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Wichtig!! Zelt als Bühnendach

  • xrult
  • 7. August 2005 um 17:44
  • xrult
    Beiträge
    156
    • 7. August 2005 um 17:44
    • #1

    http://www.download2003.de/
    Mit dieser Bühne hab ich es am Wochenende zu tun.
    Der Unterbau sind Podeste auf denen ein Zelt geschraubt wird.
    Nach Aussage des Herren der die Bühne so aufbaubt ist es das erste mal das sie das Versuchen.

    Es gibt ein Baubuch für das Zelt, es wird dreisitig geschlossen.
    So nun meine Frage ist das so Zulässig?
    Nach meinen Wissenstand ist das nicht Zulässig.
    Daher Frag ich euch lieber nochmal.
    Thema: Windlast, Brandschutz...........

    Danke

    Nachtrag Wichtig!!,

    http://xsaid1.xs.funpic.de/BilderFest%201/

    Heute hat der Bühenbauer die Bühne auf Aufgebaut das Zelt drauf ist nur mit Spanngurte befestigt.
    Er weigert sich aber das Umzubaun was macht ihr in solchen Fällen?

    Einmal editiert, zuletzt von xrult (11. August 2005 um 20:56)

  • mikee mike
    Beiträge
    1.329
    • 7. August 2005 um 22:21
    • #2

    Kleiner Tipp.
    Deine Überschrift sollte glaube ich

    "Bühnendach aus Zelt" heißen nicht "Zelt aus Bühnendach"

    Oder aber

    "Zelt aLs Bühnendach"

    :lol:

  • timotimo
    Profi
    Beiträge
    2.252
    • 8. August 2005 um 14:13
    • #3
    Zitat von "XRult"


    Es gibt ein Baubuch für das Zelt, es wird dreisitig geschlossen.

    Im Baubuch steht, wie das Zelt aufgebaut, verspannt, ballastiert oder angenagelt sein muß, damit es zulässig ist. Wie will der Zeltaufbauer das Zelt auf den Bühnenposten befestigen?

  • xrult
    Beiträge
    156
    • 8. August 2005 um 19:53
    • #4

    Genau das is es er wird es Versuchen mit Schrauben zu befestigen.
    Bin im moment am Überlegen ob ich die Veranstaltung nicht durchführe so lang die Bühne nicht richtig aufgebaut ist.
    Bin leider was Bühnen angeht nicht so Aktuell daher meine Fragen.
    Meiner Meinung wird da kein Balast angebracht und bei dieser Fläche und ner
    kräftigen Böhe ist die Bühne weck.

  • montesuma
    Beiträge
    948
    • 9. August 2005 um 00:31
    • #5

    Es ist nicht erlaubt. Das Baubuch des Zeltes beschreibt mit Sicherheit eine Höhe von 5.05m. Dieses wird duch das unterlegen der Podeste verändert - also benötigt er für dieses neue Konstrukt ein neues Baubuch.


    Sollte er mit der Gesamthöhe unter 5m bleiben, sollte das Zelt nicht für Gäste- sondern nur für Musiker bestimmt sein, dann benötigt er kein Baubuch mehr.

    Aber auf jeden Fall benötigt er 200kG als Gewicht an jeder Ecke (die Podestplatten sind leichter) und auch Geländer seitlich und hinten - auch trotz Plane - diese gibt nach.

  • Markus Verza
    Verifiziert
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    1.756
    • 9. August 2005 um 01:54
    • #6

    Die Sache ist doch recht Einfach. Es gibt ein Baubuch, dieses beschreibt Art und Weise in der das Zelt aufgebaut werden kann. Ob das alles so Aufgebaut worden ist wie es soll muss das Bauamt beurteilen und mit einem Stempel im Baubuch bestätigen. Mach dir die Jungs doch zu nutze, wenn du nicht weist ob das ganze koscher ist.

    @ Montesuma

    Wie kommst du zu der Aussage das 200kg Ballast / Ecke nötig sind ?
    Bitte unterlass solche Pauschalen Antworten im Rigging Teil. Entweder gibt es ein Begründung oder es gilt "Dieter Nuhr"

  • xrult
    Beiträge
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    • 9. August 2005 um 07:35
    • #7

    Nach meiner Rechnung nach haben wir bei Windstärke 8 fast 1 Tonne druck auf die Rückwand daher werden woll 200kg pro Ecke zu wenig sein.
    Das mit den Bauamt werd ich mir schwer überlegen, aber das Problem ist die Bühne ist nur ne Notlösung des Veranstalters da alle anderen bei uns in der Umgebung an diesen Tag im Verleih sind. Und nachdem ich ca. 25 Veranstaltungen mit ihn im Jahr mache ist es natürlich schwerer die VA nicht durchzuführen wegen mangelhafter Bühne.
    Aber die Sicherheit hat Vorrang!

  • montesuma
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    • 9. August 2005 um 09:14
    • #8

    Sorry, meine 200kG Aussage gilt nur in Verbindung, wenn er die Bühne "nicht-Baubuch-pflichtig" machen will. Das scheinte mit meinem Spruch "Auf jeden Fall..." verallgemeinert worden zu sein. War nicht meine Absicht.

    Diese nicht Baubuch pflichtige Bühnen bekommen auch meisstens die Auflage das Dach bei einer Sturmwarnung in 5 Minuten entlastet zu haben (Plane weg oder Dach runterfahren). Deshalb die Einschränkung in der VStättV, daß es nicht für Gäste sein darf, diese bekommst Du besoffen in weniger als 5 Minuten nie von der Bühne :D

    Die pauschale von 200kG kam vom Bauamt in München, die es mir auferlegt hatte, als ich eine Bühne in der Größenordnung hinstellte.

  • xrult
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    • 9. August 2005 um 09:50
    • #9

    Also das mit den Dach in 5 Mintuen runter machen das ist auch nicht die beste Lösung meine Endstufen und Dimmer etc. freun sich mit Sicherheit wenn es dann noch anfängt zu regnen.
    Ich werd versuchen den Erbauer dazu bewegen das er die Bühne mit Wassertanks beschwert.

  • montesuma
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    • 9. August 2005 um 11:29
    • #10

    Wie gesagt, es darf dann die 5m Gesamthöhe (inkl. Podeste) nicht überschreiten und Geländer drum herum.

    Welche Aufgabe wird das Zelt haben? Bühne für Musiker?

  • xrult
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    • 9. August 2005 um 11:33
    • #11

    Ja das Zelt wird auf die Bühne geschraubt und dient als Bühnendach.
    In meine Augen eine schlechte Lösung das das Zelt für so was nicht gemacht ist.

  • xrult
    Beiträge
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    • 11. August 2005 um 21:00
    • #12

    Was macht ihr bei solchen Bühnen?

  • Markus Verza
    Verifiziert
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    1.756
    • 11. August 2005 um 21:14
    • #13

    Was willst du hören ?

    Das es so nicht geht ist wohl klar. Die Befestigungung ist ein Witz nicht mehr. Ballast ist wohl auch Fehlanzeige.

    Du kannst also nur mit dem Veranstallter der wohl dein Kunde ist reden und Ihn bitte mit dem Zeltbauer ein ernstes Wort zu reden.
    Die andere Möglichkeit ist das Bauamt, die kannst du Anrufen. Wenn du das nichtr kannst oder willst must du mal den Ort des Geschehen nennen vieleicht ist ja einer der Mitleser bereit da eine entsprechende Anzeige zu plazieren.

  • xrult
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    • 11. August 2005 um 23:44
    • #14

    Mein Problem ist ganz einfach die Bühne steht nur zur Not da die normale Bühne wo sonst durch den Veranstalter gebucht wird schon verliehn ist.
    Da ich sehr viele Sachen für den Veranstalter mache will man ihn natürlich auch nicht an Bein pinkeln.
    So eine Entscheidung ist sicher nicht leicht für viele Firmen so auch nicht für mich.

    Wer sich das ganze gerne anschaun will:

    Eichstätter Piazza
    85072 Eichstätt

    Falls die Bühne nicht an die Sicherheitsstandarts angepasst wird werd ich mich wohl oder übel auf meinen Vertag berufen müssen wo klar drin steht wie eine Bühne auszusehen hat.

  • Kracky
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    • 12. August 2005 um 11:40
    • #15

    Genau so ein Ding steht bei einer Nachbargemeinde von uns immer am Dorffest als überdachte Bühne, ist schon mehrmals reklamiert worden aber anscheinend interessiert es nicht wirklich und jedes Jahr aufs neue finden die Veranstaltungen so statt.

    Nun zu deinem Problem, ich würde auf jedenfall versuchen mich aus der Verantwortung zu nehmen, also dein Unbehangen ganz offiziel bei Veranstalter und Erbauer kund tun. Möglichst mit Zeugen oder bessern noch mit einer Erklärung von beiden das sie die Verantwortung tragen, dann mach einfach deinen Job gut, schau das du wohlmöglich nichts aber auch garnichts in oder an diesem Konstrukt hast und ich denke wie so viele male wird das ganz schon schief gehen. Somit solltest du mit einem Blauen Auge aus der Nummer raus kommen, weil nichtmachen ist tödlich bei einem guten Kunden und auf eigene Kappe niemals!

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • montesuma
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    • 12. August 2005 um 12:19
    • #16

    Ich danke nicht, daß Du ihn ans Bein pinkelst, wenn Du ihm sagst, daß es vom z.B. Bauamt nicht abgesegnet wurde.

    Ich würde lieber 200 Euro mehr investieren (geschätzt) und eine Bühne von etwas weiter weg anmieten. Du kannst es ja über Deinen Veranstalter machen lassen, damit er auch seine paar Prozente daran verdient. Es wird als Veranstalter unter kollegen bessere Preise erzielen, als wenn Du eine Bühne suchst. Dieser Preisunterschied ist dann sein Gewinn und er freut sich dann auch.

  • Kracky
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    • 12. August 2005 um 12:35
    • #17

    Ihr vergesst nur, ich denke die Zeit wird knapp und ich glaube so wie ich das sehe das Ding steht schon, es ist zu spät für was anderes so wie es aussieht.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • xrult
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    • 14. August 2005 um 20:00
    • #18

    Kurzer Nachtrag:
    Aufgrund der Mängel der Bühne und der Uneinsichtigkeit des Bühnenbauers und Veranstalters hab ich den Aufbau verweigert, in Berufungen auf meinen Vertag.
    Werde trotzdem eine Rechnung über die komplette Summe schreiben.
    Es wurde kurzfristig die Anlage des Örtlichen Jundenzentrums verwendet,
    2kw für 3000 Besucher.

  • marcoboy
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    Marktplatz Einträge
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    • 14. August 2005 um 22:42
    • #19

    tja ich glaub das war dann dein letzter Auftrag :? Diese uneinsichtigkeit der Leute erschreckend . Tja so lange nichts passiert :oops:

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