Hallo,
Mit der ANgabe Strompfade meinete ich (eigentlich logisch)
die Stromkeise in denen der Strom durch Wandler gemessen wird.
Sei es durch eisenkernwandeler Summenstromwandler Kabelumbauwandler....
Hallo,
Mit der ANgabe Strompfade meinete ich (eigentlich logisch)
die Stromkeise in denen der Strom durch Wandler gemessen wird.
Sei es durch eisenkernwandeler Summenstromwandler Kabelumbauwandler....
Hi,
ZitatSeid wann muss man sich nen Meister einladen um nen Schaltschrank abnehmen zu lassen? Im Handwerk vielleicht.... aber wir sind Industire.
du fertigst als Mitglied der IHK für dritte Schaltschränke also brauchst du einen Meister oder eine ähnlich Quallifizierte Fachkraft. Kannst du im BGBL 2003 Teil I Nr. 66 nachlesen, oder morgen mit einem kurzen anruf bei der IHK klären. Was für ein Gewerbe hast du denn angemeldet? Normalerweise verlangt die IHK direkt den Nachweiss, wenn ein Gewerbe sich nach einem der ca. 40 weiterhin Meisterpflichtigen anhört.
Hi,
ich denke man sollte erstmal klären ob du die schränke herstellen darfst.
Die GmbH für welche du arbeitest hat entweder:
1. das Haupttätigkeits feld in der Elektrotechnik/Elektromaschinenbau und ist damit logischerweise auch Meisterpflichtig, oder
2. ein anderes Haupttätigkeitsfeld, sodass man wieder weiter differenzieren muss:
a: ein Mischbetrieb liegt vor wenn sich beide Tätigkeiten die Waage halten, dann ist eine Mitgliedschaft in beiden Kammern vorgeschrieben, und auch die Meisterpflicht,
b: ein Nebenbetrieb liegt vor wenn deine Tätigkeit in mehr als unerheblichem Umfang ausgeübt werden, und dies im direkten Zusammenhang mit dem Hauptbetrieb. Wenn ihr z.B. Hallenbauer seid, und an Hallentoren Endschalter Montiert, könntet ihr dies ohne beachtung der Handwersordnung machen. Aber ich denke mal die Veräusserung von Schaltschränken wird niemals dazu gehören.
Ich empfehle dir ein Gespräch mit der IHK, wenn du willst führe dies erstmal anonym, aber du wirst um die Handwerksordnung nicht herumkommen. Ich schreibe das nicht um dich zu ärgern, sondern um dich vor ärger zu bewahren.
Also es gibt da noch ne Regelung.
Bist du für x Jahre in der E-technik tätig und machst dich dann Selbstständig, lässt dir dies anerkennen, dann klappts auch so. Mein Chef hats schon so seid Jahren gemacht.Es ist nicht Pflicht, einen Meister zu Haben. Hier flitzen nur Dipl. Ings. rum...
Hintergrund dieser ganzen Diskussion war, dass wir unsere Maschinen gerne einer CE-Prüfung unterziehen wollen... und ein Kollege nun sagte, dass ich anders verdrahten müsste. <--- was falsch war.
Also rechtlich gesehen habe ich keinerlei Bedenken !!!
Ich könnte ja die Firma preisgeben.... aber ich denke nicht, dass dies im Sinne der Geschäftsleitung wäre.
mfg
Hi,
ZitatHier flitzen nur Dipl. Ings. rum...
ja das ist was anderes, ich schrieb oben ja auch:
ZitatMeister oder eine ähnlich Quallifizierte Fachkraft
ZitatHintergrund dieser ganzen Diskussion war, dass wir unsere Maschinen gerne einer CE-Prüfung unterziehen wollen
Ach ich halte es ab jetzt wie starstage ![]()
wenn man mal kurz im Profil von Musikmaker nachsieht, dann steht dort als Beruf "Dipl. Ing. Eletrotechnik" - Das sollte doch genügen ![]()
Musikmaker: Warum fragst Du ausgerechnet in einem PA-Forum nach solchen Dingen? Gibts da nichts branchenspezifisches? Schaltschrankbau ist ja jetzt nicht direkt mit Beschallung/Beleuchtung verwandt...
Weil die Anlage fürn PA- Verleih ist und weil ich zuvor noch nie Fragen dieser Art hatte.