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Computer werden gebührenpflichtig.

  • manuela
  • 27. Juni 2005 um 17:34
  • HaPe
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    1.099
    • 26. Juni 2007 um 15:25
    • #61

    "Daneben gibt es die Pflicht, der zuständigen Landesrundfunkanstalt auf Nachfrage Auskunft über diejenigen Tatsachen zu geben, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht betreffen. Von dieser Pflicht erfasst sind sowohl Rundfunkteilnehmer als auch Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach § 3 Abs. 1 und 2 angezeigt haben. Die Auskunft kann auch von Personen verlangt werden, die mit den zuvor genannten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben.".

    Sind denn nicht "tatsächliche Anhaltspunkte" gegeben, wenn man nur einmal vor 6 Jahren antwortete "ich habe keine Rundfunkgeräte" und später dann nie wieder antwortete?

  • Tonguru
    Verifiziert
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    125
    • 26. Juni 2007 um 15:28
    • #62

    Nicht einschüchtern lassen!

    Dieses Verwaltungszwangverfahren wurde m.W. noch nie eingeleitet, rechnet sich für die auch gar nicht.

    Hier lesen bildet ungemein:
    akademie.de

    Anmerkung: 1.000 Euro Bußgeld?

    Auf dieser Infoseite fällt zunächst links ein großes schwarzes Gebilde ins Auge. Dessen inverse Weißschrift will mit einer falschen Behauptung potenzielle Schwarzseher verscheuchen. Sie lautet:

    "Wer nach dem Abmelden weiterhin Rundfunkgeräte zum Empfang bereit hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 1.000 Euro geahndet wird."

    Nun besteht nach Art. 4, § 9 RGebStV zwar rein theoretisch die Möglichkeit einer Geldbuße. Die Chance, dass ein solches Bußgeld tatsächlich verhängt wird, sind aber kaum größer als die, von einem Meteoriten getroffen zu werden. In den letzten Jahrzehnten wurde jedenfalls kein einziger Fall der Verhängung eines solchen Bußgeldes wegen nicht bezahlter Rundfunkgebühren öffentlich bekannt: Diese Ordnungswidrigkeiten werden in der Praxis eben gerade nicht mit Bußgeld geahndet!

    Das Bußgeldverfahren ist kompliziert und darf weder von der GEZ noch von den Rundfunkanstalten, sondern nur von bestimmten Landesbehörden verhängt werden. Dazu muss die jeweilige Rundfunkanstalt die zu verhängende Geldbuße beantragen, der belastete Bürger kann dagegen Widerspruch einlegen und bei Abweisung seines Widerspruchs Klage beim Verwaltungsgericht erheben usw. Kurz und gut: Der gesamte Verwaltungsaufwand für das Eintreiben eines Bußgelds lohnt sich offenbar nicht - es passiert in dieser Hinsicht rein gar nichts.

    Entgegen der Formulierung der GEZ stellen die angeblichen 1.000 Euro Bußgeld übrigens auch keineswegs eine Art "Festbetrag", sondern nur den theoretisch möglichen Höchstbetrag dar. Eine an der Wahrheit orientierte Version des oben zitierten Satzes müsste eher so lauten:

    "Wer nach dem Abmelden weiterhin Rundfunkgeräte zum Empfang bereit hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, für die theoretisch maximal 1.000 Euro Bußgeld verhängt werden könnten. Trotz jährlich massenhaft festgesteller Ordnungswidrigkeiten hat jedoch noch kein Mensch ein solches Bußgeld bezahlen müssen, der ordnungswidrig Rundfunkgeräte unangemeldet zum Empfang bereit gehalten hat."

    Mit dieser Erläuterung wollen wir keineswegs zum Schwarzsehen motivieren. Hier finden wir aber das erste Beispiel dafür, dass beim derzeitigen System des Gebühreneinzugs, auch und besonders bei der Abmeldeprozedur, getrickst wird, was das Zeug hält.


    Gesonderte Hör- und Sehstellen sind der absolute Witz, das gibt es tatsächlich. Gemeint ist jeder externe, an ein Radiogerät angeschlossene Lautsprecher, in einem anderen Raum als das eigentliche Empfangsteil.

    Die Website der GEZ meint hierzu:

    Wir haben in unserem Unternehmen eine Rundfunkempfangsanlage. Daran sind mehrere Monitore / Lautsprecher angeschlossen. Wie viele Rundfunkgeräte müssen von uns angemeldet werden?

    Es besteht Gebührenpflicht für die Rundfunkempfangsanlage und zusätzlich für die an Radios und Fernsehgeräte angeschlossenen Lautsprecher und Monitore, wenn sie als gesonderte Hör- oder Sehstelle betrieben werden.

    Selbstständige Bedeutung haben Lautsprecher, die in verschiedenen Räumen installiert sind - z. B. im Falle von mehreren Kantinenräumen -, da die Reichweite der Lautsprecher auf die einzelnen Räume beschränkt ist. In einem Raum können jedoch auch mehrere Lautsprecher eine selbständige Bedeutung haben, wenn z.B. nur dadurch eine angemessene Beschallung des gesamten Raumes erreicht werden kann. In diesen Fällen ist jeder Lautsprecher einzeln gebührenpflichtig.

    Allerdings gelten mehrere Lautsprecher nur dann als ein einziges Rundfunkgerät, wenn sie zur Verbesserung oder Verstärkung des Empfangs einander zugeordnet sind und damit eine einheitliche Hörstelle bilden (z. B. Stereoanlage).

    Also mußt du nicht für jeden PA-Lautsprecher im Lager zahlen, wenn überhaupt erst dann, wenn du damit auf einer Veranstaltung an mehreren Stellen Radioprogramm überträgst - und dann ist es Sache des Veranstalters, die entspr. Genehmigung einzuholen.

    Und was die GEZ natürlich in ihren Schreiben gerne verschweigt:

    Nur wer ein Rundfunkgerät besitzt, ist auch zur Auskunft verpflichtet!
    Den Link hat mringhoff gerade schon gepostet und mir das Suchen erspart :wink:

  • Tonguru
    Verifiziert
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    125
    • 24. August 2007 um 11:50
    • #63

    Zum Thema Pressefreiheit in Deutschland in Bezug auf den von mir oben geposteten Link zur Website der Akademie.de:

    http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,501730,00.html

  • audigy
    Beiträge
    802
    • 24. August 2007 um 12:07
    • #64

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/94817

  • manuela
    Beiträge
    9.103
    • 27. August 2007 um 17:26
    • #65
    Zitat von "Tonguru"

    Es besteht Gebührenpflicht für die Rundfunkempfangsanlage und zusätzlich für die an Radios und Fernsehgeräte angeschlossenen Lautsprecher und Monitore, wenn sie als gesonderte Hör- oder Sehstelle betrieben werden.

    die PA Hersteller werden sich drüber freuen, ich brauch dann mal ein Radio für die Firma, mit 2x 1200W , horngeladen :roll:
    Dafür werden dann um die zwanzig kleine Radios entsorgt ...

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • tufkaleho
    Verifiziert
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    1
    Beiträge
    1.548
    • 27. August 2007 um 19:00
    • #66

    Mal ne ganz dääämliche Frage:

    Wie schauts dann bei den Lichtpulten (Hybrid) aus ?
    Die meisten laufen mit einem PC-kompatiblen Rechner, Netzwerkanschluss ist dran nur noch das passende Betriebsystem drauf und fertig ist ein Internetfähiger Rechner.

    z.b. Hog und Chamsys laufen mit Debian Linux, man bräuchte nur noch nen Browser und los gehts.
    Bei der Maxxyz war doch mal ein Internetfähiger Browser drin oder ?

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