1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. Forum
  3. Professionelle Veranstaltungstechnik
  4. Veranstaltungstechnik AUDIO
  5. Konzert-Sound Praxis

Ordnungsamt-Kontrollen

  • Heinz0304
  • 6. November 2005 um 19:39
  • Geschlossen
  • DJ_Uwe
    Beiträge
    791
    • 9. November 2005 um 11:52
    • #41

    Hallo!

    Natürlich muss niemand seinen ausweis irgendwo aushändigen, aber der Betreiber der Veranstaltung muss auch niemanden rein lassen. Also wenn man unbedingt rein will sollte man auch das tun was der veranstalter verlangt. ist das einem zu viel muss man halt draußen bleiben. es muss nun auch schließlich niemand einlass bezahlen....

    zu den bändchen: also ich habe es zum beispiel gar nicht gerne wenn man mir so ein bändchen an den arm legt. und vielen in meinem alter geht es genauso.

    Discjockey Hochzeit
    Dj Hochzeit
    Dj Hochzeit
    Fotobox-mieten

  • hink
    Beiträge
    383
    • 9. November 2005 um 12:53
    • #42
    Zitat

    ... sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen...

    Und darin könnte sich das Problem mit dem Einsammeln ergeben. Weiß zumindest, dass den Kassieren eines Clubs für den ich schon mal arbeite von der Geschäftsleitung verboten wurde Persos als Pfand zu nehmen, wenn ein Gast seine Getränkekarte nicht bezahlen kann. Wesentlich wertlosere Sachen ala Schlüssel oder Krankenkarte plus die Persodaten waren aber okay.
    Aber hier ist das einsameln natürlich lokal und temporär begrenzter. Muesste man wirklich mal einen Rechtsverdreher zu befragen.

  • Reini
    Beiträge
    3.225
    • 9. November 2005 um 13:05
    • #43

    sicherlich hast Du da Recht, ich mag die Bändchen ja auch nicht. Akzeptiere sie aber wesentlich lieber, wie einen Stempel oder Ausweis abgeben.

    Es ist aber eine Möglichkeit den "Partybetrieb/Stimmung" aufrecht zu erhalten, und dem "Licht an sofort Musik aus" zu entgehen.........

    So nun zu den Kontrollen:
    Das Ordnungsamt ist bei uns eigentlich Überflüssig, seit wir in Friedrichshafen den neuen Polizeichef haben, der hat doch "glatt und sauber" letztes Jahr beim "Rock im Vogelwald" ca 50 Polizisten mit teilweise Maschinenpistolen bewaffnet zur Verkehrkontrolle rausgeschickt. Man muss aber dazu auch sagen, dass dort sehr viel nicht legales Betäubungmittel konsumiert wird.
    Die Kontrolle war Abends und 19:30 h, mit, wie gesagt: ca 50 Mann aufgeteilt auf 3 Kontrollpunkte, Leuchtmastwagen, MP's und Hunden.
    Ich persönlich finde solch eine Kontrolle etwas übertrieben......und ich war noch nicht mal auf der VA :evil:

    Das Ordnungsamt bei uns leistet sich solch Dinge wie, VA bis 02:00 h genehmigen und Freitag mittag kurz nach 12:00 h ein Fax senden, dass es nur bis 00.00 h genehmigt wird, so, dass Du als Veranstalter keine Möglichkeit hast Dich zu wehren, bzw. wenn Du nicht nach Hause kommst auch keine Ahnung davon hast, aber bezahlt wurde trotzdem bis 02.00 h :?

    Oder

    die willkürliche Entscheidung, dass es zu laut ist..... aber das ist ein anderes Thema


    Was mir aber ganz andere Sorgen macht ist, dass mit aller Gewalt an einem Hebel gezogen wird, wo Jahrelang vernachlässigt worden ist.

    http://www.hifi-reini.de/News.htm

  • Jeremy
    Reaktionen
    106
    Beiträge
    1.491
    • 9. November 2005 um 13:38
    • #44
    Zitat von "hink"

    Ein Türsteher ist keine Behörde. Allerdings ist die Discothek auch keine öffentliche Einrichtung, zu der Du kraft Benutzungssatzung o.ä. Zutritt zu haben hast. Somit kann der Türsteher von Dir beinahe jede beliebige Gegenleistung verlangen, bevor er Dich in sein Etablissement lässt. Solange diese legal und nicht sittenwidrig ist, wirst Du Dich fügen müssen.

    --
    Jeremy

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • nachwuchslichtler
    Beiträge
    651
    • 9. November 2005 um 14:14
    • #45

    @ Kracky:
    Ich wollte damit jetzt keinen endlos Streit vom Zaum brechen.
    Bei uns interessiert das einfach keinen, ob man um 0:00 Uhr noch raus ist. Auch die Beamten nicht. Natürlich steht es so im Gesetz, aber es steht auch im Gesetz, dass man in der Ortschaft nur 50 fahren darf. Und ich denke, dass die hälfte aller das nicht einhält. Desweiteren denke ich, dass man sich als "Stadtmensch" nicht in die Lage hineinversetzen kann. Wenn man abends weg geht, kennt man dort ca. 80% der Leute, die auf dieser Party sind. Diese Partys sehen so aus: Meistens ein Zelt, DJ legt auf, eine Theke im Zelt, ein Bierwagen draußen und manchmal vielleichtnoch ne Wurstbude. Dann kennt man die Leute hinter der Theke,hinter der Wurstbude und vielleicht auch den DJ. Da ist man nicht allein. Aber das kann man als Stadtmensch nunmal nicht nachvollziehen. Das weiß ich aus Erfahrung. Habe da schon endlose Diskussionen drüber geführt. Hier sieht man eben alles ein wenig lockerer. Das ist nicht nur mit dem Jugendschutzgesetz so,sondern auch mit so ziemlich allen anderen.


    Aber ich denke wir sollten die Diskussion über dieses bestimmte Thema jetzt abbrechen, da es warscheinlich sowieso zu nichts führt.

    Gruß, Alex Haneke

  • matzepa
    Beiträge
    872
    • 9. November 2005 um 15:48
    • #46

    hier noch mal ein Kommentar von einem Kleinstadtmenschen - also nich ganz so extrem wie der Nachwuchslichtler oder eben "der Stadtmensch"

    Wir haben hier um die Ecke einige Diskos, von denen überhaupt nur eine ab 16 ist - auch wenn der Laden einen etwas zwiespältigen Ruf hat - alle gehen hin weils nix anderes gibt.

    Ich bin zwar jetzt seit kurzem 18 aber hatte ähnliche Sachen auch:
    Perso kommt an der Tür weg - bis ca. 22/23 Uhr wird einfach jeder kontrolliert, danach nur stichprobenartig bzw. nach Aussehen.
    Wer nicht bis ca. 0:30 (je nach Füllungsgrad auch später/früher) seinen Ausweis holt, darf ihn am Tag danach abholen bzw. sich direkt vom Türsteher zur Sau machen lassen - und wird dann zwecks Hausverbot für bestimmte Zeit (je nach Uhrzeit) des Geländes verwiesen

    Das ganze funktioniert eigentlich ganz zuverlässig, auch wenn einige von den Türstehern nicht so wirklich rechnen können. Spätestends wenn das Jahr und der Monat stimmt wird nur nach dem Foto geguckt ... aber andere Sache.
    Aber dadurch, dass wirklich fast alle kontrolliert werden, ist da nach 12 Uhr einfach keine Sau mehr die man kennt - es sei denn man ist mit ner Gruppe reingekommen, was eigentlich fast unmöglich ist.

    rechtliche Sache wie gesagt - umstritten aber hier funktionierts.
    Andere Sache: ist man hier nicht in dem Club, werden fast nirgendswo Ausweise eingesammelt bzw. überhaupt kontrolliert - zwispältiger Blick wenn da ein 14 Jähriger mit Cola-Korn vor dir herläuft

  • Micromann
    Beiträge
    1.622
    • 9. November 2005 um 15:50
    • #47

    eine disco hat aber auch für die einhaltung des jugenschtuzgestzes zu sorgen, das heißt, z.b. ab 24 uhr dürfen nur leute ü 18 da sein und so weiter und die disco eintscheidet die maßnahmen mit denen sie das gewährleistet und wer sich diesen maßnahmen nicht unterwerfen will z.b. armbändchen bleibt halt draußen,

    armbändchen halt halt den vorteil, das man sehr schnell sehen kann das der oder die alkohol konsumiren darf bzw. eben nicht das geht halt auch nicht mit
    persokontrolle an der theke geht halt nicht weil es ist in der regel viel zu stressig und vor allem hat die theke gar keine kontrollmöglichkeit mehr wenn die persos an der tür einbehalten werden


    Man kann nicht nicht kommunizieren :D

  • Jelly
    Beiträge
    154
    • 9. November 2005 um 17:27
    • #48
    Zitat von "DJ_Uwe"

    Hallo!
    zu den bändchen: also ich habe es zum beispiel gar nicht gerne wenn man mir so ein bändchen an den arm legt. und vielen in meinem alter geht es genauso.

    Klar stören die Bänchen beim Tragen während der VA, aber sind wir uns ehrlich: ein Stempel für den Wiedereinlass noch viel weniger unangenehm.

    Ausserdem glaub ich nicht, dass Sie mit mit meinen 30 Lenzen rausschmeissen, wenn ich mir das Bändchen sofort wieder abmache. Und wenn sie es doch versuchen, kann ich arumentativ schnell was auf der VA finden, das noch viel weniger passt.

    Teilweise ist es echt lustig, wenn man sich ein wenig mit bgv und vstättv auskennt :D :D

    Wenigstens ist diese Art Überprüfung des Jugendschutzes konsequent.

    PA-Forum - Da werden Sie geholfen

  • hink
    Beiträge
    383
    • 9. November 2005 um 22:00
    • #49
    Zitat von "Jeremy"

    Ein Türsteher ist keine Behörde. Allerdings ist die Discothek auch keine öffentliche Einrichtung, zu der Du kraft Benutzungssatzung o.ä. Zutritt zu haben hast. Somit kann der Türsteher von Dir beinahe jede beliebige Gegenleistung verlangen, bevor er Dich in sein Etablissement lässt. Solange diese legal und nicht sittenwidrig ist, wirst Du Dich fügen müssen.

    Da hast Du mich falsch verstanden. Ich bin auch der Meinung, dass sich der Veranstalter/Betreiber/Türsteher seine Gäste aussuchen darf. Aber ich lese das so, dass sich jeder ab 16 Jahren ausweisen koennen muss! Und das ist nach dem einkassieren des Persos nicht mehr möglich. Deswegen verstößt nach meinem Empfinden, derjenige, der Persos als Pfand nimmt, gegen das Ausweisgesetz und damit ist für mich der Perso als Pfand ungeeignet. Aber ich lass mich da von einem Juri gern belehren, da Gesetze ja doch immer so eine Sache für sich sind.

    hink

  • Jeremy
    Reaktionen
    106
    Beiträge
    1.491
    • 9. November 2005 um 22:17
    • #50
    Zitat von "hink"

    Aber ich lese das so, dass sich jeder ab 16 Jahren ausweisen koennen muss! Und das ist nach dem einkassieren des Persos nicht mehr möglich.


    Doch. Du musst ja der "Amtsperson" (und nur eine solche hat ein im Gesetz festgelegtes Recht, Deinen Ausweis zu kontrollieren), nur sagen, dass Dein Ausweis als Pfand am Einlass hinterlegt ist. Dann wird der eben dort geholt und geprüft. Du hast erst ein Problem, wenn Du die Kneipe ohne deinen Personalausweis verlässt und dann kontrolliert wirst.


    Zitat von "hink"

    Deswegen verstößt nach meinem Empfinden, derjenige, der Persos als Pfand nimmt, gegen das Ausweisgesetz und damit ist für mich der Perso als Pfand ungeeignet.

    Lies Dir das Gesetz mal genau durch. Da steht keine Silbe davon drin, dass jemand, der einen Personalausweis als Pfand nimmt, gegen ein Gesetz verstösst. Es steht auch nicht drin, dass Du den Ausweis immer am Leib tragen musst.

    --
    Jeremy

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • Kracky
    Profi
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    12.055
    • 9. November 2005 um 22:31
    • #51

    nachwuchslichtler, ich bin sicher kein Stadtmensch, das kann dir jeder bestätigen der schon hier in unserer 500 Seelengemeinde war, hier geht es genauso zu wie bei euch wenn nicht sogar schlimmer und genau aus diesem Grund und mit diesem Wissen tendiere ich absolut dazu das hier eine viel strengere Linie wieder Einzug erhält, in Ansätzen klappt das ja langsam auch.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • aleister
    Beiträge
    1.657
    • 10. November 2005 um 07:26
    • #52

    ...alle moralapostel, die hier die keule für eine noch härtere gangart schwingen, sollten sich mal fragen, ob sie denn mit 17 1/2 um 2400 uhr brav zu hause waren. ich nicht(zumindest nicht am wochenende) :twisted:

  • Kracky
    Profi
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    12.055
    • 10. November 2005 um 09:40
    • #53

    Vielleicht nicht um 24 Uhr aber spätestens um 1 Uhr bestimmt weil es da nichts mehr für uns Junge und auch nicht merh viel mehr für die älteren gab, und ich muß sagen ich denke nicht das ich was verpasst habe.

    Leider ist es ja inzwischen Standart das 14 und 15 Jährige mit Wissen der Eltern stellenweise bis früh Morgens rumgeistern. Meißt verbunden mit Alkoholmißbrauch. Ja, auch wir haben uns früher ein Bier gezockt und waren stolz drauf, aber in eine Bar hätte ich mit 15-16 garnicht reinlaufen brauchen weil schon das ältere Publikum dich dort gleich wieder auf den richtigen Weg gebracht hätte, heute ist es ja Standart das hier Ausgeschenckt wird, Hauptsache der Umsatz stimmt.

    Und weißt du aleister was ganz schlimm ist, es finden sich immer wieder Leute wie du die das ganze verharmlosen. Das sind dann die Eltern von Morgen denen es auch wieder wurscht ist was ihr Sprößling noch 5 Uhr Morgens auf der Straße so treibt.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • ljkiki
    Gast
    • 10. November 2005 um 10:11
    • #54

    Ich geb Kracky da voll und ganz recht.

    Klar, wir waren alle mal jung. Und sicherlich alle schon mal besoffen. Aber ganz im Ernst, das hatte eine andere Qualität! Wie schon gesagt, in die Bar hat man als 16 Jähriger sich gar nicht reintrauen dürfen und auch am Bierstand hieß es irgendwann mal, jetzt ist für dich aber Schluß.

    Inzwischen ist der Trend aber wirklich nur noch hin zum Umsatz und das selbst bei VAs an denen Sportvereine, die ja auch Jugendarbeit betreiben, die Veranstalter sind.

    Kurz aus meiner Sicht als Rettungsdienstler: Bei uns gibt es inzwischen Feste, bei denen ist die Nachtschicht unbeliebter als an Silvester, da von vornerein klar ist, das man den Pendelverkehr zwischen Bar und Intensivstation vor sich hat. Und das sind dann meist (!) Minderjährige oder Heranwachsende!

    Zurück zum Thema Uhrzeitbegrenzung: Ich denke mal, jeder von uns weis wie der Tag nach einer Nacht aussieht, in der man bis 5 oder später auf Job war. Und mal ganz im ernst, glaubt ihr, das ist für einen Jugendlichen gut in seiner Entwicklung? Mal ohne Witz, an einem Wochenende Rock'n'Roll oder Disco - Jobs ist die Woche danach für mich meist gelaufen, da bin ich gerädert. Und ich bin inzwischen daran gewohnt und alt genug mir mein Schlaf dann einzuteilen.

    Was gerne Verwechselt wird: Frühreife Jugendliche sind trotzdem noch in ihrer persönlichen Entwicklung!

  • nachwuchslichtler
    Beiträge
    651
    • 10. November 2005 um 14:13
    • #55

    Das ist bei uns auch so. Ich würde auch nie in eine Kneipe gehen, doch wenn bei uns im Dorf ne Disco-VA ist, dann gehe ich da nunmal hin und trinke ein-zwei pils-schuss.. und dann geh ich irgendwann um halb 1 nach hause und gut. Auf so einer Fete liegt der Altersdurchschnitt bei ca 16 Jahren. Das ist das selbe, wie ein Schützenfest, nur mit anderer Musik, ohne Schützen und auf dem Plakat steht ab 16. In eine richtige Disko würde ich auch nicht gehen, weil da einfach niemand ist, den ich kenne.
    Ich denke mal, es kommt einfach auf die Situation an. Können wir das jetzt bitte beenden, denn ich denke so kommen wir nicht weiter.

    Gruß, Alex Haneke

  • Jeremy
    Reaktionen
    106
    Beiträge
    1.491
    • 10. November 2005 um 14:56
    • #56
    Zitat von "Nachwuchslichtler"

    Ich denke mal, es kommt einfach auf die Situation an. Können wir das jetzt bitte beenden, denn ich denke so kommen wir nicht weiter.

    Ich versuche mal, zusammenzufassen:

    • Muss der DJ, LJ, oder sonstige Technikdienstleister auf Aufforderung der Obrigkeit (Polizei, Ordnungsamt, Jugendamt, wer auch immer ...) die Anlage aus- das Licht an- und die Stimmung kaputtmachen?

      • Ansprechpartner für derartiges Einschreiten ist der Veranstalter, es sei denn, es ist die sprichwörtliche (und einer nachträglichen Einzelfallüberprüfung unterziehbare) Gefahr im Verzug. Dass sich da bloß noch ein paar Leute im Schuppen aufhalten, die hier nicht mehr sein sollten, sehe ich noch nicht als Gefahr.
      • Die Obrigkeit sitzt vort Ort im Zweifelsfall am längeren Hebel. Wenn die ausmachen wollen, dann wird eben ausgemacht. Es empfiehlt sich, mit etwas gesundem Menschenverstand das beste aus der Situation zu machen.
    • Darf der Veranstalter/Wirt/Türsteher/Securityfritze den Personalausweis als Pfand behalten, um das rechtzeitige Verlassen des Lokals durchzusetzen?

      • Ja, darf er, wenn ihm der Ausweis freiwillig ausgehändigt wird. Er darf das auch zur Bedingung für den Betritt seines Lokals machen. Im Fall einer Kontrolle durch die Polizei kann man ja einfach darauf hinweisen, wo sich der Ausweis gerade befindet.
    • Macht das alles Sinn und Spass?

      • Nein, Spass macht es nicht. Weder den Kiddies, die um ihr nächtliches Vergnügen gebracht werden, noch den Polizisten, denen bestimmt auch was anderes lieber wäre als sich nach Mitternacht durch verrauchte Spelunken zu quälen, noch den Wirten, denen in dieser Zeit der Umsatz fehlt. Über den Sinn lässt sich streiten. Wer, so wie ich (oder LJKiki), schon halbe Kinder ("halb" bitte ich hier durchaus wörtlich zu nehmen, da haben ganze Körperteile gefehlt) aus Autos gekratzt hat, weil die sich vor lauter Erwachsensein, Coolness und "Ich-habe-das-alles-voll-krass-im-Griff"-Selbstüberschätzung um die Bäume gewickelt haben, wer in der Nacht zu dritten Mal die Kinderkotze aus dem Rettungswagen gewischt hat und wer im Bekanntekreis schon das große Heulen erlebt hat, weil die Kiddies nicht mehr lebendig von der "harmlosen" Feier zurückgekommen sind, wird da eher eine etwas restriktivere Linie fahren wollen.
      • Erwachsene Menschen kann man kaum vor sich selber schützen. Dann sollte man wenigstens versuchen, die Kiddies vor sich selber (und vor der Profitgier anderer Erwachsener) in Schutz zu nehmen.
      • Ich bin weit davon entfernt, dem Polizeistaat das Wort zu reden. Aber wenn die Eltern auf ihre Kinder nicht genug Einfluss haben, um dafür zu sorgen, dass die um Mitternacht zuhause sind, dann muss man auch mal an der Erziehung der Eltern ansetzen. Ein nächtlicher Besuch auf der zuständigen Wache, um die Kinder dort abzuholen, wirkt da oft Wunder.


    --
    Jeremy

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • matzepa
    Beiträge
    872
    • 10. November 2005 um 18:29
    • #57

    sehr schön zusammengefasst...
    ich halte meine Meinung auch so: ich mach hier bei uns in der Gegend die technische Leitung für die sog. Mittel stufenfete - d.h. für alle Leute bis 16 Jahre - kein Alkohol, kein Drogen, so der ofizielle Standpunkt wie es sein soll.
    Mitlerweile sind wir diverse ausländische Mitbürger losgeworden sind hab ich doch zunehmend jüngeres Publikum bei uns tummelt.
    Wir sind eine relativ kleine Gruppe und da geh ich halt auch hin und wieder wenn ich nix zu tun hab mit unseren Securitys (relativ Fähige Leute aus der Oberstufe) durch die Büsche. Neben Bongs, Alkohol, Zigaretten und "Eimern" findet man alles. Und wenn dir irgendwann 11 Jährige Hämpflinge mit 'ner Flasche Korn aus dem Gebüsch gestolpert kommen und versuchen wegzurennen, find ich das echt nicht so lustig. Ein Bekannter meinte sogar, dass eine 4. Klasse quasi geschlossen dagewesen ist - und DAS find ich extrem - auch wenns wie gesagt von uns aus Alkoholfrei usw ist.
    ... mal ganz abgesehen davon das man hier auch gut nen Straßenstrich aufmachen könnte.

    Deshalb hat das Jugendschutzgesetz seine Daseinsberechtigung. Ich bin vor allem bei der U16 Fraktion für ein härteres Durchgreifen, weil man ab da zumindest aus meiner Erfahrung schon haaalbwegs gut Sachen einschätzen kann (auch wenn das mit den Autos um den Bäumen echt sehr hart ist - alle 3 Tage stehts in der Zeitung). Ich weiß ja nicht wie es euch gehen würde, wenn ihr als damals noch fast 18 Jähriger von einem 15 Jährigen Hip-Hop-Furz mit 20 Checkers nebenbei ein Messer unter die Nase gehalten bekommt (alles erlebt; aber wir ham nen guten Draht zur Polizei - die warn innerhalb von <2min da). Auch deshalb hab ich größten Respekt vor unseren Securitys.

    ach ja: und wenn die VA dann um 10 zu Ende ist und man nach dem Abbau um 11 gemütlich sein Pils trinkt kommt aus dem Wald ein Licht ... ein paar ebenfalls 14/15 Jährigen war kalt und die ham einfach mal Feuer gemacht.

    Wir waren ja alle mal jung - aber so wie sich das in den letzten Jahren hier gewandelt hat ist das extrem - bei unserer Polizei gibts deshalb seid ein paar Jahren die Jugendcops - eine eigene Abteilund die sich um solche Sachen kümmert.

  • Jeremy
    Reaktionen
    106
    Beiträge
    1.491
    • 10. November 2005 um 19:56
    • #58

    nachwuchslichtler: Du hast die dritte Sorte vergessen, nämlich diejenigen, die sich selber für normal und alle anderen für bescheuert halten. Das sind die gefährlichsten von allen. Bist Du Dir wirklich sicher, dass Du nicht zu denen gehörst?

    Ernsthaft: Mir stellen sich alle Haare auf, wenn Menschen (auch Hiphopper gehören dazu!) nur auf Grund ihres Aussehens, ihrer Kleidung oder ihrer Gebräuche in "Sorten" eingruppiert werden, und gleich der Hinweis nachgeschoben wird, dass bestimmte Gesetze nur für eine "Sorte Mensch" da sind, nicht jedoch für die anderen.

    Tritt ganz schnell einen oder besser noch zwei Schritte von dem Graben zurück, vor dem Du gerade stehst, und denk nach, wie gefährlich das ist, was Du da oben gesagt hast.

    Das Jugendschutzgesetz ist für alle da, aber insbesondere für die, die sich noch nicht auf ein gefährliches Gleis begeben haben. Ich habe einige Jahre ehrenamtliche Jugendarbeit auf dem Buckel, und ich habe es noch nie erlebt, dass Kids, die geraucht und gesoffen haben, wegen der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes wieder "sauber" wurden. Da müssen ganz andere Geschütze ran.

    Diese Diskussion hat aber jetzt mit PA langsam garnichts mehr zu tun, deshalb ziehe ich hier meinen persönlichen Schlusspunkt.

    ______________Schlusspunkt_______________

    --
    Jeremy


    ERLÄUTERUNG ADMIN: Dieser Beitrag bezieht sich auf einen anderen Beitrag, der aus gutem Grund hier entfernt wurde.

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • nachwuchslichtler
    Beiträge
    651
    • 10. November 2005 um 20:36
    • #59

    Ich halte nicht alle für bekloppt nur weil sie Hiphopper sind. Ich wollte damit sagen, dass wenn alle diese Faktoren zusammen kommen(nach meiner Erfahrung) nunmal sowas passiert. Es kann ja sein, dass das bei euch nicht so ist. Ich will auch nicht sagen, dass diese Leute dumm oder so sind. Ich hatte nur das Gefühl, dass ihr mich(nur weil ich mal ein Bier trinke und nicht um 22:00 zuhause sitze) für sojemanden haltet. Und ich möchte nicht, dass ich deshalb für etwas gehalten werde, was ich nicht bin. Ich hatte das Gefühl, dass ich ,weil ich 15 bin, hier als unverantwortlich oder ähliches angesehen werde. Jetzt wird es warscheinlich soweit gekommen sein nach dem letzten Beitrag. Ich endschuldige mich hiermit dafür. Ich wollte nur meinen Standpunkt klar machen. Ich würde nur gerne so behandelt werden, wie ich hier schreibe(diesen Thréad mal ausgenommen :D )und nicht wie alt ich bin. Am besten vergessen wir das ganze, würde ich sagen. Wir beenden am besten die ganze Diskussion und lassen das mal auf sich beruhen.

    ich hoffe mal ihr versteht mich :)

    Gruß, Alex Haneke

  • Kracky
    Profi
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    12.055
    • 7. Dezember 2005 um 22:46
    • #60

    Kleiner Nachtrag an dieser Stelle, wie versprochen habe ich mich darum gekümmert das zumindest von der für mich zuständigen Behörte die Frage ob nun ein Ausweis einbehalten werden darf oder nicht geklärt wird.

    Zitat

    I N N E N M I N I S T E R I U M


    B A D E N - W Ü R T T E M B E R G


    Postfach 10 24 43 70020 Stuttgart


    Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich


    Stuttgart, den 07.12.2005

    Bearbeiter: Herr Kogel

    Aktenzeichen: 2-0552/Anfragen*445

    (bitte bei Antwort angeben)


    Personalausweise in Diskotheken


    Ihre Anfrage vom 09.11.2005


    Sehr geehrter Herr Ruhnau,


    die Datenschutzaufsichtsbehörde kontrollieren die Ausführungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz.


    Das Einsammeln von Personalausweisen jugendlicher Diskothekenbesucher und das Ausrufen der Namen nach Beginn der altersbezogenen Sperrzeit fällt nicht unter die Vorschriften des BDSG oder anderer Vorschriften über den Datenschutz. Der Datenschutz nach dem BDSG bezieht sich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten mittels Datenverarbeitungsanlagen oder in bzw. aus nicht automatisierten Dateien, beispielsweise Adremasystemen. Die Nutzung von einzelnen Dokumenten, wie hier der Personalausweis, fällt daher nicht in den Regelungsbereich des Gesetzes. Das Personalausweisgesetz legt fest, dass der Personalausweis zu Identifikation im privaten Bereich Verwendung finden darf, enthält aber keine auf Ihre Frage anwendbare Regelungen.


    Wenn ein datenschutzrechtlicher Bezug vorhanden und das BDSG anwendbar wäre, so hätten wir nach § 28 Abs. 1 Ziff. 2 BDSG keine datenschutzrechtlichen Bedenken an dem Vorgehen der Diskothekenbetreiber.


    Zum einen ist der Besuch einer Diskothek freiwillig. Zum anderen werden in § 5 des Jugendschutzgesetzes Zeit- und Altersgrenzen für die Anwesenheit gesetzt, für deren Einhaltung der Betreiber verantwortlich ist und die ihm gegenüber bußgeldbewehrt sind.


    Zur Alterskontrolle beim Einlass ist der Betreiber durch das Jugendschutzgesetz verpflichtet. Die Aufbewahrung des Dokuments ist eine Nutzung personenbezogener Daten, das Ausrufen die Übermittlung des personenbezogenen Datums „Namen“ und des Umstands, dass diese Person zwischen 16 und 17 Jahre alt ist.


    Der Betreiber hat an beiden Vorgängen ein berechtigtes Interesse, um seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Entgegenstehende schutzwürdige Belange des Betroffenen, die das berechtigte Interesse überwiegen, können wir nicht erkennen. Der Betroffene kann der Übermittlung seiner personenbezogenen Daten dadurch entgehen, dass er zu Beginn der altersbezogenen Sperrzeit freiwillig das Lokal verlässt.


    In jedem Fall hat der Betreiber jedoch streng darauf zu achten, dass die Ausweise sicher aufbewahrt und zu keinem anderen Zweck verwendet werden.


    Mit freundlichen Grüßen


    gez.: Kogel

    Alles anzeigen

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

Anstehende Termine

  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Sachkunde für Fliegende Bauten

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00

Letzte Themen

  1. Ersatzteilversorgung Lautsprecher (speziell Seeburg A3 MKII)

    Hanseat
    29. September 2026 um 18:25
  2. Neues Online-Simulationstool für Treiber / Gehäuse / Leistung / Filter

    Blancblue
    29. September 2026 um 13:16
  3. Subwoofer 80cm x 40cm x 80cm

    zegi
    28. September 2026 um 17:06
  4. Frontschaum in "Würfeloptik"

    Blancblue
    28. September 2026 um 15:41
  5. ADJ Entour Venue Hazer: Frage zum Heizelement

    skippa
    27. September 2026 um 10:16
  6. EU Cyber Resilience Act (CRA)

    alexanderjoseph
    26. September 2026 um 20:14
  7. 17. - 18. November | PA Rigging & Truss Safety mit Tom Greber

    Soundchecker
    23. September 2026 um 10:33
  8. 13. - 14. Oktober | Live Mixing Workshop mit Jörn Müller in Köln

    Soundchecker
    23. September 2026 um 10:30
  9. können das hier (Foto) die original Weichen der KMT CS215 / CM215 sein ?

    phattomatic
    23. September 2026 um 09:12
  10. RCF: "Bass Motion Control" vs. "XBoost" => Ähnliche Funktionalität unter zwei verschiedenen Etiketten oder relevante Unterschiede?

    Hanseat
    21. September 2026 um 22:21
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™