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Frage zu rechtl. Sache bei mobilen Sky-Beamer

  • 6oi9
  • 17. Oktober 2004 um 16:23
  • 6oi9
    Beiträge
    101
    • 17. Oktober 2004 um 16:23
    • #1

    Wer weiß das , muss man Skybeamer bei jedem Mal anmelden oder Genehmigung holen , ich meine jetzt im Verleihbetrieb , nicht stationär bei Diskotheken?
    Oder sind sie genehmigungsfrei , quasi anstecken und anschalten ?
    Besonders für Bayern würd mich das interessieren , da wir ja teils rechtlich und gesetzlich eigene Wege gehen. :oops:
    Bei uns gabs da mal Aufstand weil zig Leute die Grünen angerufen haben zwecks Ufolandung :D

  • simonium
    Beiträge
    85
    • 18. Oktober 2004 um 11:01
    • #2

    Ich weiß nicht, ob es zwingend nötig ist, aber bei unseren Feten haben wir jeweils dem örtlichen Flughafen und der deutschen Flugsicherung in Düsseldorf bescheid gegeben.


    So ist man auf jedenfall auf der sicheren Seite!

    Gruß

  • k-otti
    Beiträge
    273
    • 18. Oktober 2004 um 11:38
    • #3

    Soweit ich weiß sind Skybeamer ab 3KW anzumelden.
    bzw. wenn sie nur einen Spot werfen, sprich eine Skyrose ist nicht anmeldungsflichtig.
    soweit meine erkenntnisstand.

    Lichtgeschwindigkeit: 299.792,458 Kilometer pro Sekunde
    Schallgeschwindigkeit: 333 Meter pro Sekunde

  • 6oi9
    Beiträge
    101
    • 18. Oktober 2004 um 17:19
    • #4

    Kann ich mir nicht vorstellen das man da keine Genehmigung braucht , bei uns hatte mal ne Diskothek einen neu installiert und da gabs dann tatsächlich etliche Anrufe bei der öertlichen Polizeistelle das Ausserirdische landen , war eben einer mit Flower , kein Einstrahler.
    Tja der Beamer wurde eben dann nicht mehr verwendet , mittlerweile gibts die Disco auch nimmer , so kann ich den Betreiber auch ned fragen.

  • PP
    Beiträge
    142
    • 18. Oktober 2004 um 17:49
    • #5

    Hallo,

    also wir hatten bis jetzt noch keine Probleme damit. Muß aber auch sagen ich hab noch nie nachgefragt ab man Ihn anmelden muß. Bis jetzt hat es immer so geklappt. :wink:

  • k-otti
    Beiträge
    273
    • 18. Oktober 2004 um 18:06
    • #6

    es ist aber auch immer lustig zu hören das alians landen.
    alleine dafür muss man sie aufstellen :twisted: :D

    Lichtgeschwindigkeit: 299.792,458 Kilometer pro Sekunde
    Schallgeschwindigkeit: 333 Meter pro Sekunde

  • djobi
    Verifiziert
    Reaktionen
    85
    Beiträge
    5.132
    Marktplatz Einträge
    1
    • 19. Oktober 2004 um 08:38
    • #7

    wir haben auf unserer Abiparty einen Skybeamer aufgestellt. Ich hatte mich glaub ich beim Ordnungsamt erkundigt, weil wir recht nahe in der Einflugsschneise Flughafen D´dorf liegen. Wenn ich mich recht entsinne war ab einer bestimmten Grössenklasse eine Genehmigung nötig.

    Wir hatten aber nen "kleinen" der noch mit 16A Schuko (~ 2,5kW) lief, da war nichts genehmigungspflichtig

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  • adrian
    Beiträge
    23
    • 19. Oktober 2004 um 11:40
    • #8

    ich glaube wenn er in einem winkel unter 30° abstrahlt ist nichts genehmigungspflichtig

  • Daniel Austria
    Beiträge
    208
    • 20. Oktober 2004 um 09:50
    • #9

    He Jungs mal ehrlich
    die ganzen Vermutungen von wegen Spot oder Skyros oder Abstrahlwinkel.
    Seit mal ehrlich wer würde so ne Regelung bringen.

    Skybeamer sind IMMER meldepflichtig.
    Und zwar bei entsprechenden Gemeinde oder Stadt.
    Die wissen dann eh was noch alles zu machen ist.

    Aber unter uns wo kein Kläger da kein Richter, und normalerweise interessierts eh keinen.

    Bei Ireos 4K od. 7K oder die Studio Due Dominator 6.6k wirst um eine Genehmigung nicht rum kommen.
    Da kommt dann schon mal die Polizei vorbei und verlangt den Genehmigungsschein.

    Ich probierte das auch schon 2 mal aus.
    Der 20km entfernt gelegene Flughafen hat das aber angezeigt!
    Man muss hier nicht bedenken, dass der Flughafen eh weit weg ist, sondern eher dass die Flugzeuge sich dort aber schon im Landeanflug (geringer Höhe) befinden.
    Bei meinem Fall hatten 5 Piloten im Landeanflug seltsame Lichtstrahlen gemeldet.

    Darum lieber anmelden!

    mfg
    Daniel

  • k-otti
    Beiträge
    273
    • 20. Oktober 2004 um 16:02
    • #10

    sage ich doch,
    ich miene aber bis 3 KW ist alles frei.
    hat da nicht einer eben dat gesetzbuch da.
    mich interessierts jetzt auch

    Lichtgeschwindigkeit: 299.792,458 Kilometer pro Sekunde
    Schallgeschwindigkeit: 333 Meter pro Sekunde

  • Daniel Austria
    Beiträge
    208
    • 20. Oktober 2004 um 16:12
    • #11

    Nein!!!!!
    Auch bei 1.2kW solltest du schon melden!!!!!


    Aber wie wir wissen sieht man die Dinger eh nicht wirklich

    Jedes Bundesland behandelt das eigens.
    deswegen muss man ja bei der Gemeinde eigentlich anfragen.

    Bewilligung ist sau teuer!
    Aber ich rufe immer bei der Gemeinde an und stell sie einfach darauf ein dass dort ein Skybeamer steht, wenn die nichts dagegen haben ist die Sache erledigt.

    mfg
    Daniel

  • 6oi9
    Beiträge
    101
    • 20. Oktober 2004 um 18:25
    • #12

    Danke euch , hab ich mir doch gedacht , das man ne Genehmigung "braucht" . :wink:

  • Kracky
    Profi
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    12.055
    • 21. Oktober 2004 um 06:14
    • #13

    Ist ne Ewige Streiterei. Wenn du das Ding melden möchtest wir es dir meißt untersagt und du wirst dann auch sicher überprüft. Dazu kommen dann bestimmte Vorschriften bis hin zur Abnahme vom Amt. Egal wie groß das Gerät ist oder ob du von Bundesluftfahrtamt einen Persil Schein hast wenn dein Ordnungsamt da nicht mit will hast du ein Problem. Am besten ist immernoch schlafende Hunde nicht zu wecken, das ding aufstellen und laufen lassen. Wenn Polizei im Anflug ist wäre der Persilschein der recht gut zu bekommen ist von Vorteil damit du mit dieser Unbedenklichkeitserklärung den Tatdrang des Freund und Helfers bremsen kanns. Wichtig das Gerät muß Mobil sein ansonsten ist es eine Installation die du dem Ordnungsamt hättest melden müssen und schon haben die eine Handhabe um still zu legen. Andersweitig sind die Herrschaften der Polizei meißt machtlos und müssen die Entscheidung des Ordnungsamtes abwarten was dauern kann. Bei uns in der Gegend bis Mo. Morgen, danach gibts dann mal wieder einen Bußgeldbescheid, aber das kann man bald schon mit ein kalkulieren.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

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