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gewerbeanmeldung

  • Philou
  • 30. Dezember 2002 um 14:06
  • Philou
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    525
    • 30. Dezember 2002 um 14:06
    • #1

    Hallo

    Ich habe vor mein hobby nun auch als Gewerbe anzumelden, aber da sind noch ein paar Fragen.

    beim eintragen des Gewerbes, kann ich da auch "Veranstalter" eintragen ohne eine Ausbildung zu haben oder muss ich PA-Verleih reinschreiben? Kann ich dann noch veranstalten?
    Was muss man rechtlich alles beachten?

    Was kostet der Spaß?
    Was muss ich noch wissen?

    THX Phil

    Viel Hilft Viel

  • Anonymous
    Gast
    • 30. Dezember 2002 um 14:10
    • #2

    die Kosten sind bei jeder Gemeinde verschieden. Bei uns kostet es 15€.

  • Philou
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    • 30. Dezember 2002 um 17:45
    • #3

    danke, soweit ich weiß, geht das aber bei der Anmeldung nur übers Finanzamt, oder?


    THX
    Phil

    Viel Hilft Viel

  • Anonymous
    Gast
    • 30. Dezember 2002 um 18:08
    • #4

    nein, normalerweise geht man ins Rathaus zum Gewerbeamt. Das Finanzamt meldet sich dann sowieso irgendwann.

  • Anonymous
    Gast
    • 30. Dezember 2002 um 18:10
    • #5

    mich würd auch mal interisieren was man anmelden darf ohne Ausbildung.
    zB. Organisation und Planung?

  • Hami
    Profi
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    2
    • 30. Dezember 2002 um 18:22
    • #6

    Das kannst Du relativ schwammig verkleiden.

    "Dienstleistungen im Veranstaltungsbereich" oder wenn es Dir nur um EKs geht, "Verleih und Verkauf von Licht- und Tontechnik" etc.

    Ob Du nachher wirklich das kannst, was Du anmeldest, ist dem Beamten eh egal und nur Dein Problem. Wenn etwas schief läuft kannst Du ja auch nicht sagen, der Beamte hätte Dir dafür gar kein Gewerbe ausstellen dürfen.

  • Philou
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    • 2. Januar 2003 um 10:50
    • #7

    Hmm...Danke!


    Soweit so Gut.
    Was sind jetzt da die ersten Schritte?
    Erst auf die Gemeinde gehen?

    Viel Hilft Viel

  • Anonymous
    Gast
    • 9. Januar 2003 um 17:33
    • #8

    Ganz einfach:
    Entweder du gehst auf die Homepage deiner Gemeinde und druckst dir ein Anmldungsformular aus füllst es aus und gehst damit ins Rathaus zum Gewerbeamt(bei uns beim Ordnungsamt) und gibst es dort ab oder du gehst ins Rathaus und lässt dir ein Formular geben du füllst es aus und gibst es ab. :smile:
    Ziemlich easy eigentlich.

  • Kracky
    Profi
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    12.055
    • 9. Januar 2003 um 17:42
    • #9

    Bitte, füllt nicht einfach den Wisch aus gebt ihn ab, dabei kann man schon so viel falsch machen durch Angeben die falsch getätigt sind. Laßt euch von einer Fachkarft helfen, sonst geht das bloß in die Hose!

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Uwe 1
    Beiträge
    1.692
    • 9. Januar 2003 um 22:43
    • #10

    ...da kann einem grottenschlecht werden :sad:
    Jetzt weiß ich wenigstens wie die Zahlen entstehen, die unser aller Spar-Eichel zur Grundlage seiner Prognosen macht, wenn hier jeder rumrennt und mal eben "easy" ne Gewerbeanmeldung abdrückt. Diesen Schein fülle ich so ziemlich als letztes aus, sprich kurz bevors richtig losgeht. Und da braucht sich niemand sorgen machen, Ausgaben die im Zusammenhang mit dem Aufbau und der Eröffnung eines stehenden Gewerbes stehen sind so ziemlich zeitlich unbegrenzt rückwirkend steuerlich absetzbar.
    Aber was viele wirklich nicht wissen. So´nen gedankenlos (im deutschen heißt das leichtfertig) hingeschmissenen Gewerbeschein kann einem wenige Jahre später um die Ohren klatschen, wenn´s dann darum geht DtA oder ERP-Mittel zu beantragen und die Schlipsträger (Bänker) schütteln lächelnd den Kopf weils keine Neugründung ist.
    Mit der Anzeige, ab dem Tag X ein Gewerbe zu betreiben ist man selbstständig, man sollte es zumindest sein...

    ... im wahrsten Sinne des Wortes :???:

    Uwe

    Party-DJ im Ruhestand

  • martin
    Beiträge
    3.234
    • 9. Januar 2003 um 23:43
    • #11

    Hallo,

    Also sorry, ich weiss nicht wo das problem liegt. Ich wohne ja hier fast im ostblock, aber so weit ich das mitbekommen habe, unterscheidet sich das ganze nicht sehr zwischen Deutschland und Ostoesterreich.

    Ich habe mir vor einem jahr einen gewerbeschein besorgt. Habe praktisch keinen umsatz. Bisher hab ich als Freiberufler gearbeitet und vielleicht 4-5000€ im jahr eingenommen. Hab mir keinen Steuerberater genommen sondern ein buch gekauft. Rechne mir meine Steuer aus, hebe die Kohle in der Hoehe der erwarteten nachzahlung auf und fertig. Keinerlei Probleme. Auch mit dem gewerbeschein alles easy. Keinerlei Kosten bei der Anmeldung. 300€ Zwangsmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer. Na was solls. Habe dann bei gleichem Umsatz weniger Ausgaben gehabt, also mehr nachzahlung. Wusste das natuerlich und habe die kohle wieder fluessig gehabt. Heuer dann ein paar Cent mehr Umsatz. Ca 12000€ eingenommen und 7000 ausgegeben. 3000 entnommen, Diskette aus dem buch her, Steuer ausrechenen, und ich weiss genau, was ich heuer im mai brauchen werde. Naemlich ca 2000€ :smile:

    Niemals in den letzten 6 Jahren gabs da irgendein Problem mit der Steuer. Sozialversicherung ist was anderes, der entgehe ich aber, indem ich nur die 3000€ einbehalte. Das ist eine Regelung, die es wohl so in D nicht gibt, da muss man sich schon selbst schlau machen in sachen Mindestbemessungsgrundlagen, Geringfuegigkeitsgrenzen und so weiter.

    UND, weil immer alle sagen, es bringt nichts beim Einkauf. Nun, als privater haette ich nicht 7000 sondern 11000€ fuer die diversen Chassis, Kabel, Amps etc bezahlt. Das ist immerhin eine Ersparnis von 30-40%. Entweder direkt beim hersteller oder beim Vertrieb. Das geht nicht bei jedem (JBL ist beim Vertrieb teurer als bei MP), aber es geht durchaus mit immer noch sehr brauchbaren geraeten. Man vergleiche nur mal die EK mit der VK Liste eines Chassislieferanten (18Sound, B&C, BMS) oder aber die Endstufen die bei Maintronic so vom band laufen.

    Gewerbeschein ist zumindest hier auch die Vorraussetzung, dass ich auf eigene rechnung mit solchen Summen jonglieren kann. Alles andere waere illegal. Sobald ich vor habe Geld fuer etwas zu nehmen, muss ich ne rechnung schreiben. Und ab einem relativ geringen betrag aufwaerts ist dazu der zauberschein vonnoeten.

    CU
    martin

  • Philou
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    525
    • 10. Januar 2003 um 16:33
    • #12

    Hallo Martin,

    Danke für deinen Beitrag, hast du da ein spezielles Programm für die Steuer oder hast du das so im Kopf?

    Phil

    Viel Hilft Viel

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