Wer braucht denn sowas?:
:shock: Normentwurf DIN 15750 (PDF, 68 kByte) Absatz 6.1 Personal des Auftragnehmers: "Bei Einsatz von selbständigen Einzelunternehmern ist der Nachweis über die Erfüllung der Kriterien gemäß Gestz zur Förderung der Selbständigkeit (Fassung 20.12.1999) zu erbringen."
Diesen (damaligen) "Persilschein" für angeblich nicht Scheinselbständige von der BfA gibt es doch gar nicht mehr? Müssen wir jetzt vor jedem Job dieses Statusfeststellungsverfahren über uns ergehen lassen?
fragt
MiDoe
(Einspruchsfrist ist übrigens der 31.10.2004)
Also: http://www.din.de/stellungnahme