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Wann Gewerbeanmeldung?

  • Campfire
  • 10. Januar 2005 um 21:16
  • Campfire
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    1.356
    • 10. Januar 2005 um 21:16
    • #1

    Ich weiss, das Thema kam hier schon öfter, allerdings immer recht Bruchstückhaft.
    Hier mal das wass ich mir bis jetzt so aus verschiedenen Threads zusammengesetzt habe:

    Tontechniker der nur mischt -> Künstlerische Tätigkeit, keine Gewerbeanmeldung, steuererklärung machen und OK (Desgleichen Musiker, DJs etc)

    Verleiher: Gewerbeanmeldung erforderlich

    Vertrieb von Tontechnik: Gewerbeanmeldung erforderlich

    Komplettausstattung von Veranstaltungen: bei Wiederholungsabsicht Gewerbeanmeldung erforderlich

    Was ist jetzt aber mit dem Bandtechniker, der ab und zu eigenes Material zu einem Job mitbringt (Von ein paar Mikros bis zum Frontplatz/Monitoring)?

    Was ist mit der Band die mit eigener PA unterwegs ist?

    Was ist mit der Mobildisco mit eigenem Material?

    Würde mich freuen wenn diejenigen die sich mit dieser Thematik beschäftigt haben/beschäftigen hier ihre Erkenntnisse etwas gebündelt darstellen.
    Grüße, Peter

    http://www.facebook.com/peter.trinkle

  • Royal Flash
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    800
    • 10. Januar 2005 um 21:53
    • #2

    Des weiteren stellt sich dem ein oder andern einsteiger evtl. die frage : Was ist mit dne Jugendlichen/jungen Leuten, die als Hobby-DJ auf div. Privatfeten und Vereinsfeiern was dazu verdienen. ("Du, Jupp, ich glaub ich kenn da eienen, der sowas schonma gemacht hat.........den könt ich ma fragen"). also unregelmäßiges einkommen und nur par mal im jahr das ganze.

  • CGVS
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    • 11. Januar 2005 um 21:02
    • #3

    Hier mal ein kurzer Auszug aus der Post vom Steuerberater:

    Zitat

    Übersicht steuerlicher Grenzen und Beträge 2004/2005:

    - Einnahmen aus Nebenberuflicher Tätigkeit steuerfrei bis 1.848,00 €

    Wenn Du also nicht über diesen Betrag kommst, macht das mit dem Gewerbe nur bedingt Sinn. Da Du Dir durch eine Gewerbeanmeldung eine Menge Pflichten auflädst...

    Einmal editiert, zuletzt von CGVS (11. Januar 2005 um 23:17)

  • Campfire
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    • 11. Januar 2005 um 21:31
    • #4

    Meines Wissens hat Gewerbe nicht nur mit den Einnahmen zu tun sondern auch mit der Tätigkeit an sich

    http://www.facebook.com/peter.trinkle

  • CGVS
    Beiträge
    451
    • 11. Januar 2005 um 23:26
    • #5

    Hier hab ich nochwas:

    Zitat

    Gewerbeanmeldung und sonstige gewerberechtliche Vorschriften

    Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist bei einer Tätigkeit im stehenden Gewerbe, deren Beginn, jegliche Veränderungen und die Beendigung anzuzeigen.

    Gewerbebegriff
    Gewerbe stellt
    - jede erlaubte
    - auf Gewinnerzielung gerichtete
    - auf Dauer angelegte
    - selbständige Tätigkeit

    dar, mit Ausnahme der Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Viehzucht, Fischerei und Bergwesen), der freien Berufe sowie der Verwaltung eigenen Vermögens (etwa Vermietung von Grundbesitz). Für das Erfordernis der Selbständigkeit ist maßgeblich, ob sich die Tätigkeit nach ihrem Gesamtbild als die eines selbständigen Gewerbetreibenden darstellt, wofür drei Kriterien bedeutsam sind:
    Tätigkeit im eigenen Namen,
    Handeln auf eigene Rechnung, das heißt unter Übernahme des unternehmerischen Risikos,
    Handeln in persönlicher und sachlicher Unabhängigkeit.

    Sie üben also keine gewerbliche Tätigkeit aus, wenn Sie
    einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft haben,
    eine selbständige Tätigkeit ausüben, die in ihrem Umfang im Einkommensteuergesetz festgelegt ist. Bei den freien Berufen handelt es sich um freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten, sowie um persönliche Dienstleistungen höherer Art, die eine qualifizierte Bildung (Hoch- oder Fachhochschule) erfordern (vgl. § 18 EStG).
    eine Vermögensverwaltung betreiben.

    Alles anzeigen

    Ich würde mal sagen, hauptsächlich kommt es auf die Absicht zur Gewinnerzielung an...

    Habe noch eine Interessante Seite gefunden, ist zwar für die IT-Branche gemacht, allerdings sehr ausführlich erklärt: http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber_old/frameset.html

  • Campfire
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    Beiträge
    1.356
    • 12. Januar 2005 um 09:26
    • #6

    Interessanter Textauszug/Link.
    Dann wäre aber ja weit weniger oft eine Gewerbeanmeldung Nötig als sonst in diesesem Thread geschrieben wie in dem Thread bei dem es um Vermietung für eine einmal im Jahr stattfindende Veranstaltung ging oder bei den vielgehassten Dumpern mit vom Papi bezahlter Anlage (Stichwort Gewinnerzielungsabsicht).
    Auch währen ja dann meine Grenzfälle (Bands, Tontechs mit eigener Anlage, Mobil-Discos) ja alle nicht Gewerbepflichtig, ja ja bei allen die Künstlerische Tätigkeit zumindest aus Sicht der Ausübenden im Vordergrund steht.

    http://www.facebook.com/peter.trinkle

  • timotimo
    Profi
    Beiträge
    2.252
    • 13. Januar 2005 um 12:25
    • #7
    Zitat von "Campfire"

    Was ist jetzt aber mit dem Bandtechniker, der ab und zu eigenes Material zu einem Job mitbringt (Von ein paar Mikros bis zum Frontplatz/Monitoring)?

    Was ist mit der Band die mit eigener PA unterwegs ist?

    Was ist mit der Mobildisco mit eigenem Material?

    Meine Meinung:

    Mobildisco: wie Verleiher, also Gewerbeanmeldung

    Bandtechniker: muss seine Einnahmen versteuern, wenn sie über 220 Euro im Jahr liegen (gab vor kurzem Thread dazu http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=31233&highlight= ); ob er das jetzt als Freelancer oder mit Gewerbeanmeldung macht am besten mit dem Steuerberater klären;

    Band: hängt von der Bandstruktur ab: GbR mit GbR-Vertrag, oder Einzelunternehmer, der die anderen Musiker/Techniker nur anmietet; i.d.R. keine Gewerbeanmeldung

  • RA-CG
    Beiträge
    1.205
    • 13. Januar 2005 um 12:40
    • #8

    Hi!

    Interessante Sache. Das bedeutet dann also wenn ich nur ein paarmal im Jahr was vermiete dann kann man nicht von einer auf Dauer angelegten Tätigkeit sprechen, oder?
    Wenn ich dann nochdazu dem örtlichen Verein oder guten Bekannten nen recht niedrigen Freundschaftspreis mache der mehr oder weniger nur meine Unkosten deckt, dann ist dabei ja auch keine Gewinnerzielung dabei.

    Dann müsste ich also nur die Einnahmen versteuern wenn ich über die 1.848€ pro Jahr komme?

  • timotimo
    Profi
    Beiträge
    2.252
    • 13. Januar 2005 um 12:44
    • #9
    Zitat von "RA-CG"

    Hi!

    Interessante Sache. Das bedeutet dann also wenn ich nur ein paarmal im Jahr was vermiete dann kann man nicht von einer auf Dauer angelegten Tätigkeit sprechen, oder?
    Wenn ich dann nochdazu dem örtlichen Verein oder guten Bekannten nen recht niedrigen Freundschaftspreis mache der mehr oder weniger nur meine Unkosten deckt, dann ist dabei ja auch keine Gewinnerzielung dabei.

    Dann müsste ich also nur die Einnahmen versteuern wenn ich über die 1.848€ pro Jahr komme?

    halte ich auch für fraglich.....

  • CGVS
    Beiträge
    451
    • 13. Januar 2005 um 19:19
    • #10
    Zitat

    Sie üben also keine gewerbliche Tätigkeit aus, wenn Sie
    einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft haben,
    eine selbständige Tätigkeit ausüben, die in ihrem Umfang im Einkommensteuergesetz festgelegt ist.

    Jetzt müsste man halt das Einkommensteuergesetz zur Hand haben... :roll:

    RA-CG:
    Mein Tipp - ruf einfach mal bei Deinem Finanzamt an und stelle Deine Frage dort nochmal. Die Beamten werden ja schließlich von uns
    bezahlt und sind somit Dienstleister :D
    Habe erst kürzlich eine sehr kompetente Auskunft auf eine Anfrage von meinem Finanzamt bekommen...

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