Ich schaue gerade mal durch das Bayerische Bürokratieabbauprogramm und bin über den folgenden Punkt gestolpert:
ZitatZahlreiche Vorhaben sind künftig verfahrensfrei gestellt, ein bauaufsichtliches Genehmi-
gungsverfahren ist daher nicht mehr erforderlich:
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Zelte, Bühnen, Tribünen insb. bei Volks- und Vereinsfesten, soweit sie keine fliegenden
Bauten sind (bisher genehmigungsbedürftig)
Jetzt frage ich mich, was das sein könnte, oder ob mich mein Hirn im Stich lässt, weil ich dachte, dass so ziemlich alles, was auf einem Volks/Vereinsfest rumsteht ein fliegender Bau ('nach Schaustellerart') wäre. Aber evtl. ist das nur für die VDE so.