Hallo
Haben ein problem mit nichtzahlenden kunden.
Diese kunden leihten sich eine pa aus.
Einer dieser kunden meinte dann zu späterer stunde nach einigen bierchen dass das mischpult und die cd player mehr zu trinken benötigen als er selbst.
glücklicher weise war einer von unseren techniker vor ort und schaltete die anlage sofort aus um grösseren schaden abzuwenden.
(durch den schellen eingriff unseres technikers wurde nur das mischpult und die cd player beschädigt)
Der schaden beläuft sich auf 746 eur wiederbeschaffungswert.
Es wurde auch ein Handschriftlicher lieferschein unterschrieben wo ausdrücklich auf unsere agb's hingewiesen wurde und durch die unterschrift akzeptiert wurden.
kurz zusammengefasst in den agb's:jeglichen schaden an der anlage muss erstattet werden.und zwar zum neupreis des gerätes falls ein totalschaden vorliegt.
der totalschaden liegt vor und wir sind den kunden entgegengekommen und haben nur den wiederbeschaffungswert berechnet.
doch leider will er jetzt nicht bezahlen
wie ist unsere rechtliche lage können wir unser geld einfordern und welche schritte können wir einleiten.
rechnung und mahnungen sind schon raus aber keine reaktion
ach ja unsere agb's findet ihr auf der seite http://www.epssparty.de
danke schon mal im voraus Gruss Christian