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LKW Wechselbrücke(n) als Bühne benutzen?

  • Mücke
  • 16. Mai 2005 um 17:30
  • Mücke
    Beiträge
    85
    • 16. Mai 2005 um 17:30
    • #1

    Hallo zusammen,

    bei uns in der Gegend ist es mittlerweile fast zur Routine geworden bei Lowcost Veranstaltungen LKW-Wechselbrücken als Bühne zu benutzen. Bei kleineren VA mit DJ wird eine Wechselbrücke benutzt, bei größeren VA mit Band werden zwei Stück hintereinander gestellt. Da die hiesigen Speditionen bei solchen Aktionen stets mitspielen, steht also immer eine kostenlose Bühne zur Verfügung und sämtliche lokalen Veranstaltungstechnik Firmen (nicht nur wir) bleiben mit ihren Angeboten für eine richtige Bühne aus Groundsupport und Bütec auf dem trockenen Sitzen.
    Gedanken ob dies überhaupt rechtens ist hat sich allerdings noch keiner gemacht. Nun meine Frage: gibt es irgendwelche gesetzlichen Auflagen die den Einsatz einer Wechselbrücke untersagen, wenn ja bitte Quelle angeben, oder andersrum: welchen Anforderungen müsste eine Wechselbrücke gerecht werden um als Bühne genutzt zu werden.

    Ich bin sicher, dass dieses Vorgehen mit den Wechselbrücken auch anderswo so praktiziert wird, wie, bzw. geht ihr überhaupt dagegen vor?

    Gruß Mücke

    Backline dry-hiren? Red Bull verleiht Flügel...

  • timotimo
    Profi
    Beiträge
    2.252
    • 16. Mai 2005 um 17:41
    • #2

    Gute Frage. Gibt, glaube ich, nichts, was dagegen spricht. Die DIN für Bühnenaufbauten (15920), aber die erfüllt wohl eine Wechselbrücke auch.

  • Dark
    Beiträge
    240
    • 17. Mai 2005 um 11:11
    • #3

    Man könnte höchstens mit der Geländergeschichte argumentieren denn für einen Dj ist es szenisch nicht zwingend notwendig auf ein Geländer zu verzichten-aber das fehlt halt bei den meisten Low Budget Geschichten ja auch....

  • ljkiki
    Gast
    • 17. Mai 2005 um 11:53
    • #4

    Jo kenn ich. Gibt bei uns ein Straßenfest, da spielen recht viele Bands, da steht die ganze Stadt dann voll mit LKW - Anhängern. Freu mich da dann immer als Lichtel, jedes Festzelt macht mehr Spaß und wenn es noch so nieder ist...

    Ob erlaubt oder nicht, keine Ahnung. Bei den Anhängern mir noch nie gedanken gemacht. Auf 2 Achsen und 4 Reifen mit Bremse und Keilen stehen die Dinger ja recht sicher. Aber bei ner Wechselbrücke hätt ich da jetzt rein subjektiv bisle Bedenken, ob die 4 "kleinen" Stützen drunter für die, dynamischen, Lasten ausgelegt sind. Je nach Band bleiben die ja nicht so ruhig stehen wie ne Euro-Palette das tut.

    Alex

  • manuela
    Beiträge
    9.103
    • 17. Mai 2005 um 11:56
    • #5

    Sattelauflieger dürfen idR mit 25 Tonnen beladen werden. Wenig ist das nicht grade.

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • Reini
    Beiträge
    3.225
    • 17. Mai 2005 um 15:42
    • #6
    Zitat von "LJKiki"

    Ob erlaubt oder nicht, keine Ahnung. Bei den Anhängern mir noch nie gedanken gemacht. Auf 2 Achsen und 4 Reifen mit Bremse und Keilen stehen die Dinger ja recht sicher. Aber bei ner Wechselbrücke hätt ich da jetzt rein subjektiv bisle Bedenken, ob die 4 "kleinen" Stützen drunter für die, dynamischen, Lasten ausgelegt sind. Je nach Band bleiben die ja nicht so ruhig stehen wie ne Euro-Palette das tut.


    :?:
    Ausser bei uralt - Anhängern ist es so, dass beim abkuppeln auch gleichzeitig die Druckluftschläuche mit abgehängt werden. In diesem Augenblick (wenn der Druck weg ist) machen die Bremsen zu, und das Teil steht. Keile werden zusätzlich unterlegt. Aber hat das Fahrgestell der Wechselbrücke überhapt ein ebene Fläche, meines Wissens nicht.
    Die Wechselbrücke, steht auch auf den 4 "Beinchen" absolut für ne Band ausreichend. Umfallen tut se nicht.

    Zitat

    Sattelauflieger dürfen idR mit 25 Tonnen beladen werden. Wenig ist das nicht grade.


    :?: ist abhängig von Eigengewicht und dem zulässigen Gesamtgewicht des LKW's. :D (konnt ich mir nicht verkneifen)

    bei welcher Band ist vorne ein Geländer?

    http://www.hifi-reini.de/News.htm

  • thoma_mg
    Beiträge
    15
    • 17. Mai 2005 um 18:31
    • #7

    Ich kenne das Problem auch bei uns.

    Ich stelle mir dann immer die Frage was sagt die Versicherung wenn ein Windstoss kommt und das gesamte Planengestell des Anhängers abgedeckt hat weil dieser bestimmt nicht bis Windstärke 7 mit aufgeklappter Plane Benutzt werden darf.

    Bis dann

    Thomas

  • Clyde
    Reaktionen
    5
    Beiträge
    2.962
    Marktplatz Einträge
    2
    • 17. Mai 2005 um 18:56
    • #8

    Perfekt, das mir diese Thema hier begegnet... brauch ich keinen Thread aufmachen.

    Ich habe nämlich bald diese Problem, das ich auf einer Wechselbrücke meine Anlage aufbauen soll.
    Ich bin mir da aber niich soo sicher, ob das wirklich sicher ist.
    Und nur, weil das andere machen oder jeder macht, muss es nicht richtig sein...

    Evtl. wäre auch der Admin hilfreich, er kennt sich ja normalerweise mit Bühnen und Trussing usw. aus...

    Ich habe da schon arge bedenken, was die Stabilität angeht...

  • GETEC
    Profi
    Beiträge
    695
    • 17. Mai 2005 um 19:10
    • #9

    weil dieser nicht bis windstärke 7..........

    ich hab mir gerade überlegt welcher aufliegerhersteller in die betriebsanleitung reinschreibt: bitte nicht schneller als 50km/h fahren, ihre plane hält keine windstärke 7 ????????

    übrigens kann ich einen wap wechselcontainer auch voll auf den stützen stehen lassen und das können bis zu 17 tonnen sein, alleine aus der überlegung heraus geht sich auch die dynamische last von 10 bandmitgliedern wohl aus.

    was die zulassung betrifft, ich denk mal, solche bühnen stehen um einiges besser und länger als es so manche zugelassene bühne tut, ich finde auch die idee nicht gut, nur um seinen umsatz zu steigern, dem veranstalter per gesetz klarzumachen, dass solche pritschen oder was auch immer nicht ok sind.

    btw, wir nutzen selbst die leeren sattelauflieger gerne als backstageraum, wäre dann ja auch nicht erlaubt...

    der einzige punkt der mir auf die schnelle einfällt ist, dass es sein kann das nicht alle lkw planen b1 sind, und das wäre doch ein sehr grober verstoss gegen die sicherheitsvorschriften, der sich mitunter auch katastrophal auswirken kann und der wirklich bedacht werden sollte!

    ansonsten denke ich sind derartige auflieger und container nciht wirklich eine konkurrenz für ernstgemeinten bühnenbau, denn kaum jemand der so etwas verwendet hat das budget für eine ordentlich gebaute bühne, dann wird eher gar nichts veranstaltet, als professionell und teuer arbeiten zu müssen.

    lg getec

  • timotimo
    Profi
    Beiträge
    2.252
    • 17. Mai 2005 um 19:40
    • #10

    Stimme GETEC voll zu.

    Noch eine Überlegung: vielleicht sollte man Bühne und Überdachung mal getrennt betrachten. Hatte schon Tiefladeranhänger als Bühne hingestellt bekommen. Diese eignen sich durchaus als Bühne. Ein Dach (gerade wenn man Licht machen will) sollte dann aber vom Zeltbauer/Traversendach sein.

    Aber wenn da nur ein LKW mit offener Seitenplane steht, habe ich Bedenken. B1 ist eines. Das 2. Bedenken ist, die Ladebordwand, die i.d.R. die Bühnenfläche vergrößert. Das ist sicher nicht zulässig/zum Betreten geeignet. Und dann habe ich ein Problem mit der (oft vorhandenen) Mittelstebe. Und für "normalen" Bühnenaufbau (Schlagzeug hinter Sänger) ist´s nicht tief genug.

  • Mücke
    Beiträge
    85
    • 17. Mai 2005 um 19:47
    • #11

    Letzendlich geht es nicht nur um den Umsatz der einem durch ein nicht aufgestelltes Ground Support durch die Lappen geht, sondern auch um die Haftungsfrage wenn es darum geht eine solche von fremder Hand vorgesetzte Bühne mit Technik zu bestücken.

    Flugpunkte gibt es in einem solchen Konstrukt ja eigentlich nicht.
    Im Fall der Wechselbrücke hat man über sich ja noch ein paar Stangen auf der die Dachplanen aufliegen, aber ob man die mit Licht / Lautsprechertops belasten sollte?
    Na gut, dann stellt man sein Material eben auf Stative und sichert dies lediglich an diesen Stangen, was macht man aber im Fall eines LKW Anhängers mit Blechdach, also ohne Stangen - nicht sichern?
    Na dann stellt man sein Material eben mit Stativen auf den Boden, aber will man das wirklich ungesichert ins Publikum stellen ?
    Dass es bei solchen Veranstaltungen keine Stage Barriers gibt, dürfte wohl bekannt sein - dann macht man um die Anlage eben Bauzaun drumherum, aber wenn keiner da ist , weil man selbst erst an der VA sieht, dass dort keine richtige Bühne steht?

    Was tun - gar nichts aufbauen und am nächsten Montag in der Zeitung lesen, dass es mit der Technikfirma XY Probleme gab und deswegen die VA erst später oder sogar gar nicht stattfinden konnte?
    Oder trotzdem bekannter Probleme aufbauen und dann vor allen Dingen WAS machen um aus der Haftung raus zu sein?
    Oder nochmal anders wer haftet den überhaupt, wenn etwas passieren würde?

    Gruß Mücke

    Backline dry-hiren? Red Bull verleiht Flügel...

  • GETEC
    Profi
    Beiträge
    695
    • 17. Mai 2005 um 20:03
    • #12

    also das haftungsargument zählt nicht wirklich, wenns eine zeltbühne wäre gibts oft auch keine flugpunkte etc?

    wenn du mit solchen umständen erst beim aufbau konfrontiert wirst, dann solltest du doch beginnen, besseres projektmanagement zu betreiben. ich denk mal auch wenn dort eine gebaute trussbühne steht die nicht in ordnung ist oder deren erbauer dir keine flugpunkte freigibt (wir hatten letztens ein stadtfest mit 12*10 bühne da durfte man auf die fronttruss nur 200kg hängen, und selbst das ershcien mir als gewagt) sollte man das im voraus erkunden und mit veranstalter abklären.

    wir haben die probleme mit licht / Ton stellen bei fast jedem industriejob, man darfs nicht sehen, man darf nicht stoplern, gitter oder absperrungen sind undenkbar, also projektleiter mit digicam und hiltidistometer hin, alles vermessen, und DANN ordentlich planen....

    und wir machen genauso auch kleine jobs, wenn sich das mit vorausklärung nicht ausgeht, oder dem veranstalter zu teuer ist, dann
    soll er bitte mit anderer verleihfirma arbeiten, tun die meisten dann aber doch nicht, wenn man sinnvoll argumentiert wie man gemeinsam eine gute und zulässige lösung ausarbeiten kann...

    gut bewärt hat sich übrigens ein truss U vor dem anhänger mit auslegern nach vorne und nach hinten gesichert und zusätzlich am anhänger befestigt. ist zulässig, steht kaum ins publikum und du hast sinnvolle flugmöglichkeiten.

    getec

  • thoma_mg
    Beiträge
    15
    • 17. Mai 2005 um 21:49
    • #13

    Also die Windstärke 7 bezog sich eigentlich auf eine geöfnete Plane wo sich eventuell der Wind reinsetzt und diese dann wirkt wie ein Fallschirm.
    Wir sagen unseren Kunden nicht umsonst das Sie unsere Zelte abends und bei viel Wind Bitte schließen sollen ausserdem sind die Stirnwände solcher LKW`s meistens aus robusten Alu oder Holz Wänden und Rückwärts wird er wohl nicht schneller als 50 km/h sein.

    Bis dann

    Thomas

  • Copic
    Beiträge
    223
    • 18. Mai 2005 um 00:53
    • #14

    Zu dem Punkt von Getec bezüglich B1 von LKW planen.

    Ich bezweifle das LKW Planen B1 sind. Ein paar Jugendliche hier aus der gegend haben nach einem discobesuch in der nähe der disco (Industriegebiet) einen abgestellten LKW anhänger gefunden und haben irgendwie drann rumgezündelt, jedenfalls brannte die ganze plane ab, was einen schaden von 6000€ verursachte dem anhänger passierte nichts.
    Also bezweifle ich das alle Planen B1 sind.

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