und was ist jetzt mit dem Kindergeld?
Freibetrag!!! Wieviel € darf ich verdienen ohne Mwst zu zahl
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Zitat
montarbo
kann mir nur schwer vorstellen, dass jemand mit 16-17j (oder noch jünger?!) so viel und so gutes material hat und auch so bekannt ist, dass er ständig was verleiht oder jedes we unterwegs ist... aber nichts ist unmöglich!
im einzelfall mag das sinnvoll sein
wenn man früh genug anfängt, und sich nur PA-Zeug kauft, kann auch schon unter 18 ordentlich equipment haben, und mit etwas Glück sogar Aufträge.Zitatund was ist jetzt mit dem Kindergeld?
er lernt ja noch :mrgreen: :mrgreen:
z.B. Wie stacke ich eine PA für 4000 Leuz? :mrgreen: :mrgreen: -
also wie läuft das jetzt?
er darf OHNE ein Gewerbe zu haben (oder ähnliches), Equipment bis zu einer einnahmegrenze von 7000€ im jahr verleihen ?
wenn er sonst KEINE zusätzlichen Einnahmen im jahr hat.
???
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Hallo !
Eins mal wieder vorweg : Ich bin nicht nur DJ , sondern auch Mitarbeiter des ordnungsamtes ( ja sowas gibts )
So, zum Thema .
Der junge Mann braucht hier kein Gewerbe anzumelden , wenn er nur ca. 600 € Umsatz im Jahr macht kann man nicht von Gewerbe , sondern von Hobby sprechen. Das Finanzamt würde nach einigen Jahren ein Gewerbe mit solch geringem Umsatz eh nicht mehr anerkennen und sagen dass der Junge das nur macht um billiger an sein Equipment ranzukommen.
Bei 600 € geh ich mal davon aus dass er es noch nichtmal jeden Monat einsetzt um Geld zu verdienen.Ein Beispiel zur Verdeutlichung : Wenn ich mein Gebrauchtwagen mal mit 500 € Gewinn verkaufen sollte brauch ich auch nicht direkt ein Gebrauchtwagengewerbe anzumelden .
Anderes Beispiel : wenn jemand Kleinvieh wie Kaninchen hält und jedes halbe Jahr mal 20 euro gewinn macht weil die viecher junge bekommen haben braucht er kein kleinviehgewerbe anzumelden.es kommt hier darauf an , ob das ganze regelmäßig und mit gewinnabsicht betrieben wird, das ist für mich hier nicht erkennbar wenn ich den sachverhalt auf meinem schreibtisch zu prüfen hätte.
P.S. bevor jetzt was falsches gedacht wird : ich mach das häugiger und hab deswegen mein gewerbe angemeldet
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hmm. Vorsicht.
Wenn ich einen Gebrauchtwagen mit Gewinn verkaufe bin ich sicher kein Gewerbetreibender, da die wiederholungsabsicht (normalerweise) fehlt, aber ich erziele einen steuerpflichtigen Spekulationsgewinn (je nachdem wie lange es mein Auto war).
600 Euro Einnahmen im Jahr sind für einen DJ unrealistisch. 600 Euro Gewinn sind deas Ergebnis von diversen Einnahmen und Ausgaben. Da ist die Sachlage anders.
Da eine Einnahmeerzielungsabsicht besteht fällt auch grundsätzlich USt an (sofern nicht Kleinunternehmer). Die Umsatzsteuer ist auch völlig unabhängig von einer evtl. Liebhaberei (also kein Totalgewinn nach 7 Jahren und damit rückwirkende Versagung der geltend gemachten Verluste durch das FA).Wenn man alles richtig machen will wird es leider kompliziert.
Wenn man was falsch macht wird man bestraft, wenn es auffällt.
Irgendwann fällt (teils durch Zufall) alles auf.Viele Grüße,
Volker -