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GEMA, wichtige Frage

  • manuela
  • 28. Mai 2005 um 08:34
  • aleister
    Beiträge
    1.657
    • 30. Mai 2005 um 02:55
    • #21

    wie es so oft bei abrechnungssystemen ist: für die einen ist´s gut, für die anderen schlecht. qm² lassen sich halt besser nachhalten als paxe(oder eben umsatz) ich bin auch kein fan der gema, aber sonst kämen die musiker garnicht an ihr geld-ist nun mal leider so. :cry:

  • mringhoff
    Profi
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    5.262
    • 30. Mai 2005 um 10:37
    • #22
    Zitat von "jojo5"

    Hi,

    mit welchem recht operriert die GEMA eigentlich? Ist das ne staatliche Instiution? Wohl kaum. Wie kann es da sein, dass man zahlen muss für das was man garnicht kaufen möchte und auch nicht "klaut"?

    Naja, so ganz ungerecht ist die GEMA auch wieder nicht. Die Grundlage ist einfach das Urheberrecht. Wenn Du ein Künstler / Komponist bist, dann möchtest Du ja auch was für Dein Werk bekommen, schliesslich wird es öffentlich aufgeführt, ob im Radio oder auf Veranstaltungen. Als Veranstalter verdienst Du ja auch schliesslich was daran, indem daß Du den Gästen Musik des Künstlers vorspielen lässt. Es geht ja nicht ums Kaufen, sondern ums benutzen. Damit aber nicht jeder Veranstalter lauter Listen führen muss, welches Lied er nun öffentlich aufgeführt hat (was sicher gerechter wäre), gibts halt Pauschalabrechnungen. Diese richten sich einfach nach Eintritt und Raumgröße. Soll ja nur eine Erleichterung sein. Radiostationen müssen das ganze Lied für Lied aufschreiben.

    Das Urheberrecht wird leider nicht von allen Leuten ernstgenommen. Wenn Du eine Veranstaltung technisch ausstattest, ist es eine Dienstleistung und Du bekommst etwas dafür, wenn ein Künstler etwas anfertigt, entwirft, designt etc. soll er ja auch nicht leer ausgehen, wenn andere etwas davon haben. Und "Künstler" ist ein weitreichender Begriff, das sind nicht nur Maler und Songschreiber, sondern auch Grafiker, Internetdesigner, Fotografen... Und wie leicht kopiert der ein oder ander mal ein Foto, eine Skizze oder einen Stadtplan aus dem Internet und stellt es auf seine eigene Homepage. All das fällt aber in das Thema Urheberrecht, und da ist die GEMA nur ein kleines Rad im System.

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  • jojo5
    Beiträge
    113
    • 30. Mai 2005 um 10:57
    • #23

    Hi,

    das die Gema eine gewisse berechtigung dafür hat ist mir ja schon klar.

    Nur in dem Fall in dem es hier konkret ging, finde ich das schon ein bisschen dreist.

  • mringhoff
    Profi
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    Beiträge
    5.262
    • 30. Mai 2005 um 11:23
    • #24

    39,- EUR im Monat für ein 200qm großes Lokal ist doch nicht besonderst halsabschneiderisch. Das sind rund 1,30 EUR pro Tag.

    Das Problem ist doch wohl eher, daß es dem Gastwirt finanziell nicht besondest gut geht, aber da kann doch die Gema nichts dafür. Bei zig Tausend EUR Ausgaben für Strom, Pacht, Löhne u.a. die bei einem solchen Betrieb anfallen, gibts wohl sinnvollere Überlegungen, was man gegen fehlende Einnahmen oder überhöhte Ausgaben machen kann, als die Musik abzuschalten. Aber das bleibt ja jedem Gastronom selbst überlassen.

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  • udnevent
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    1
    Beiträge
    91
    • 31. Mai 2005 um 10:54
    • #25
    Zitat von "jojo5"

    Hi,
    mit welchem recht operriert die GEMA eigentlich? Ist das ne staatliche Instiution? Wohl kaum. Wie kann es da sein, dass man zahlen muss für das was man garnicht kaufen möchte und auch nicht "klaut"?


    Grundlage des Agierens der Gema ist das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz vom 09.09.1965. Näheres zur Gema, was sie warum und wie tut, solltest Du auf dieser Seite finden.

    Gruß, Uli

  • noizefloor
    Beiträge
    122
    • 1. Juni 2005 um 13:30
    • #26

    1. Die Gema ist nicht staatlich sonder ein Verein, dem vom Staat die Rechte zur Eintreibung von Gebühren für Musik übertragen wurde (siehe Thread über mir :roll: )

    2. Die Gema sichert keine Musikrechte, noch kümmert sie sich darum, ob jemand diese "klaut". Sie treibt nur die Gebühren ein, und verteilt sie weiter. Daher muß man ALLES anmelden und bezahlen. Dabei ist es egal, ob die Musik Gebührenpflichtig ist, oder nicht. Sogar seine eigene Musik muß man anmelden. Dannach kann man dann klären, ob man sein Geld wieder zurück bekommt. Das geht aber nur, wenn man SELBER beweisen kann, das wirklich KEINE aber wirklich gar KEINE gebührenpflichtige Musik gespielt wurde (bei Live Musik noch möglich....bei Konserve eigentlich nicht....wie auch?). Wenn man etwas nicht bei der GEMA angemeldet hat, hat man damit eigentlich schon komplett verloren. Die GEMA hat in diesem Bereich nämlich die absolute Macht. Sie entscheidet, ob sie die Gebühren zurück zahlt, oder nicht. Das ist laut Beschluß (siehe wieder oben) auch so rechtsgültig. Man bedenke dabei immer, dass die Strafen für versäumte Anmeldungen das doppelte von den eigentlichen Gebühren seien darf (und davon macht die GEMA auch gerne Gebrauch).

    Also....lieber keine Diskussionen mit der GEMA....glaubt mir...ich hab schon böse Erfahrungen mit denen gemacht.

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