nicht mal böse gemeint ist vom Kunden) loszuwerden, sollte man auf der eigenen Seite für Eindeutigkeit und Klarheit sorgen. Also alles schriftlich fixieren, nach dem Gespräch noch mal eine zusammenfassung durchreichen und erst aktiv werden, wenn man was schriftlich hat. Jeder seriöse Kunde wird dieses Vorgehen als völlig normal empfinden und keinerlei Problem damit haben - im Gegenteil, es wertet die Sichtweise wesentlich auf (eine Unmenge von Kunden, die man schon lange kennt, plaudert auch mal aus dem Nähkästchen über Auftrag X und Y... Dort, wo nicht ein Vorgang schriftlich gemacht wird, nur lose Absprachen bestehen, wird stirntunzelnd die Seriosität und Proefssionalität des Anbieters angezweifelt - vom Kunden und vom Dienstleister).

    Insofern frage ich noch mal: Ist ein eindeutiges, nachweisbares Angebot abgegeben worden und ist es angenommen worden, also ein Auftrag erteilt und lässt sich diese Auftragserteilung auch irgendwie nachweisen?

    hornresp

  • SimonFB
    Beiträge
    1.875
    • 11. März 2015 um 00:03
    • #23

    Ohne lange Ausschweife meine bisheriger Erfahrung, ohne Rechtssicherheit und Garantie:

    a) Neukunden oder Bestandskunden bei Festinstallation: Vorkasse geht meist in Ordnung. Eventuell Sicherheitseinbehalt für mangelhafte Durchführung.

    b) Event (NICHT Dry-Hire) bei Neukunden: Vorkasse schwer durchsetzbar, evtl. 25-50% Anzahlung. Kunde kann sich ja nicht zwangsläufig auf zufriedenstellende Durchführung (nach wessen Definition auch immer :roll: ) verlassen.

    c) Event (NICHT Dry-Hire) bei Bestandskunden: 50-75% Anzahlung denkbar. Aus der Zahlungsmoral in der Vergangenheit ist das Risiko halbwegs abschätzbar. Wenn ich weiß, dass der Kunde bei Zahlungsziel "sofort" binnen 7 Tagen bezahlt, brauche ich aber auch i.d.R. keine VK.

    d) Dry-Hire: Vergiss es. Es gibt (leider) nur wenige Firmen die einen Cent bezahlen, bevor der Endkunde bezahlt hat. Irgendwo verständlich - steht ja "Eventbude XY" an der Tür, nicht "Bank von ...". Muss man aber auch vorher mit einplanen. Inbesondere dann, wenn (wie beim Beitragseröffner) auftragsbezogen noch Material angeschafft wird.

    Grüße aus Berlin,
    Simon

    Am Anfang war das Licht

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