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Rechtliche Fragen *wichtig*

  • Dj Mixfleck
  • 2. März 2004 um 17:27
  • Dj Mixfleck
    Beiträge
    560
    • 2. März 2004 um 17:27
    • #1

    Hallo,

    ich habe am Wochenende einen Verleihjob - Hinbringen, Aufbauen, Abbauen, Abholen. Wie kann ich mich als 16 jähriger bestmöglich absichern, sodass z.B. im Falle eines kaputten Lautsprechers der Wiederanschaffungspreis geltend gemacht werden kann? Eine Versicherung möchte ich nicht abschließen, da diese warscheinlich bis Samstag nicht in Kraft träte und weil es sich aufgrund der wenigen Verleihjobs nicht lohnen würde.

    Ich bzw. wir haben sehr gut ausformulierte AGB und eine Rechnung. Ist diese Rechnung gültig, wenn ich einen Erziehungsberechtigten unterschreiben lasse?

    Unsere AGB sind nicht sehr "hart", es geht mir nur darum, dass das Material vertragsmäßig gut behandelt werden muss und ein Beleg für die erbrachte Leistung (somit auch ein Beleg für die Zahlung des Preises) vorhanden ist.

    Im Übrigen ist kein Gewerbe angemeldet, da Einkommen zu gering. Der Leihende ist über 18 Jahre alt.

    Ich brauche Eure Hilfe!

    MfG
    kd

  • Mnyut
    Beiträge
    2.329
    • 2. März 2004 um 21:47
    • #2

    Wenn DU kein Gewerbe hast kannst du doch garkeine Rechnung schreiben.

  • guessi
    Profi
    Reaktionen
    13
    Beiträge
    897
    • 3. März 2004 um 00:00
    • #3

    rechnung schreiben hat nix mit "gewerbe" zu tun. eine steuernummer vom FA reicht.

  • Janko
    Profi
    Beiträge
    318
    • 3. März 2004 um 11:14
    • #4

    Hallo Kevin,

    auf jeden Fall ist es doch erst einmal so, daß für jeden Schaden derjenige haftet, der ihn verursacht hat, wenn er minderjährig ist, dann eben seine Eltern (ist ja in diesem Fall nicht mal so) - siehe BGB ("Schadensersatz").

    Und ich nehme weiterhin stark an, daß dein Alter keine Rolle spielt, wenn dein Kunde eine Erklärung unterschreibt ("AGBs gelesen und akzeptiert"), die ihn im Falle eines Schadens dazu verpflichtet, für dessen Beseitigung aufzukommen. Sollte nicht der Kunde selbst, sondern einer seiner Gäste am Schaden schuld sein, so kann der Kunde die Kohle natürlich wieder vom Gast einfordern.

    Wir sind natürlich alle keine Anwälte, aber das sagt mir der Menschenverstand.

    Leider ist es immer so, daß "willige" Kunden kein Problem machen (es versteht sich ja eigentlich auch von selbst), und "bockige" im schlimmsten Fall langwierig und evtl. gerichtlich "motiviert" werden müssen, wenn ein Schadensfall auftritt.

    Das einzige was du imho noch zusätzlich machen kannst, ist dort aufzubauen und dir dann nach einem Funktionstest im Beisein des Kunden von ihm unterschreiben zu lassen, daß er alles in einwandfreiem (=funktionstüchtigen) Zustand übernommen hat.

    Janko

    "Lauter" ist nicht "besser"

  • slayer
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.478
    • 4. März 2004 um 04:57
    • #5

    also, ich dachte immer das man bis 18 nur eingeschränkt geschäftsfähig ist und ich glaube nicht das du somit gewerblich sachen verleihen darfst...

    ...frag doch mal deinen WR-lehrer :wink:

    hauptsarre gitarre !

  • Dj Mixfleck
    Beiträge
    560
    • 4. März 2004 um 15:49
    • #6
    Zitat von "slayer"

    also, ich dachte immer das man bis 18 nur eingeschränkt geschäftsfähig ist und ich glaube nicht das du somit gewerblich sachen verleihen darfst...

    ...frag doch mal deinen WR-lehrer :wink:

    Ich weiß, dass ich nur bedingt geschäftsfähig bin, aber ich verleihe ja auch nicht gewerblich.

    Wirtschaft und Recht gibt es auf Schulen in Schleswig-Holstein nicht. Hab ab dem nächsten Jahrgang WiPo (Wirtschaft und Politik).

    MfG
    kd

  • slayer
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.478
    • 4. März 2004 um 16:33
    • #7

    wenn du etwas gegen geld "verleihst" ist das vermieten und das ist gewerblich. dazu wird ein verleih-schein ausgestellt, was ein rechtlich bindenter vertrag ist. dabei fließt geld und davon will der staat etwas abhaben. wenn du kein gewerbe hast, immer hin in form der einkommenssteuererklärung und dazu die steuernummer.

    hauptsarre gitarre !

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