Hat jemand Erfahrung, wie das aussieht mit dem Einsatz von Lasern in der Schweiz? Konkret geht es um einen SpookyBlue V3 30mW. Sicherheitsabstand von 3.60m ist sichergestellt.
Die Zuständige Person beim Amt für Umwelt und Energie behauptet, dass man verhindern muss, dass die Strahlung in's Publikum kommt. Sie müssen also min. 2.5m über dem Boden verlaufen. Das macht ja aber nicht wirklich sinn. :?
Kann jemand was dazu sagen?
Ich finde, die Verordung ist mehr als verwirrend geschrieben: :roll:
http://www.bag.admin.ch/strahlen/nonio…lois/d/lois.php
Kann mir jemand sagen, was in der darin erwähnten "IEC-Norm Nr. 825-1 für Strahlungssicherheit von Laseranlagen, Klassifizierung von Anlagen und Benutzer-Richtlinie (1993)" steht?