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Arbeiten an Sonn- und Feiertagen

  • Anonymous
  • 6. Oktober 2002 um 05:34
  • Anonymous
    Gast
    • 6. Oktober 2002 um 05:34
    • #1

    Hallo Leute, ich bitte um eure Meinung zu folgender VA - Aussage: " Ihr könnt jetzt leider nicht Abbauen denn wegen dem Gehämmer gibt es Ärger mit den Nachbarn. Außerdem ist es Sonntag 4.00 Uhr und da wird nicht mehr gearbeitet. Kommt doch am Montag ab 8.00 und baut euer Zeug ab.
    ( 1200 Mann Party, kein Kindergeburtstag).

  • Oliver Derks
    Verifiziert
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    3.316
    • 6. Oktober 2002 um 07:20
    • #2

    Ist doch super!
    Kannst du extra Zeit & Anfahrt berechnen!
    :wink:

    Mal im ernst. Klingt ja witzig - ich glaube du kannst aber nicht drüber lachen.
    Laut den geltenden Bestimmungen muss eine Ruhezeit von 10 Stunden zwischen Arbeitstagende und Anreitsaufnahme eingehalten werden.
    Du darfst also frühestens am SO um 14 Uhr wieder anfangen.
    Oder eben MO :wink:

    Gruß Oliver

    <font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: Oliver/ RodeVT am 2002-10-06 07:20 ]</font>

  • ADMIN
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    • 6. Oktober 2002 um 11:56
    • #3

    Ja, auf solche Eventualitäten sollte man vielleicht seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen anpassen.

    1.) Natürlich wird da Anfahrt erneut in Rechnung gestellt. (Zeitmäßig sollte es sich ja nichts ändern, es sei denn, es wird nach Tagen statt nach Stunden abgerechnet, dann fällt halt ein neuer Tag an, ist ja nicht Euer Problem)

    2.) Der Veranstalter hat das Equipment auf eigene Kosten zu versichern, da es ja in dieser Zeit nicht beaufsichtigt werden kann.


    Wenn man so etwas nicht in den Geschäftsbedingungen drin stehen hat (wer denkt schon an alles), dann läßt man sich vom Veranstalter unterschreiben, daß er für alle Schäden (Diebstahl...) an der Anlage aufkommt. Vielleicht überlegt er sich's dann ja anders...

    Auch aus solchen Gründen kann es hilfreich sein, sich ein paar Abbauhelfer vertraglich zusichern zu lassen. Die sind am Montag wieder auf Arbeit oder in der Schule.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Oliver Derks
    Verifiziert
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    • 6. Oktober 2002 um 12:09
    • #4

    @Micheal/ Admin

    Du hast nicht zufällig eine Muster AGB/ AMB Formulierung für deinen Punkt zwei zur Hand?!?

    <font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: Oliver/ RodeVT am 2002-10-06 12:09 ]</font>

  • Anonymous
    Gast
    • 6. Oktober 2002 um 14:42
    • #5

    Danke erstmal für eure Statements.
    Kern der Frage ist: Gilt in der Veranstaltungstechnik ein Verbot an Sonn- und Feiertagen zu Arbeiten?
    Wenn ja, gibt es Ausnahmegenehmigungen?

  • RaveN
    Beiträge
    258
    • 23. November 2002 um 22:15
    • #6

    Und was wäre dann mit VAs die Sonntags stattfinden?
    Irgendwie kann ich mir ein Verbot da nicht vorstellen.

    Aber als Angestellter gibt´s dann so feine steuerfreie Zuschläge. Lässt sich da dann als Selbstständiger was machen, beim Finanzamt oder als Zuschlag auf der Rechnung...?
    Wäre ja nicht so schlecht...

  • Markus Verza
    Verifiziert
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.756
    • 24. November 2002 um 01:34
    • #7

    Zu den Gesetzlichen Vorschriften:

    Es gilt hier das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). In diesem ist die Sonntagarbeit verboten. Aber es gibt viele Ausnahmen -> Krankenhäuser, Gastronomie,...... und Musikaufführungen, Theatervorstellungen, Filmvorführungen und noch viele mehr. Ein Blick in das Gesetz hilft hier:
    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/index.html
    Die Ausnahmen findes du im §10

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