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Markieren von Absturzkanten

  • Thomas Koch
  • 25. November 2005 um 21:54
  • ADMIN
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    • 29. November 2005 um 23:55
    • #21

    Werfen wir doch erst mal einen Blick in die BGV C1:

    Zitat von "BGV C1

    Absturzsicherung
    (1) An Arbeitsplätzen, Szenenflächen, Verkehrswegen und Zugängen,
    die an Gefahrbereiche grenzen oder gegenüber angrenzenden
    Flächen höher als 1 m liegen, müssen wirksame Einrichtungen gegen
    Abstürzen von Personen vorhanden sein.
    (2) Lassen sich im Einzelfall aus zwingenden szenischen Gründen
    Einrichtungen nach Absatz 1 nicht verwenden, müssen an deren Stelle
    Einrichtungen zum Auffangen abstürzender Personen vorhanden sein.
    Ist die Verwendung dieser Auffangeinrichtungen an Szenenflächen aus
    zwingenden szenischen Gründen nicht möglich, muß die Absturzkante
    gekennzeichnet und bei allen Beleuchtungsverhältnissen deutlich
    erkennbar sein.
    (3) An Durchgängen in Schutzvorhängen und an Vorbühnenauftritten
    muß durch Warnzeichen auf die Absturzgefahr deutlich erkennbar
    und dauerhaft hingewiesen sein.

    Alles anzeigen

    Es wird also gefordert, dass gekennzeichnet wird, und dass diese Kennzeichnung bei dunkler Beleuchtung (im Extremfall: Notbeleuchtung) zu erkennen ist.

    Weiter im Text:

    Zitat von "BGV C1 § 4"

    Standsicherheit und Tragfähigkeit
    Flächen und Aufbauten müssen so bemessen und beschaffen sein sowie
    so aufgestellt, unterstützt, ausgesteift, eingehängt und verankert werden,
    daß sie die bei der vorgesehenen Verwendung anfallenden statischen
    und dynamischen Lasten aufnehmen und ableiten können. Sie
    müssen auch während des Auf- und Abbaus standsicher und, wenn sie
    betreten werden, tragfähig sein.

    Alles anzeigen

    Nun ist Werkbank nicht gleich Werkbank. Bei den Teilen, die wir früher in der Schule hatten, hätte ich keine Bedenken gehabt, da ein Dutzend Leute drauf rumhüpfen zu lassen. Es gibt aber auch andere Ausführungen...


    Zu Thema Verantwortung: Verantwortung ist grundsätzlich oben angesiedelt und wird gegebenenfalls nach unten deligiert. Wenn also etwas passiert, ist erst einmal der Schulleiter dran. Weist der nach, dass er für solche Sachen eine Lehrer beauftragt hat und dieser auch die nötige Sachkenntnis hat, dann hat dieser Lehrer ein Problem. Wenn der Schulleiter dann noch nachweisen kann, dass er den Lehrer entsprechend beaufsichtigt hat (beispielsweise stichprobenartige Kontrollen, oder Berichte anfertigen und vorlegen lassen), dann hat er Chancen, ganz aus der Haftung rauszukommen. Statt einem Lehrer kann natürlich auch ein externer Dienstleister beauftragt werden.

    An einen Schüler kann eine solche Verantwortung vermutlich gar nicht delegiert werden - und selbst, wenn es theoretisch gehen würde (ohnehin nur bei Volljährungen), kommt es in der Praxis nicht vor. Juristisch hast Du also keine Verantwortung.

    Die Befürchtung, von der Schule zu fliegen, nur weil man die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften durchsetzt, ist ebenfalls völlig unbegründet. Ist juristisch nicht haltbar, wäre vor der Öffentlichkeit auch nicht begründbar.


    Was kann man so tun: GUV C1 (ist im Prinzip das Gleiche wie die BGV C1, gilt aber für die Gemeinden...) ausdrucken

    http://regelwerk.unfallkassen.de/daten/m_uvv/V_C1.pdf

    das da auch ausdrucken:

    http://www.dthg.de/praxis/vstaett/nrw/guk_nrw_7.pdf

    und das da sowieso:

    http://www.dthg.de/praxis/vstaett/nrw/vstaettvo_nrw_r.pdf

    und mal dem Schulleiter zukommen lassen. Wenn dem erst mal klar wird, dass er da in der straf- und zivilrechtlichen Haftung ist...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Thomas Koch
    Gast
    • 30. November 2005 um 15:44
    • #22

    Also die Tische biegen sich schon bei einer Person mächtig durch. Was die bei mir machen, ich weiß es nicht. Die sind ja so eindeutig nicht dazu geeignet. Kostenvoranschlag für Podeste bekomm ich jetzt und ich hoffe, damit ist die Sache gegessen.

    ADMIN: Die Links hatte ich schon alle in der Hand, die habe ich nach der Grundfrage "Markieren oder nicht" durchforstet, bevor isch hier gefragt habe. Da habe ich aber nur den Fall 1m++ gefunden.

    Der Kostenvoranschlag liegt vor. Und so wie sich der Lehrer, den ich gefragt habe, geäußert hat, wird der bewilligt.

  • Thomas Koch
    Gast
    • 1. Dezember 2005 um 18:28
    • #23

    So, die Podeste sind nicht bewilligt worden. Ich habe heute die Kanten der Tische mit Tigerente abgeklebt, genau so wie die Bühnenkante. Morgen noch 2 Spanngurte drum. Und dann hat es sich damit. Ich mach da nix mehr.

  • Micromann
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    • 3. Dezember 2005 um 00:23
    • #24
    Zitat von "Thomas Koch"

    So, die Podeste sind nicht bewilligt worden. Ich habe heute die Kanten der Tische mit Tigerente abgeklebt, genau so wie die Bühnenkante. Morgen noch 2 Spanngurte drum. Und dann hat es sich damit. Ich mach da nix mehr.


    und ich hätte nicht mal mehr das gemacht, wenn ich soetwas als ehrenamtlicher nicht für mich verantworten kann dann steige ich auch aus einem projekt aus punkt schluss um entweder es wird nachgebessert oder ich bin raus

    und genauso schwachsinnig ist es man hat 2 topteile und 1 geht kaputt das kaputte bekommt man aber nirgends dryhire also nur ein topteil per dryhire nein danke


    Man kann nicht nicht kommunizieren :D

  • Thomas Koch
    Gast
    • 3. Dezember 2005 um 00:33
    • #25

    Ich stand dadrauf. Mein Kampfgewicht verrate ich nicht, aber es ist schon 3-stellig. Es hat sich zwar das Birken-MPX gebogen, aber es hat gehalten. Und da wir alle wissen, das Frauen meist um einiges leichter sind, ist mir das egal. Und ich bin sogesehen ausgestiegen. Ich geh heute dahin, mach das Licht an, geh wieder, komm wieder und mach das Licht wieder aus.
    Mehr mach ich nicht.

    Meine Einwende ist an diese Lehrerin gegangen, die ist an die Schulleitung gegangen, ich habe Alternativen vorgeschlagen und es kam eine negative Reaktion zurück.

    Wenn ich jetzt die Verantwortlichen der Stadt einschalten würde, könnte ich packen. Das ist mir oft genug gesagt worden, das das Schulintern ist, und externe damit nix zu tun haben, ansonsten gibt das Ärger von oben. Ich bin nicht gerade gut, ich versuche jetzt irgendwie bis zum Abitur zu kommen, und dann ist mir das egal. Ich werde nur noch lachen, wenn ich dann mitbekomme, das eine Veranstaltung abgesagt wurde, weil die Sicherheitsbestimmungen nicht eingehalten wurden.

    Nochmal so eine Frage am Rand: Kann man die maximale Personenzahl einer Veranstaltungsstätte, die nur für 200 Personen zugelassen ist umgehen, in dem man Vertreter des Katastrophenschutzes da hat?

  • ADMIN
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    • 3. Dezember 2005 um 11:45
    • #26
    Zitat von "Thomas Koch"

    Nochmal so eine Frage am Rand: Kann man die maximale Personenzahl einer Veranstaltungsstätte, die nur für 200 Personen zugelassen ist umgehen, in dem man Vertreter des Katastrophenschutzes da hat?

    Die Bauaufsichtsbehörde kann Abweichungen zulassen. Welche Auflagen sie damit verbindet, liegt in deren Ermessen.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Micromann
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    • 3. Dezember 2005 um 13:07
    • #27
    Zitat von "Thomas Koch"

    Wenn ich jetzt die Verantwortlichen der Stadt einschalten würde, könnte ich packen. Das ist mir oft genug gesagt worden, das das Schulintern ist, und externe damit nix zu tun haben, ansonsten gibt das Ärger von oben. Ich bin nicht gerade gut, ich versuche jetzt irgendwie bis zum Abitur zu kommen, und dann ist mir das egal. Ich werde nur noch lachen, wenn ich dann mitbekomme, das eine Veranstaltung abgesagt wurde, weil die Sicherheitsbestimmungen nicht eingehalten wurden.

    man könnte aber immerhin noch annonym anzeige erstatten und dann müssen sie dri erst mal beweisen das du es warst und imho dürfen sie dich nciht rauschmeißen wenn du die zuständigen behörden informierst


    Man kann nicht nicht kommunizieren :D

  • hell&dunkel
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    • 3. Dezember 2005 um 14:46
    • #28
    Zitat


    man könnte aber immerhin noch annonym anzeige erstatten und dann müssen sie dri erst mal beweisen das du es warst und imho dürfen sie dich nciht rauschmeißen wenn du die zuständigen behörden informierst


    Wenn ich deine Probleme hätte... :roll:

    Armin

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • Thomas Koch
    Gast
    • 3. Dezember 2005 um 18:19
    • #29

    Ich habe die Sache überlebt, die Tische sind wieder im Kunstraum und ich mache so eine Aktion nicht nochmal. Da werde ich dann auf Podeste bestehen und diese Wochen vorher anfordern.

    Jedoch hat es dann beim aufräumen der Empore einen geschrotteten CEE rot gegeben. Lässt sich ersetzen, ist nicht so schlimm, hoffentlich haben die Hartings überlebt.

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