Hallo,
gibt es eine Vorschrift oder Norm, das bei dem Verlängern einer Leitung (Ausserhalb von Schaltkästen/Kanälen) über den Aktiven Leiter zwei schichten Isolation müssen? Bei mehradrigen Leitungen ist das ja sowieso klar, entweder nutzt man Isolierte Quetschverbinder für die Adern, und einen Schrumpfschlauch fürs Aussenkabel, oder halt unisolierte Quetschverbinder, und einen Schrumpfschlauch für jede Ader, und einen für Aussen. Aber wie sieht es bei einpoligen Leitungen aus H07RN-F 1GX² ? Reicht ein Unisollierter Quetschverbinder + ein Schrumpfschlauch (von 3M, mit "Kleber" drin, und UV-Beständig)?
Ich habe mit einem Herrn vom TÜV darüber gesprochen, und er meinte das dort 2 Schrumpfschläuche drüber müssen, konnte mir aber keine Quelle nennen.
Doppelter Schrumpfschlauch?
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Hi Swemers,
also Deine Fragestellung kann ich leicht aus dem Bauch herraus beantworten, aber das willst Du ja nicht, daher nun die etwas ausführlichere Variante:
Kunststoffisolierte Kabel und Leitungen zählen zu den Betriebsmitteln der Schutzklasse II (ehemals "schutzisoliert").
Die Schutzklasse II wird dadurch definiert, dass die Betriebsmittel neben der Basisisolierung eine zusätzliche oder verstärkte Isolierung aufweisen müssen.
Die zusätzliche oder Verstärkte Isolierung der Schutzklasse II gewährt auch dann noch Schutz bei indirektem Berühren, wenn die Basisisolierung schadhaft werden sollte. (vgl. VDE 0106 Teil 1).Die von Dir erwähnte Leitung H07RN-F 1g (oder x) x erfüllt die Forderung nach doppelter Isolierung. Wenn Du die Leitung absetzt, merkst Du, dass dort auch zwei voneinander unabhängige Isolierschichten vorhanden sind. Die Weiterführung dieser doppelten Isolierung ist an Verbindungsstellen einzuhalten.
Viel mehr Sorge macht mir die Zugentlastung der Verbindungsstelle!!!
Nach meinem Wissen, ist es nicht zulässig, flexible Leitungen nur mithilfe eines Quetschverbinders zu verbinden, egal wieviele Schichten Schrumpfschlauch da drüber sind, da die Quetschverbindungstelle mechanisch nicht dafür ausgelegt ist, Zugkräfte aufzunehmen, welche bei der üblichen Verwendung der Leitung auftreten.
Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren, wenn jemand die dazu passende Vorschrift findet.Gruss aus Nürnberg,
Buzz
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Hi,
vielen dank für die umfangreiche und gute Antwort.ZitatKunststoffisolierte Kabel und Leitungen zählen zu den Betriebsmitteln der Schutzklasse II (ehemals "schutzisoliert").
Das ist mir ganz neu das Leitungen in die Schutzklassen eingeordnet werden, Schutzklassen zählen meines wissens nur für gerätschaften.
Es gibt schliesslich auch Leitungen mit nur einer Isolationsschicht (z.B. H03VH-H), sollten diese dann Schutzklasse 1 sein, dessen einzige anforderung der Anschluss eines Schutzleiters an das Betriebsmittel ist?
Was meiner meinung nach erfüllt werden muss ist der Schutz gegen Elektrischen Schlag unter normalen Bedingungen. Und dieser sollte durch einen für die entsprehenden Spannung zugelassenen Schrumpfschlauch, bei einer sehr geringen Mechanischen Beanspruchung wohl gewährleistet sein (Isolierung aktiver Teile).ZitatViel mehr Sorge macht mir die Zugentlastung der Verbindungsstelle!!!
Nach meinem Wissen, ist es nicht zulässig, flexible Leitungen nur mithilfe eines Quetschverbinders zu verbinden, egal wieviele Schichten Schrumpfschlauch da drüber sind, da die Quetschverbindungstelle mechanisch nicht dafür ausgelegt ist, Zugkräfte aufzunehmen, welche bei der üblichen Verwendung der Leitung auftreten.Ich habe damals bei meinem Lehrbetrieb beigebracht bekommen (heisst also nicht das es den Vorschriften entspricht) das die Isolierten Quetschverbinder keine Zugentlastung sind, daher nicht ausserhalb von Verteilern/Kanälen eingesetzt werden dürfen. RohrQuetschverbinder (bei benutzung der Entsprechenden Zange, Massiv/Flexibel unterschiedlich) haben wir allerdings sowohl bei massiven als auch Flexiblen Leitungen direkt unter Schrumpfschlauch eingesetzt, sodass sie im grunde sämtliche zugkräfte aufnehmen mussten. Sowas würd ich natürlich nie bei einer Mechanisch stark beanspruchten leitung machen, 10 mal auf den Schrumpfschlauch getreten und der ist durch.
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Hallo Swemers,
ich hab nochmal ein wenig in der VDE gestöbert und bin zu folgendem Ergebnis gekommen:
1. Kabel und Leitungen zählen zu den Betriebsmitteln. Wie Du richtig erkannt hast, spricht die VDE nur bei Verbrauchsmitteln von Schutzklassen.
2. Um jedoch den "Schutz gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen" zu gewährleisten, können in jeder elektrischen Anlage neben der Schutzerdung auch die Massnahmen "Anwendung von BETRIEBSMITTELN der Schutzklasse II oder einer gleichwertigen Isolierung", Schutztrennung oder SELV,...,angewendet werden.
Der Fall der von Dir genannten Leitung H03VH-H ist mir auch bekannt, ich tippe in diesem Fall auf "verstärkte Isolierung", welche die Funktion der doppelten Isolierung erfüllt.
Ich wäre Froh, wenn sich noch jemand ausser mir mal mit der Materie auseinandersetzt, da ich vor lauter VDE bald gar nix mehr zusammenbekomme :x
Ich bleib aber weiter am Ball und werde mich auch bei nächster Gelegenheit mal mit meinem Sachverständigen zusammensetzen. Vielleicht hat der ja ne wasserdichte Antwort parat.
Gruss aus Nürnberg,
Buzz
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Hi,
vielen Dank nochmal für die Hilfe, ich habe gestern mit 3M telefoniert, und die schicken mir im laufe der nächsten woche eine Liste, für was welche Schrumpfschläuche, in Verbindung mit welchen Quetschverbinder/Muffen geignet sind. Ich werd die dann hier reinsetzen.