Wer weiß wie das mit dem Lärmschutz in Diskotheken vor sich geht?
Welche Gesetze gelten da und wer kann im Raum Berlin/ Brandenburg
solche Speziallimiter einbauen und einstellen ?
Oder gehen da doch die "normalen" aus dem Rack ?
Gruß Manne
Wer weiß wie das mit dem Lärmschutz in Diskotheken vor sich geht?
Welche Gesetze gelten da und wer kann im Raum Berlin/ Brandenburg
solche Speziallimiter einbauen und einstellen ?
Oder gehen da doch die "normalen" aus dem Rack ?
Gruß Manne
Limiter zum Schutz von Anwohnern etc. müssen fest einstell- und verplombbar (!) sein, so dass sie vom Betreiber nicht mehr manipuliert werden können. Sie werden dann (vom Ordnungsamt? TÜV? irgend so was) eingestellt und verplombt.
Adam
<font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: Adam Selene am 2002-12-04 20:34 ]</font>
Hallo,
wir verbauen ein System bei dem nicht nur ein Limiter eingestellt werden kann, sondern die Lautstärke über ein Mikro gemessen & geregelt wird. Ein angeschlossener Nadeldrucker dokumentiert Maximal- und Durchschnittspegel. Sehr amtlich, wurde bisher immer anerkannt. Zuständig sind überigens die Ordnungsämter, mit denen man sich vorher absprechen sollte.