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Haftungsfrage

  • MarcoMPL
  • 3. Januar 2003 um 19:22
  • MarcoMPL
    Beiträge
    223
    • 3. Januar 2003 um 19:22
    • #1

    Wer haftet für Unfälle durch Unwetter
    wie es z.B. aktuell wieder in München passiert ist (Münchner Tollwood-Festivals :(

    http://www.n-tv.de/images/200301/3091106_Unwetter_16.jpg

    http://www.n-tv.de/images/200301/3091106_Unwetter_15.jpg

    Glücklicherweise sind ja keine Menschen verletzt worden, aber was wäre wenn ?
    Ist dann der Veranstalter verantwortlich ?


    <font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: MarcoMPL am 2003-01-03 19:25 ]</font>

  • Kracky
    Profi
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    2
    Beiträge
    12.055
    • 3. Januar 2003 um 21:08
    • #2

    Jeder Veranstalter ist verpflichtet für seine VA eine Haftpflicht ab zu schließen um gegen evtl. auftretende Schäden abgesichert zu sein. Viele VA´s tun dieses meißt jedoch nicht weil es kein billiger Spaß ist, sollte nun aber doch der Ernstfall eintretten ist Schluß mit Lustig und der Veranstalter haftet mit seinem Vermögen, bei Vereinen kann sogar der gesammte Ausschuß für den Schaden zur Haftung heran gezogen werden. Deshalb, wen fertig aufgebaut ist auf der VA den Veranstalter an die Hand nehmen, ihm alles kurz zeigen und ihn unterschreiben lassen damit du auf der sicheren Seite bist wenn was wäre.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Markus Verza
    Verifiziert
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    Beiträge
    1.756
    • 3. Januar 2003 um 21:46
    • #3

    Die Frage ist erst mal wofür soll der Veranstalter haften ?
    für das Zelt ?
    für Personen die in dem Zelt sitzen ?

    zu 1.
    für den Sturm kann der Veranstallter ja nicht. Hier kann man in der Regel davon ausgehen das der Vermieter des Zelt auch für die Betriebssicherheit und sein Eigentum haften muß. Einen Schadensersatzanspruch gegen den Veranstalter hat er wohl kaum. Auf der anderen Seite kann der Veranstalter den Zeltvermieter nur dann Haftbar machen wenn dieser versäumt hat Ihn darauf hinzuweisen das sein Zelt ab Windstärke ?? nicht mehr betrieben werden darf. Bei einem Orkan denke ich ist dieser Hinweis nicht erforderlich da schon die allgemeine Lebensweisheit den Benutzung eines Zeltes als nicht sinnvoll erscheinen läst.

    zu2.
    ob der Veranstalter bei einem Personen schaden haften muß hängt von einigen Factoren ab.
    war der Sturm / Orkan vorhersehbar
    hat der Veranstalter ausreichen Vorsorge getrieben über aktuelle Windwarnungen Informiert zu werden (Es gibt die Möglichkeit sich gegen Gebühr vom Wetterdienst warnen zu lassen)

    daraus ergibt sich dann ob das Schadensereigniss abzuwenden gewesen wäre oder eben nicht.

    Du Juristerei ist halt nicht Digital, darum ist es wichtig so sorgfältig wie möglich zu Arbeiten, wenn dan etwas passiert ist meist nicht mehr so arg mit dem Nachspiel, wenn jedoch grobe Fahrlässigkeit von Gericht festgestellt wird wird es hart (zu Recht wie ich meine)

    Kracky
    wo steht bitte das ein Veranstalter eine Haftsplicht haben muß ? Ich denke du hast die Antwort ja schon gegeben es gibt keine Verpflichtung und darum macht es auch kaum einer. Wichtig habt ihr den alle eine Betriebshaftpflicht Versicherung. Auch die Hobbykisten Schlepper ? Ein Boxenstativ das umfällt kann eure gesammte Lebensplanung über den Haufen werfen. Oder der Kollege der mit einen Stück Traverse einen Fallversuch im Kölner Dom gemacht hat. Der Schaden war 7 stellig (ok waren noch DM) ohne Versicherung würde es die Firma warscheinlich nicht mehr gegeben.

    <font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: Markus Verza am 2003-01-03 21:48 ]</font>

  • LMS-Daniel
    Profi
    Beiträge
    245
    • 4. Januar 2003 um 00:05
    • #4

    Alles wesentliche ist wohl bereits gesagt. Kann mich hier nur wieder einmal Markus Verza anschließen.

    Ich predige seit langem bei allen möglichen Gelegenheiten, dass der Abschluss Betriebshaftplicht eigentlich für jeden Dienstleister und ausführende Firma und insbesondere natürlich einen Techink- und Equipmentverleiher eine selbstverständlichkeit darstellen sollte und oberste Priorität haben muß (auch falls es sich um ein noch so kleines Nebengewerbe handelt).

    Leider denke immer noch sehr viele nur daran Ihr eigenes Equipment zu versichern.

    Dabei kann man prinzipiell nicht nur für (im schlimmsten Falle) Personenschäden sondern auch Schäden an anderem Eigentum und auch Folge- (Kapital-) schäden haftbar gemacht werden.

    Im einzelfalle wird sicherlich ein (vereidigter-, bestellter-,...) Gutachter / Sachverständiger darüber entscheiden ob Massnahmen nicht getroffen wurden fahrlässig oder gar grobfahrlässig gehandelt wurde.

    Auch wenn hier (Gott sei Dank) keine Menschen zu Schaden kamen, so kann doch der Sachschaden und der evtl. Folgeschaden (z.B. durch Verdienstausfall, etc.) - und damit meine ich den am NICHT eigenen Equipment - auch ganz beträchtlich ausfallen.

    <font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: lms-daniel am 2003-01-04 00:08 ]</font>

  • ADMIN
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    • 4. Januar 2003 um 01:38
    • #5

    Eine Klärung der Verantwortlichkeit kann böse kompliziert werden. Wurde dem Veranstalter nun "ein aufgebautes Zelt" oder "ein Zelt und Personal" vermietet? Hat eine Licht- und Tontechnik-Firma, die vielleicht mit dem Zelt gar nichts zu tun hatte, einen "Technischen Leiter" im Angebot?

    Und selbst dann, wenn es eine Versicherung gibt: Hat jemand grob fahrlässig gehandelt?

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Anonymous
    Gast
    • 5. Januar 2003 um 12:33
    • #6

    Achherje, die Bilder von dem Zelt von dem Festival sehen aber nicht lustig aus!!!
    Weiß da jemand was drüber? Das ist doch bestimmt ein Schaden im 7 stelligen Bereich?

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