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Traversen ohne TÜV zulässig?

  • Michael Roth
  • 6. Januar 2004 um 21:14
  • Michael Roth
    Verifiziert
    Beiträge
    831
    • 6. Januar 2004 um 21:14
    • #1

    Hallo, es gibt viele günstige Traversen ohne Tüv Gutachten.
    Dürfen diese überhaupt zu irgendwelchen Zwecken an VAs verwendet werden?

  • Get the Base
    Beiträge
    353
    • 6. Januar 2004 um 21:55
    • #2

    Klar man darf sich nur nich erwichen lassen :wink:

    ne aber mal im ernst man sollte auf sowas nich zurück greifen weil wenn die mal bricht und was passsiert dann ist man der Dumme sonst könnte man noch den Hersteller verantwortlich machen aba so ist das nicht möglich!!!


    Mfg Get the Base

  • CaptainChaos
    Profi
    Beiträge
    236
    • 6. Januar 2004 um 22:43
    • #3
    Zitat von "martina"

    Hallo, es gibt viele günstige Traversen ohne Tüv Gutachten.
    Dürfen diese überhaupt zu irgendwelchen Zwecken an VAs verwendet werden?

    Zum in die Ecke stellen sicher ;)

    Ansonsten wer sagt "verlaesslich" was man dranhaengen kann.
    Wenn keine Leute drunter stehen und keiner verletzt werden kann naja dann ist es sicher egal ;)

    Gruss

    Holger Steppke

  • slayer
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.478
    • 6. Januar 2004 um 23:03
    • #4

    Das ist dann wie bei allen Teilen ohne Zulassung, sie sind nur reine Deko...
    Genau wie ein PC-Gehäuse aus Plexiglas, darf nur zu Deko-Zwecken verwendet werden...

    hauptsarre gitarre !

  • lokaluser
    Beiträge
    32
    • 11. Januar 2004 um 12:55
    • #5

    Moin,
    Traversen ohne TÜV darf man einsetzen, die sind keine Deko.

    Ein TÜV ist nicht bindend und hat erst recht nix mit Haftung des Herstellers zu tun. In Deutschland muss jeder Hersteller für das von ihm produzierte Produkt haften, also wenn du das dran hängst, was der Hersteller in der Produktdokumentation erlaubt und das Ding kommt runter, ist der Hersteller haftbar!!!
    Jedes in Europa verkaufte Produkt muss ein CE-Kennzeichen tragen, das ist aber auch schon alles was vorgeschrieben ist. Dafür ist aber erforderlich, dass das Produkt den Vorschriften und dem Stand der Technik entspricht.

    Beim VPLT gibts ein nettes Merkblatt zum Thema "Bereitstellung und Benutzung von Traversensystemen"
    Dort kann man unter Punkt 5.2 Prüfungen vor Inverkehrbringen nachlesen:
    Durch den Hersteller ist die Prüfung vor dem Inverkehrbringen zu veranlassen. Die Prüfung der Traversensysteme beinhaltet:
    a) Prüfung der Konstruktions- und Fertigungsunterlagen einschließlich der Bemessungsnachweise
    b) Prüfung auf Übereinstimmung mit Produktdokumentation
    c) Prüfung der Fertigungsstätte und des Fertigungsverfahrens

    Es findet sich nirgends ein Satz, dass die Prüfung der TÜV macht. Immer dran denken, der TÜV ist keine staatliche Einrichtung!
    Viele Hersteller bedienen sich für solche Prüfungen einem unabhängigen Prüfinstitut, also meist dem TÜV. Der Prüft dann auch, ob alle DIN-Normen und BGV-C1 Vorschriften erfüllt sind.

    Also, billige Traversen kann man sicherlich verwenden. Nur muss man Abstriche machen. Wer was vernünftiges will, muss in dem Fall auch tiefer in die Tasche greifen. Günstigere Traversen biegen häufig mehr durch, halten aber trotzdem das aus, was der Hersteller zusagt, nur ist das meist weniger als bei amtlichen Traversen.

    Sollte ich mich in einem Punkt geirrt haben, lass ich mich gerne - aber bitte mit Verweis auf die Quellen oder Vorschriften - eines besseren Belehren.

    Gruß
    Stefan

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