Hallo zusammen,
bei uns in der Gegend ist es mittlerweile fast zur Routine geworden bei Lowcost Veranstaltungen LKW-Wechselbrücken als Bühne zu benutzen. Bei kleineren VA mit DJ wird eine Wechselbrücke benutzt, bei größeren VA mit Band werden zwei Stück hintereinander gestellt. Da die hiesigen Speditionen bei solchen Aktionen stets mitspielen, steht also immer eine kostenlose Bühne zur Verfügung und sämtliche lokalen Veranstaltungstechnik Firmen (nicht nur wir) bleiben mit ihren Angeboten für eine richtige Bühne aus Groundsupport und Bütec auf dem trockenen Sitzen.
Gedanken ob dies überhaupt rechtens ist hat sich allerdings noch keiner gemacht. Nun meine Frage: gibt es irgendwelche gesetzlichen Auflagen die den Einsatz einer Wechselbrücke untersagen, wenn ja bitte Quelle angeben, oder andersrum: welchen Anforderungen müsste eine Wechselbrücke gerecht werden um als Bühne genutzt zu werden.
Ich bin sicher, dass dieses Vorgehen mit den Wechselbrücken auch anderswo so praktiziert wird, wie, bzw. geht ihr überhaupt dagegen vor?
Gruß Mücke