Ich weiss, das Thema kam hier schon öfter, allerdings immer recht Bruchstückhaft.
Hier mal das wass ich mir bis jetzt so aus verschiedenen Threads zusammengesetzt habe:
Tontechniker der nur mischt -> Künstlerische Tätigkeit, keine Gewerbeanmeldung, steuererklärung machen und OK (Desgleichen Musiker, DJs etc)
Verleiher: Gewerbeanmeldung erforderlich
Vertrieb von Tontechnik: Gewerbeanmeldung erforderlich
Komplettausstattung von Veranstaltungen: bei Wiederholungsabsicht Gewerbeanmeldung erforderlich
Was ist jetzt aber mit dem Bandtechniker, der ab und zu eigenes Material zu einem Job mitbringt (Von ein paar Mikros bis zum Frontplatz/Monitoring)?
Was ist mit der Band die mit eigener PA unterwegs ist?
Was ist mit der Mobildisco mit eigenem Material?
Würde mich freuen wenn diejenigen die sich mit dieser Thematik beschäftigt haben/beschäftigen hier ihre Erkenntnisse etwas gebündelt darstellen.
Grüße, Peter