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Problem mit einem nichtzahlenden Kunden

  • DjRookie
  • 19. Oktober 2003 um 02:39
  • DjRookie
    Beiträge
    96
    • 19. Oktober 2003 um 02:39
    • #1

    Hallo
    Haben ein problem mit nichtzahlenden kunden.
    Diese kunden leihten sich eine pa aus.
    Einer dieser kunden meinte dann zu späterer stunde nach einigen bierchen dass das mischpult und die cd player mehr zu trinken benötigen als er selbst.
    glücklicher weise war einer von unseren techniker vor ort und schaltete die anlage sofort aus um grösseren schaden abzuwenden.
    (durch den schellen eingriff unseres technikers wurde nur das mischpult und die cd player beschädigt)
    Der schaden beläuft sich auf 746 eur wiederbeschaffungswert.
    Es wurde auch ein Handschriftlicher lieferschein unterschrieben wo ausdrücklich auf unsere agb's hingewiesen wurde und durch die unterschrift akzeptiert wurden.

    kurz zusammengefasst in den agb's:jeglichen schaden an der anlage muss erstattet werden.und zwar zum neupreis des gerätes falls ein totalschaden vorliegt.
    der totalschaden liegt vor und wir sind den kunden entgegengekommen und haben nur den wiederbeschaffungswert berechnet.
    doch leider will er jetzt nicht bezahlen

    wie ist unsere rechtliche lage können wir unser geld einfordern und welche schritte können wir einleiten.
    rechnung und mahnungen sind schon raus aber keine reaktion

    ach ja unsere agb's findet ihr auf der seite http://www.epssparty.de

    danke schon mal im voraus Gruss Christian

    Sorry ich kann nicht leise machen,kann nur hell und dunkel machen.

  • Volker
    Profi
    Reaktionen
    321
    Beiträge
    2.051
    • 19. Oktober 2003 um 21:27
    • #2

    ich schlage vor einen anwalt einzuschalten.
    Der Streitwert ist gering und damit auch die Kosten.

    Andere Alternative wäre eine Rechnung zu schreiben, die natürlich nicht bezahlt wird.

    Danach beantragt man einen Mahnbescheid.
    Wenn der "Kunde" hiergegen Einspruch einlegt, müßt ihr ihn verklagen, seid also wieder beim Anwalt.

    Wenn nicht, beanstragt Ihr einen Vollstreckungsbescheid.
    Wenn der "Kunde" hiergegen Einspruch einlegt, müßt ihr ihn verklagen, seid also wieder beim Anwalt.

    Wenn nicht, FEUER frei und viel Spaß beim Vollstrecken.
    Gerichtsvollzieher ist langweilig, ich schlage eine gepflegte Arbeitslohnpfändung vor.

    Fazit:
    da im Falle des Widerspruches immer ein Anwalt eingeschaltet werden sollte, kann man ihn auch direkt aufsuchen.
    Wegen des Kostenrisikos würde ich allerdings als erstes mal ne Rechnung schreiben.

    Grüße,
    Volker
    -> ich bin kein REchtsanwalt und ob Eure AGBs wasserdicht sind weiss ich auch nicht (habe sie mir nicht durchgelesen).

  • Markus Verza
    Verifiziert
    Reaktionen
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    Beiträge
    1.756
    • 20. Oktober 2003 um 00:13
    • #3

    Die Frage ist haben die AGB´s dem Kunden vorgelegen ? Kanst du das beweisen ? Wenn nein dann darfst du dir die AGB´s auf die T.... nageln. Dann greift aber das BGB. Grundsätzlich ist es aber immer zweifelhaft ob ein Erstz zum Neuwert bzw Wiederbeschaffungswert möglich ist. Ich würde aber auch erst mal einfach eine Rechnung schreiben. Die wahrscheinlich ja nicht bezahlt wird. WICHTIG schreib ein Zahlungziel auf die Rechnung nicht "Zahlung in 14 Tagen" sondern zahlbar bis zum 10.Nov.2003. Nach Ablauf dieser Frist kannst du Mahnen ich würde das 1x machen. Dannach kanst du einen Mahnbescheid beantragen. Vordrucke gibt es im Schreibwarenhandel.

    Ich würde vorher allerdings noch mal in RUHE mit den Veranstalter oder dem Verursacher reden. Das ist doch ein Fall für die Haftplicht. Auch wenn du da ggf. 50 oder 100 Euro weniger siehst. Man muss es sicht leisten können sein Recht zu bekommen.

    Ich selber habe einen Fall der mitlerweile ca 14 Jahre her ist. Der Kunde hat einfach nicht gezahlt. aus ca. 200,- Mark sind jetz ca. 1.200 Euro geworden. Davon habe ich über 800 Euro bezahlt an Gerichtkosten, Anwaltskosten, Gerichtsvollzieher usw. Ich kann und will mir das leisten und werden diese A...... noch die nächsten 16 Jahre immer wieder suchen und vom Geritzvollzieher aufsuchen lassen. Die Erfahrung lehrt aber das dieser Weg einen in den Seltensten Fällen zu seinem Geld bringt. Also versuch es erst mal anders.

  • DjRookie
    Beiträge
    96
    • 20. Oktober 2003 um 09:58
    • #4

    die rechnung und mahnungen sind bereits geschrieben.
    als antwort kam nur wir bezahlen nicht.
    mit der begründung:das muss im preis inbegriffen sein wenn etwas def. wird.
    das sehen wir aber ein bisschen anders.

    die agb' wurden ausgehändigt.
    es wurde ja auch extra gegengezeichnet.
    und selbst wenn sie dass bestreiten hängen die agb's immer noch gross neben dem eingang unseres lagers.
    es könnte also keiner sagen:er wüsste nichts von den agb's

    Sorry ich kann nicht leise machen,kann nur hell und dunkel machen.

  • Tobias P.
    Beiträge
    1.225
    • 20. Oktober 2003 um 11:00
    • #5

    Hi!

    Evt. Defekte an den Geräten im Preis inbegriffen? Wer kommt bloß auf die Idee, mit so was hirnrissigem durchzukommen?
    Wenn eine Rechnung nicht bezahlt wird, muss dafür AFAIK schon eine nachvollziehbare und vor allem schlüssige Begründung vorliegen.
    Glaub mir, damit stossen die bei jedem Richter auf taube Ohren.

    MfG, Tobias

    Meine Signatur hat grad Urlaub

  • Markus Verza
    Verifiziert
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.756
    • 20. Oktober 2003 um 12:11
    • #6

    Jo da hst du schon alles gemacht. Ich würde jetzt nach Zeugenaussagen für das Taufen sammeln. Am besten in Form einer Eidesstattlichen Versicherrung. VORSICHT wer hier nicht die Wahrheit aufschreibt kann dafür bestraft werden mit einer Geldbuße und Gefängniss. So gerüstet sollte der Titel dann kein Problem sein. Ob es dann aber Geld gibt...... ???

  • Basse
    Beiträge
    169
    • 20. Oktober 2003 um 14:10
    • #7

    zu den AGB`s:

    handelt es sich um eine Firma oder um eine privat Person die nicht bezahlen will?

    Unser Anwalt hat uns damals dazu geraten bei privat Kunden sie AGB´s extra unterschreiben zu lassen da sie nur so gültig seien ! Anders ist es bei gewerblichen Kunden !

  • Markus Verza
    Verifiziert
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.756
    • 20. Oktober 2003 um 18:41
    • #8

    Schau mal hier

    http://www.mahnverfahren.nrw.de/

  • DjRookie
    Beiträge
    96
    • 20. Oktober 2003 um 19:53
    • #9

    es handelt sich um einen eingetragenen verein

    sind eigentlich unsere agb's in dieser form sicher so dass wir zu einem anwalt gehen können,oder gibt es da ein schlupfloch für den kunden.
    agb's unter http://www.epssparty.de

    Sorry ich kann nicht leise machen,kann nur hell und dunkel machen.

  • pa-guruh
    Beiträge
    4
    • 15. November 2003 um 12:05
    • #10

    hallo,

    wenn alles nicht hilft ( vollstreckung fruchtlos etc) versuch mal hiermit

    http://www.russisch-inkasso.de/

  • DjRookie
    Beiträge
    96
    • 15. November 2003 um 14:38
    • #11
    Zitat von "pa-guruh"

    hallo,

    wenn alles nicht hilft ( vollstreckung fruchtlos etc) versuch mal hiermit

    http://www.russisch-inkasso.de/

    bin ich jetzt nicht wirklich überzeugt davon.
    das ganze sollte schon vom rechtlichen standpunkt in ordnung gehen.
    habe keinen bock darauf hinterher selber den erhaltenen betrag postwendend für meinen rechtsanwalt auszugeben

    gruss christian

    Sorry ich kann nicht leise machen,kann nur hell und dunkel machen.

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