Habe letzte Woche auf einer Messe gesehen,
dass eine Traversenkonstruktion folgendermaßen angeschlagen worden ist.
Schlaufe + Stahlseil um Betonträger mittels Schäkel an eine Anschlagkette.
Traverse in Schlaufe und mit Stahlseil gesichert über einen Schäkel an die obige Kette.
Die Kette stellt also nur eine einmalige Verbindung her.
Ist das so ok, oder muß die Kette auch noch einmal überbrückt werden?
Da das einer der größten Messebauer Deutschland war, gehe ich davon aus, dass das in Ordnung ist.
Nun die Frage:
Demnach könnte man einen zugelassener Hängepunkt mit einer (zugelassenen) Kette nach unten verlängern und dann die Truss mit Schlaufe und Stahlseil aufhängen.
Ist das dann ohne eine zusätzliche Sicherung der Kette zulässig?