Hallo,
ich bin zur Zeit etwas unsicher. Bei mir in der Schule ist bald Tag der offenen Tür. Da will eine Klasse eine Art Modenschau machen. Dazu haben die aus einem anderen Raum Tische genommen (eher Werkbänke), die recht hoch sind. Die müssten etwa Bühnenhöhe haben.
1. Ich habe nicht nachgemessen, wie hoch die Tische sind, aber ich tippe schon auf 80cm. Muss ich die Absturzkante markieren? Ich hab die BGV C1 durchgeblättert, aber da steht nur der Fall >1m . Im Praktikum habe ich gelernt, das jede Kante und Gefahrenstelle (Kabelmatten und -rampen) mit GE/SW markiert werden muss. Desweiteren steht dort auch die Möglichkeit über Lichterketten. Wäre es auch zulässig, Lichtschläuche zu nehmen und damit das SW/GE an manchen Stellen zu ersetzen?
2. Es gibt eine Kante, die als Stolperschutz gedacht ist, an der Kante der Bühne. Es sind uns schon einige Leute drüber gestolpert. Muss diese Kante auch markiert werden.
3. Wie müssen die Tische gesichert werden. Die Organisatoren der Modenschau wollen Gaffa nehmen, ich habe aber erstmal in den Raumgeschmissen, das die Verbindung unflexibel sein muss, sprich Dachlatte von unten in die Tische Schrauben und damit das ganze zu verbinden.
4. Ich es überhaupt zulässig Tische zu nehmen?
5. Bin ich von der Verantwortung über diese Konstruktion berfreit, wenn ich als fachkundiger, aber nicht ausgebildeter Techniker, der Organisatorin gesagt habe, das dieses so nicht zulässig ist, oder muss ich weiterhin auf eine gewisse Sicherheit dieser Konstruktion achten?
MfG
Thomas
PS: Ich hab das ins Party-PA-Forum geschrieben, weil ich das im PA-Forum nicht einsortieren konnte und Schule ja eher ein Thema für Party-PA ist