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Brauchen Kettenzüge BGV C1?

  • Anonymous
  • 25. November 2002 um 20:44
  • Anonymous
    Gast
    • 25. November 2002 um 20:44
    • #1

    Hallo,

    viele Hersteller für Handkettenzüge fertigen ja nicht für die Veranstaltungsbranche sonder für Handwerk, Industrie usw.
    Deshalb ist bei diesen Herstellern die BGV C1 gar nicht so das Thema.
    Benötigt ein Handkettenzug mit dem ich Traversen z.B. ins Dach fahren will zwangsweise C1 zertifizierung?
    Eine Entlastung (fahren aus der Last) ist ja ohnehin vorgeschrieben, oder?

  • Sven M
    Profi
    Beiträge
    2.530
    • 25. November 2002 um 20:59
    • #2

    Ähh...ich bin zwar absolut nicht der Rigging Freak, aber ist es nciht so das ich Motoren (Kettenzüge auch) die eine C1 Zulassung haben nicht sichern muss, und damit z.B. Verfahrbare Traversen realisieren kann?
    Was sie sein müssen ist glaube ich VBG 70 geprüft.
    Aber vielleicht nimmt mal ein Profi hierzu stellung.

    <font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: BigSound am 2002-11-25 21:00 ]</font>

    Was sagt der Raver auf der Techno-Party, wenn sein Extasy aufhört zu wirken?

    "Was ist denn das für eine sch... Mucke hier?"

  • Markus
    Beiträge
    255
    • 26. November 2002 um 14:26
    • #3

    @ BigSound: BGV-C1 ist die gleiche Vorschrift, wie die VBG 70! BGV-C1 ist nur die neuere Bezeichnung.

    Welche Bestimmungen muß nun ein Kettenzug in der VT erfüllen?
    Dies kommt ganz auf den Einsatzzweck an.

    2 Fälle sind denkbar:
    1.) Einsatz als Hebezeug.
    Der Kettenzug muß lediglich die Bedingungen der BGV D8 (Hebezeuge) erfüllen (tut jeder handelsübliche Kettenzug) und kann zum Anheben von Lasten, Traversen etc. eingesetzt werden.
    Anschließend wird die Last dann durch eine Aufhängung gemäß BGV-C1 gehalten. Streng genommen müßte der Kettenzug dann komplett entfernt werden.

    2.) Einsatz über Personen (z.B verfahrbare Traverse):
    Es können nur Züge in Verbindung mit Steuerungen eingesetzt werden, die beide die Bedingungen der BGV-C1 erfüllen.

    Eine interessante Geschichte sind neue Motoren von Verlinde, die als Hebezeug die BGV D-8 erfüllen, und im Stillstand (Motor wird mit Kette überbrückt) ein Anschlagmittel gemäß BGV-C1 darstellen.

  • Der M
    Profi
    Beiträge
    280
    • 29. November 2002 um 15:15
    • #4

    Da hab ich direkt ne Frage .was ist das für ein Motor ,ich kenn blos die Stgemakers,und die können das nicht .
    Oder meinst du den motor mit nem kettenkürzer übersichern ?
    Sag da doch mal bescheid.

    MFG

    Der M

  • Chris
    Beiträge
    30
    • 29. November 2002 um 17:56
    • #5

    Die Produktlinie von Verlinde für die Veranstaltungstechnik sind die Stagemakers, die's ja auch wahlweise als BGV C1 Version gibt.
    Generell werden BGV D 8 Züge totgehängt, wenn sich Personen darunter aufhalten sollen.
    Vorschrift: Die Hebezeuge sind zu entlasten. Das heisst aber nicht, dass BGV D 8 Züge abgehängt werden müssten wie kommst Du drauf???
    gefährliches Halbwissen...

  • Peter Jehle
    Profi
    Reaktionen
    40
    Beiträge
    307
    • 21. Dezember 2002 um 15:01
    • #6

    Generell werden BGV D 8 Züge totgehängt, wenn sich Personen darunter aufhalten sollen.
    Vorschrift: Die Hebezeuge sind zu entlasten. Das heisst aber nicht, dass BGV D 8 Züge abgehängt werden müssten wie kommst Du drauf???
    gefährliches Halbwissen...
    Lieber Chris,in der Messe München müssen bei
    Messeständen die Kettenzüge wieder nach Aufbau ausgebaut werden,da lt. Aussagen des verantwortlichen Bühnenmeisters obige Vorschriften so auszulegen sind,auch ein zweiter Saftey zusätzlich nur für den Motor-
    Zug wurde nicht akzeptiert,da auch unbelastete Motorzüge nach VGB 8 nicht über
    dem Messestand(=Publikumsbereich) hängen dürfen..Wer weiß mehr über diese Auslegung
    der VGB? mfg
    Der halbwissende Peter Jehle
    [/quote]

  • Markus Verza
    Verifiziert
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.756
    • 21. Dezember 2002 um 21:23
    • #7

    Hallo Peter,

    ja die Messegesellschaften entweder die kennen die Vorschriften garnicht (siehe Drahtseilklemmen) oder sie legen gleich noch einen drauf und verschärfen die Vorschriften.

    eine Antwort auf deine Frage findes du in der SP 25.1/2-3
    Download unter:http://www.vbg.de/publikation/index.jsp?step=10 (sp25.1 eingeben und dann suchen)
    Hier gibt es eine Skitze mit einen Motor und dem Safty. Die SP ist von der BG und ausdrücklich eine Erläuterung zur BGV C1

    viel Glück bei der Argumentation. :smile:

  • Toni
    Beiträge
    34
    • 1. Februar 2003 um 12:03
    • #8

    Moin Kollegen,


    nicht nur die Messe München sieht es so, andererseits haben auch die sich eine ganze Zeit geziert, ihr Zeug aus der Last zu nehmen, die VBG 70 ist ja nicht soooo neu...

    D8-Motor soll hängen bleiben:
    Sollte die Art, wie die Last des D8-Motors angeschlagen ist (Kette, Gelenke, Wellen des Motors etc.) der C1 entsprechen (es muss also nicht der ganze Motor der C1 entsprechen), so darf er wohl über Publikum hängen bleiben (entlastet, versteht sich).

    Wenn man sich die C1 aber mal in allen Feinheiten beguckt, so entspricht kaum ein mobiler Punktzug ALLEN Anforderungen - hier wird "geduldet", das viele Motoren inkl. ihrer Steuerung z.B. in ihrer Wiegeeinheit (z.B. Schllaffkettenabschaltung / Unterlast) nur ähnlich den Anforderungen arbeiten...
    Ein D8-Motor erfüllt selten die Vorschriften der C1 hinsichtlich der Dimensionierung seiner Bestandteile, müsste also tatsächlich streng genommen abgehängt werden (was z.B. wenn der Motor wegen seines eigenen Gewichts "von der Kette rutscht"... - ok, passiert nicht, aber wir reden ja hiert über die Theorie). Ihr könnt alternativ allerdings auch den Motor selber safen (nicht an seiner eigenen Kette, die netspricht i.d.R. nicht der C1).

    Wie sieht aber die Praxis aus? Sollte jemand wirklich alles tothängen, was nicht C1 heißt, so ist er bundesweit sicherlich weit vorne dabei, denn in der Regel werden oft die D8-Motoren ja nur übersafed, was schon sicher gedacht ist, den Vorschriften allerdings keineswegs entspricht...


    Frohet Schaffen

    Ju, Berlin

    Checkt auch mal
    http://www.event-forum-berlin.de

  • Markus Verza
    Verifiziert
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.756
    • 2. Februar 2003 um 00:58
    • #9

    Lieber Kollege,

    viele schöne Theorien über die VBG C1. Aber an dieser Stelle gibt es KEINEN Diskusionsbedarf. Bitte in die oben von mir zitierte Vorschrift schauen. Da ist steht eindeutig Zitat "Tragmittel / Zug nach BGV D 8 zur Montage, völlig entlastet in Anschlagmittel / Stahlseil" als Bildunterschrift. Natürlich können Messegesellschaften im Rahmen der Kontraktionsfreiheit die Regeln verschärfen, aber BGV C1 ist das dann nicht mehr.

  • Toni
    Beiträge
    34
    • 2. Februar 2003 um 12:03
    • #10

    Moin Markus,

    zunächst habe ich mich über Deinen Beitrag ein bißchen geärgert, musste dann aber festestellen:
    Ich habe leider keine Ahnung, was Du mir damit sagen möchtest, bitte noch einmal (für mich etwas einfacher)...

    Die Vorschriften allerdings sind mir gut bekannt, aber wie oft hast Du schon geprüft, welches Bauteil in Deinem D8 Motor doch der C1 entspricht, in der Hoffnung, den Motor entsprechend abzufangen und bei der VA im Rigg zu lassen - und zwar aus reinem Interesse und nicht, um einem Prüfer die Show zu stehlen ??

    Aber eines dürfte Dir aufgefallen sein:
    Diskussionsbedarf gibt es immer, dumme Fragen nie und zum Diskutieren findet sich immer jemand. Solltest Du nicht diskutieren wollen, so ist das Deine Wahl, allerdings bist Du nicht derjenige, der den Bedarf festlegt - hier vielleicht mal einen Blick in Brehms Tierleben oder ein gutes VWL-Buch, Kapitel Regulationsmechanismen des freien Marktes...

    Ein erheiterter Gruß aus Berlin
    Ju

    Noch eine Ergänzung, um dem Forum eine fachfremde Diskussion zu ersparen: Du kannst mich direkt anmeckern unter kontakt@event-forum-berlin.de

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