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Traversenviereck auf Lifte zulässig?

  • skyrace
  • 2. März 2005 um 14:28
  • skyrace
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    • 2. März 2005 um 14:28
    • #1

    Hallo Forum,

    ist ein Traversenviereck durch Ecken verbunden auf Liften
    zulässig?

    Mein Kollege meint, dies wäre nichtmehr zulässig und muss
    durch auflegen der Truss auf die andere realisiert werden.

    Freue mich auf eure Antworten.

    riggingahnungsloser alex

  • test
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    • 2. März 2005 um 15:05
    • #2

    die lifte müssen bgv c1 entsprechen. das heißt du mußt die stative jährlich zur prüfung schicken. ansonsten müssen sie gegen runterkurbeln und sonstigen dinge wie umwerf versuche gesichert sein.
    mit anderen worten: finger weg davon

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • Markus Verza
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    • 2. März 2005 um 22:03
    • #3

    @ skyrace

    Blödsinn, natürlich darf ich ein Viereck bauen und auf 4 Stativen oder Towern aufstellen. Schwierig ist allerding die genaue Last die auf den Ecken liegt vorauszusagen. Es ist ein Statisch unbestimmtes System. Wenn es nicht die Möglichkeit gibt die Last durch eine Wägezelle zu ermitteln bleibt nur der Weg den Worst Case zu ermitteln und mit dieser Last zu planen. Welche Anforderrungen an die Stative/Tower oder auch Aufhängung gestellt werden lassen wir mal dahingestellt.

    test
    Wer im Rigging teil eine Antwort gibt muß wissen wovon er schreibt ! Deine Antwort läst diesen Schluß nicht zu. Also bitte entweder sogfältiger Formulieren oder es gilt Dieter Nuhr ".......einfach mal Fresse halten" Wieso duzu der Aussage kommst "Finger Weg" erschließst sich mir nicht.

  • ADMIN
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    • 3. März 2005 um 00:30
    • #4

    Jein, aber...

    1.) Eine Vorschrift, die dieses explizit verbietet, kenne ich nicht.

    2.) Wenn wir die Sache an Punktzügen hängen würden, dann würde die BGV C1-Erläuterung SP 25.1/2-1 gelten, die entsprechende Anforderungen an die Steuerung stellt (eben wegen der Problematik der statisch unbestimmten Systeme).

    3.) Nun fahren Handzüge weniger gleichmäßig als Motorzüge, entsprechendes gilt für Traversenlifte. Dass so etwas zulässig ist, ist - je nach Sichtweise - eine Lücke oder ein Entgegenkommen im Vorschriftenwerk.

    Wenn man unbedingt möchte, dann könnte man §4 der BGV C1 so auslegen, dass es nicht gestattet ist (so nach dem Motto: Wenn es schon bei den Elektrozügen nciht geht, dann geht es bei Muskelkraft erst recht nicht). Aber das ist schon ziemlich weit hergeholt.

    4.) Die Lagerkräfte kann man bei solchen Konstruktionen nach dem Worst-Case-Verfahren rechnen, das größere Problem ist in der Regel die Torsion der Traversen, die in der Regel dafür nicht ausgelegt sind, entsprechende Belastungen aufzunehmen.

    Wenn man nun eine Traverse ohne "Auskreuzung" hat, und die Belastungstabelle dann auch noch "hart am Wind" gerechnet wurde, dann sollte man entsprechende Sicherheitsfaktoren mit einrechnen, sonst kann das ganz böse enden.

    Alternativ kann man so etwas auch ohne biegesteife Ecken bauen (Traversen liegen auf anderen Traversen auf und sind nur auf einem aufliegenden Gurt mit Kupplern fixiert, oder Traversen hängen an anderen Traversen mit Rundschlingen (temperaturstabile Sicherung nicht vergessen!)). Dann hat man solche Probleme "weiträumig umfahren".

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Hami
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    • 4. März 2005 um 10:07
    • #5

    ... das größere Problem sehe ich bei den Liften, nicht den Traversen. Wo man so etwas baut, sind wahrscheinlich (ja, Vermutung) viele Leute und ein knappes Budget vorhanden, also evtl. eine Party.
    Finden es einige Besucher lustig, am Viereck zu wackeln (was mit Liften nun einmal leichter geht, als mit Towern und schweren Basements), dann mache ich mir über die horzontale Last Gedanken. DAFÜR sind nämlich die Lifte nicht gebaut, das kam hier noch nicht so raus.

    Vorschlag: Traversenaufnahmen ohne Schellen (als Gabeln mit Sicherungsbolzen) nehmen, um die Torsion in der Traverse beim Kurbeln zu vermeiden, LANGSAM kurbeln und bei Aufschaukeln erst einmal warten. Bezüglich der Last wie gesagt alles gleichmäßig verteilen und fünfte Person so weit weg stellen, daß bei Schräglage sofort eine Ansage kommt.
    Oben nivellieren und Lifte so absperren, daß noch nicht einmal jemand gegen die Ausleger treten kann.

    Markus und dem Admin stimme ich natürlich zu, wobei die BGV-C1-Erläuterung wirklich schwierig ist.

    Gruß,

    der Hami

  • Reini
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    • 4. März 2005 um 10:39
    • #6
    Zitat von "Hami"

    ...finden es einige Besucher lustig, am Viereck zu wackeln...

    Da wir hier so einen Spezialisten haben, der genau dieses macht (also Traversenviereck auf Stativen), und dann noch so "Intelligent" und die "Ausleger der Stative"(weiss gerade nicht wie sie Richtig heissen) abmacht, so dass die Stative nur auf der kleinen Fläche stehn.

    Tja, diese Konstruktion ist bei einer VA (ca. 3-6 Monaten) dann mal umgekippt, weil warscheinlich jemand daran gewackelt hat. Leider, weiss ich nichts Genaueres, da ich selber nicht dort war....

    Mir hat dies in zu Denken gegeben.....

    http://www.hifi-reini.de/News.htm

  • flyingbeats
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    • 4. März 2005 um 17:09
    • #7

    Ist es so schwer, die Last einfach auf Trussstützen abzusetzen, wie man das bei jedem Messestand macht. Das ist deutlich besser als die wacklige Liftlösung. Man muss halt 3-Weg Ecken oder Boxcorner besitzen. Lifte einfach nach Montage wegnehmen und beim Abbau wieder ansetzen.

  • kater
    Beiträge
    2.304
    • 4. März 2005 um 20:40
    • #8
    Zitat von "flyingbeats"

    Ist es so schwer, die Last einfach auf Trussstützen abzusetzen, wie man das bei jedem Messestand macht. Das ist deutlich besser als die wacklige Liftlösung. Man muss halt 3-Weg Ecken oder Boxcorner besitzen. Lifte einfach nach Montage wegnehmen und beim Abbau wieder ansetzen.

    Hoch muss das Zeug ja doch irgendwie, da brauchts wieder Lifte und dann hast wieder das Problem mit Verwindung bei ungleichm. Kurbeln !?

    Was juggt mich der Benzinpreis, ich tank eh immer nur für 20 Euro :D

  • Markus Verza
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    • 4. März 2005 um 21:59
    • #9

    Alternativ sollte wer noch keine Lifte hat über die Anschaffung von 4 Towern nachdenken. Es gibt ja einige Hersteller die da auch kleinere Lösungen mit Kurbelwinde haben.

  • 2Fanatic
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    1.579
    • 5. März 2005 um 12:45
    • #10

    Ich weis ja nicht, aber so ziehmlich jeder den ich kenne bringt sein Karree mit normalen Liften wie Vmb 074 oder Work 255r hoch uns stellt sie dann auf Traverse die oben an eine 3 Wege Ecke bzw an einer Boxcorner befestigt ist

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