na hey...
ZitatWenn Du weniger als 17500 Euro Umsatz (also Einnahmen) machst, dann bist Du Kleinunternehmer. Dann schreibst Du auf die Rechnung keine Umsatzsteuer, führst auch keine Umsatzsteuer ans Finanzamt ab.
Es wurde schon erwaehnt, aber sicherheitshalber nochmal: umsatzsteuerbefreit wird man durch eine Genehmigung des Finanzamtes - ist relativ unproblematisch und formlos moeglich, wenn die genannten Kriterien vorliegen. Ansonsten ist man erstmal auf jeden USt-pflichtig (war zumindestens bei mir damals so).
ZitatÄrgerlich für den Kunden ist, dass er die Umsatzsteuer (die ich ja als Kleinunternehmer im Einkauf selbst zahle) nicht absetzen kann
Wieso ist das aergerlich? Schliesslich berechnest du ihm ja nicht noch die Umsatzsteuer, sondern nur die Nettowerte. Damit wird die Rechnung doch niedriger und er hat absolut keinen Nachteil davon. Oder hab ich jetzt was falsch verstanden?
Ansonsten muss ich sagen, dass ich den Hintergrund des Fragenstellers auch noch nicht so ganz verstanden habe
Bester Tip wurde schon genannt: wirklich mal einen Fachmann aufsuchen und Infos besorgen (Internet z.B.).
Greetz, Martin