Hallo, wie haltet ihr es?
Ich kenne Tontechniker aus dem Bereich Beschallung, die sind Freiberufler, und andere, die haben ein Gewerbe angemeldet .
Habe ich Vor- oder Nachteile mit Gewerbeschein ?
Ist das Finanzamt die entscheidende Instanz oder das Gewerbeaufsichtsamt ?
Freiberufler / Gewerbe ?
-
-
Ist zwar schon ein paar Tage alt, aber wenn von den Profis keiner aus dem "Nähkästchen" plaudert :mrgreen: .
Moin erstmal,
vorab: Die Gewerbeaufsicht ist hier erstmal außen vor. Die steigt erst ins Boot, wenn Du beispielsweise Deinen Angestellten den Feierabend nicht gönnst :wink: , sie führt, wie der Name sagt die Aufsicht über das Gewerbe, jedoch nur in sachrechtlichen Fragen (Arbeitszeit, Arbeitsschutz etc.).
Die Frage ob die Tätigkeit als Toni freiberuflich oder selbständig ausgeübt werden sollte, entscheidet zum einen ausschließlich das örtlich zuständige Finanzamt und man kann dies so pauschal kaum beantworten. Da das Gewerbe- und Steuerrecht in den Händen der Landesbehörden liegt, gibt es leider auch quer durch diese bunte Republik unterschiedliche Rechtsauffassungen zur "freien Tätigkeit". Es gibt Kollegen, die dies freiberuflich ausüben und keine Probleme haben und es gibt Kollegen, die dies selbständig ausüben und Probleme bekamen (Scheinselbständigkeit). Es waren aber hier im Forum schon diverse Aussagen getroffen worden. Solltest Du als Freiberufler in die Branche einsteigen wird es wohl entscheident sein, ob es Dir gelingt, gegenüber dem FA die künstlerische Komponente der Tätigkeit herauszustellen.Welche Unterschiede gibt es zwischen Freiberufler und Selbständigen.
Freiberufler haben es etwas einfacher, nicht nur mit dem Finanzamt.
Sie steigen ohne Gewerbeanmeldung ins Geschäft, lediglich eine Anzeige beim FA ist erforderlich (zwecks Zuteilung einer Steuernummer), sie dürfen ihre Steuerschuld im Rahmen einer einfachen Einnahme-Überschussabrechnung ermitteln! Sie zahlen keine Gewerbesteuer und sie genießen den einen oder anderen Vorteil in Bezug auf Zugehörigkeiten zu Berufsverbänden, Kammern und Sozialkassen, was jetzt aber zu weit führen würde.
Alle diese Vorteile greifen jedoch erst wenn gewisse ( und teils erhebliche) Umsatz- bzw. Gewinngrenzen überschritten werden, was nichts weiter bedeutet, als das "Kleinunternehmer" (das sind die mit Gewerbeschein und Anerkennung der Kleingewerbeeigenschaft vom FA) ähnliche Vereinfachungen genießen.Beste grüße aus Oberfranken
Uwe