Hallo Kollegen/Innen,
müssen Instrumentalverstärker usw. (Backline) nach BGV-A2 geprüft werden?
BGV-A2 für Backline?
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Hallo rlp,
Die BGV A3 §5 änderung seit dem 01.01.2005 (sic!) (DIN VDE0702-1)
Diese Norm gilt für die Wiederholungsprüfungen zur Festellung der Sicherheit an elektrischen Geräten, die über Steckvorrichtungen vom Netz getrennt werden können. Eine Wiederholungsprüfung ist eine Prüfung in bestimmten Zeitabständen, die dem Nachweis(!) dient, dass der Schutz gegen direktes und bei indirektem Berühren wirksam ist. Dazu gehören:- Geräte zum Messen, Steuern und Prüfen
- Kleintransformatoren
- Gebrauchs und Arbeitsgeräte
- Geräte der Informationstechnik
- Geräte der Unterhaltungselektronik
- Leitungsroller, Verlängerungen
Also Kaffeemaschinen, Microwellen, Toaster, Leuchten, Gitarrenamps, Hiltibohrer, Kreissäge und viele weitere.
In diesem Sinne frohes E-Checking -
... das mit der Änderung weiß ich und den Inhalt kenn' ich auch. Es geht um die rechtliche Bewertung der Situation. Wer hat - wenn etwas passiert - den "schwarzen Peter". Der Bassist (nur ein Beispiel - ruhig bleiben), dessen Amp nicht geprüft ist oder ich, wenn ich meine PA mit dem DI-Ausgangs des Amps verbinde?
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Hallo rlp
da es von Dir wohl kaum verlangt werden kann vor einer VA eine 0702-1 Prüfung an jedem Backlinegerät durchzuführen das da so auf Deine Bühne geschoben wird... wird die Verantwortung beim Besitzer des betrefflichen Gerätes liegen. Der muss wenn er gewerblich tätig ist auch BGV A3 und VDE 0702-1 Nachweisen können. Wenn es ein Privatklampfer ist kann Ihn bisher niemand zum E-Check zwingen.
PS.: Aus Titel und Text ging nicht hervor, das Du die Vorschriften kennst daher habe ich rasch aufgelistet.Mit freundlichen Grüssen
Sebastian -
es stellt sich die frage ob der meister vor ort nicht den nachweis verlangen muß, da er für alles was auf der bühne so passiert den kopf hinhalten muß. ich bin mir sicher das er den nachweis hätte verlangen müssen, weil ...

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... genau das ist der Punkt. Ergo müsste ich 99% der im Einsatz befindlichen Backline von der Bühne weisen ... Hat jemand Erfahrungen mir sehr eifrigen Ordnungsämtern/TÜVlern oder so? Angeblich soll es Fälle gegeben haben wo wegen einer Billig-Dreifachsteckdose eines Gitarristen Bühnen gesperrt worden sind.
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Wer hat den schwarzen Peter :oops:
Jeder ist für sein eigenes Material in vollem Umfang haftbar.Wenn du im Auftrag des Veranstalters die technische Aufsicht übernimst,haftest du für alles.Du hast das absolute Recht jede Steckdose,Traverse oder Instrument von der Bühne zu schmeissen.Du hast die SORGFALTSPFLICHT alles zu kontrollieren. ERKENNBAR beschädigtes Material oder unzulässiges Material muss weg.Die Tätigkeit aller Personen unterliegt deiner Kontrolle,wer Unfallverhütungsvorschriften missachtet fliegt von der Bühne.Du kannst z.B.verlangen das der Elektriker (der den Strom gelegt hat ) in deiner Anwesenheit die vorgeschriebenen Messungen macht oder ein schriftliches Protokoll abliefert. Bei kritischen Geräten,die gefährlich sein könnten, kannst du einen Nachweis verlangen oder eine besondere Schutzmassnahme (Trenntrafo; Einzel-FI 10mA )einbauen.
DU entscheidest oder du legst den Job nieder.